Hamburgs Datenschutzbeauftragter kündigt weitere Maßnahmen gegen Google an

Johannes Caspar will Google schon in den kommenden Wochen auffordern, seinen Umgang mit Nutzerdaten zu ändern. Die Zusammenführung von Daten über alle Google-Dienste hinweg verstößt ihm zufolge gegen deutsches Recht. Google verhandelt nach eigenen Angaben bereits der Behörde

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, will erneut gegen Google vorgehen. Der Internetkonzern verstößt seiner Ansicht nach mit der Sammlung von Daten ohne Zustimmung der Nutzer gegen deutsche Datenschutzgesetze. Seine Behörde wird Google schon in den kommenden Wochen auffordern, seinen Umgang mit Nutzerdaten zu ändern.

Google-Logo

„Durch das Zusammenfügen von Daten unterschiedlicher Dienste unter einer Nutzer-ID hat Google Zugang zu einem detaillierten persönlichen Profil seiner Nutzer“, sagte Caspar in einem Telefoninterview mit Bloomberg. „Google muss die Rechte seiner Nutzer auf Selbstbestimmung respektieren.“ Google drohte er mit einer Geldstrafe, falls es seine Geschäftspraktiken nicht ändere.

Google führt nach Angaben seines Sprechers Kay Oberbeck bereits Gespräche mit der Hamburger Behörde. Die im März 2012 eingeführte neue Datenschutzrichtlinie erlaube Google die Entwicklung „einfacherer und effektiverer“ Angebote.

Mit der neuen Richtlinie hatte Google die bis dahin geltenden rund 60 Einzelregelungen zusammengeführt. Der Suchanbieter behält sich dabei ausdrücklich vor, persönliche Informationen über seine Dienste hinweg zusammenzuführen. „Kurz gesagt: Wir behandeln Sie als einen einzelnen Nutzer bei all unseren Produkten, was eine einfache und intuitivere Google-Erfahrung bedeutet“, erklärte Googles damalige Datenschutzbeauftragte Alma Whitten im Frühjahr 2012.

Schon im Oktober 2012 hatte die EU Änderungen an Googles Datenschutzrichtlinie gefordert. Die Ermittlungen der einzelnen Landesbehörden koordinierte die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Information et des Libertés (CNIL), die schließlich im Januar 2014 ein Bußgeld von 150.000 Euro gegen Google verhängte.

Auch Caspar hat bereits ein Bußgeld gegen Google festgesetzt. Wegen unzulässiger WLAN-Mitschnitte forderte er im April 2013 eine Strafe von 145.000 Euro ein. Der Suchkonzern hatte mit seinen Street-View-Fahrzeugen zwischen 2008 und 2010 nicht nur Straßen und Häuser fotografiert, sondern auch WLAN-Netzwerke in Reichweite erfasst. Dabei wurden auch Inhaltsdaten sowie personenbezogene Informationen wie E-Mails, Passwörter, Fotos und Chat-Protokolle von unverschlüsselten WLAN-Zugängen aufgezeichnet.

Die EU will laut Bloomberg den nationalen Datenschutzbehörden die Möglichkeit geben, künftig höhere Strafzahlungen festzusetzen. Im Gespräch sind demnach Beträge von bis zu 100 Millionen Euro oder 5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

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Themenseiten: Datenschutz, Google, Politik, Privacy

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3 Kommentare zu Hamburgs Datenschutzbeauftragter kündigt weitere Maßnahmen gegen Google an

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  • Am 13. Mai 2014 um 13:09 von Gee

    Stellen wir uns mal vor: Ich sitze in meinem Van vor dem Haus des Oberbürgermeisters oder eines Senators von HH, fotografiere dies und mache ein paar wlan Mitschnitte…., wenn ich dazu noch komme! Denn mich hätte die Polizei, unabhängig von meiner eigenen Rechtsauffassung, in Minuten kassiert, Bus beschlagnahmt incl. Kamera und Laptop usw. Mit Google setzt man sich erst mal an einen Tisch, um das „auszudiskutieren“. Vor dem Gesetz sind alle gleich, machen sie aber Millarden, dann sind sie gleicher, weil die eigenen Hosen voll, denn man weiß ja nie wie das ausgeht…Google ist ja reich genug und kann das bis zum EUGH eskalieren …quo vadis iusticia.
    Oder werkeln dort gerade die Kinder der 70 Jahre, die eine antiautoritäre Erziehung genossen hatten?

    • Am 13. Mai 2014 um 19:27 von Na ja ...

      … wenn Google sich nur vor das Haus des Oberbürgermeisters setzen würde, würde die Polizei entsprechend dasselbe machen, wie bei Dir.

      Aber es geht ja um viel mehr: darum, dass die Daten jedes einzelnen Bürgers quasi in Googles Besitz übergehen, und er damit das tun kann, was er will – damit ist die totale Entmündigung und Überwachung des Bürgers durch ein privates (!) Unternehmen möglich.

      Dass die NSA sehr wahrscheinlich auf diesen Datenpool Zugriff hat, ist ein erschwerendes Schmankerl.

      Wenn es nach mir ginge, würde man die Google Suchmaschine komplett vom Rest abtrennen – wer dann die anderen Google Dienste nutzt, der sollte eine Opt-in (d.h. nicht per allgemeinen Nutzungsbedingungen, sondern) explizit selber einen Schalter für die Funktion setzen müssen.

      Sprich: ich erlaube die Verwertung meiner Daten. Da das aber wohl kaum jemand machen würde, trickst Google (und alle anderen) entsprechend mit den Nutzungsbedingungen.

      Und das ist verwerflich und gehört abgeschafft.

  • Am 14. Mai 2014 um 14:08 von firehorse

    Google, Google, Google… Banken und Wirtschaftsverlage sind doch viel schlimmer. Selbst dann wenn der Nutzer für Informationen erst bezahlen muss. Dann wird die Sache nämlich erstrecht undurchsichtig und zur bösen Falle für den Betroffen der mal in der Schufa stand oder eben mal mit seinem Unternehmen gescheitert ist. Hier müsste schon von der Justiz her ein völliges Umdenken einsetzen und das fehlt vollends. Ein gescheiterter Versuch kann schlimmer sein als 10 Jahre in einer Strafvollzugsanstalt einzusitzen.
    Da muss man die USA ausnahmsweise mal loben. Wenn man dort auf die Schnauze fällt heißt es: „steh auf und mach es noch einmal, aber diesmal besser.“

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