Amazon-Händler verklagt Kunden wegen schlechter Bewertung auf 70.000 Euro

Diese soll zusammen mit einer Beschwerde bei Amazon dazu geführt haben, dass sein Verkäuferkonto gesperrt wurde. Den Einnahmenausfall in Höhe von 39.000 Euro will er jetzt von dem Käufer ersetzt haben. Hinzu kämen Anwaltkosten und "weitere Schäden" von geschätzten 20.000 Euro.

Ein Streit um eine negative Bewertung bei Amazon wird bald vor Gericht ausgetragen, wie die Augsburger Allgemeine Zeitung berichtet. Demanch hat ein Händler einen Kunden jetzt wegen seiner am 3. Juli 2013 abgegebenen Bewertung auf 70.000 Euro Schadenersatz verklagt. Im Juni wird das Landgericht Augsburg den Fall verhandeln.

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Ausgangspunkt des Streits war laut Zeitung ein Fliegenschutzgitter im Wert von 22,51 Euro. Dieses hatte der Kunde aus Großaitingen (Kreis Augsburg) Ende Juni 2013 bei dem Amazon-Marketplace-Händler bestellt. Lieferung und Zustellung liefen noch ohne Probleme. Das Zuschneiden des Schutzgitters funktionierte dem Kunden zufolge jedoch nicht wie in der Anleitung beschrieben.

Daraufhin nahm er telefonisch Kontakt zu dem Händler auf, um sich zu beschweren. Über den weiteren Verlauf gibt es gegensätzliche Aussagen. Nach Schilderung des Kunden sei der Händler am Telefon „richtig unverschämt“ gewesen und habe keine Hilfe angeboten. Der Händler bestreitet dies und behauptet seinerseits, der Kunde habe einfach nicht begriffen, wie das Schutzgitter anzubringen sei.

Schließlich gab der Käufer auf Amazon seine Bewertung ab, die die Augsburger Allgemeine Zeitung im Wortlaut zitiert: „Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!“

Der Händler forderte den Kunden daraufhin per Mail auf, die Bewertung zu löschen oder zu ändern. Andernfalls werde er Anzeige erstatten. Diese Drohung nahm der Kunde zum Anlass, den Händler bei Amazon zu melden. Der Onlinehändler sperrte daraufhin dessen Verkäuferkonto mit einem Guthaben von 13.000 Euro.

Nach Erhalt einer Abmahnung samt geforderter Unterlassungserklärung, erklärte sich der Käufer schließlich bereit, die Bewertung zu löschen, weigerte sich aber, die geforderten Anwaltskosten in Höhe von 800 Euro zu zahlen. Einem gescheiterten Schlichtungsverfahren folgte im Herbst 2013 schließlich die Schadenersatzklage über 70.000 Euro.

Der Händler führt an, dass er ohne die Kontosperrung bis heute rund 39.000 Euro hätte erwirtschaften können. Diesen Schaden müsse ihn der Beklagte nun ersetzen und außerdem die Anwaltskosten übernehmen. Hinzu kämen „weitere Schäden“ in Höhe von geschätzten 20.000 Euro.

Fraglich in der Sache ist, ob die Bewertung und Beschwerde genau dieses einen Käufers Amazon veranlasst hat, das Verkäuferkonto des Händlers zu sperren. Der Anwalt des Beklagten sieht daher gute Erfolgschancen vor Gericht für seinen Mandanten. Außerdem merkte er gegenüber der Zeitung an: „Würde der Kläger mit seinen Forderungen durchkommen, hätte das Folgen für das komplette System der Bewertungen im Internet.“

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50 Kommentare zu Amazon-Händler verklagt Kunden wegen schlechter Bewertung auf 70.000 Euro

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  • Am 26. April 2014 um 10:42 von pippi

    Es ist tatsächlich so, dass wenn eine solche Klage durchkommt, das komplette Bewertungsprinzip auf Amazon/ Im Internet verfälscht werden würde.
    Es ist das gute Recht eines jeden, seine Meinung zu äußern.
    Meiner Ansicht nach ist das fast schon Erpressung seitens des Verkäufers!

    • Am 29. Juni 2014 um 0:33 von Mikey

      Ich bin selbst ein Onlinehändler und es ist nunmal so, dass es viele Kunden gibt, die einen mit indirekten Erpressungen dazu bewegen wollen, zusätzlich Ware zu liefern bzw. Geld zurückzubekommen. Tut man dies nicht, bewerten die einen negativ oder neutral.
      Die smacht sich ganz eindeutig im Umsatz bemerkbar und solche Dummköpfe können in der Tat mit Ihrer Ignoranz Existenzen zerstören. Von daher sehe ich die Dinge eben etwas anders. Der Verbraucher wird in Deutschland meiner Meinung nach viel zu sehr geschütztz und der Selbstständige ist nur der A…. hinten und Vorne!!!

  • Am 26. April 2014 um 10:51 von Gigmaster

    Ich hoffe das der Händler mal damit durchkommt. Es wird mal Zeit das jemand sich das traut.

    • Am 26. April 2014 um 12:08 von Max

      Genau!!! Es ist eine Fechheit, dass sich ein Kunde in einer Demokratie mit bestehender Meinungsfreiheit wagt, seine persönliche Meinung abzugeben (Ironie setzt Intelligenz beim Empfänger voraus)
      Christian Preiß

    • Am 26. April 2014 um 12:14 von Marco

      Wenn der Händler damit durchkommt, kann man auch gleich die Bewertungen ganz abschaffen.

    • Am 26. April 2014 um 16:42 von Pumuckel

      Wenn die Beschreibung tatsächlich falsch war und ein Händler auf eine wahre Aussage nicht sofort mit einer Neulieferung reagiert, dann muss Amazon seine Kunden schützen. Solche Händler müssen rausfliegen . Wenn jemand geringfügig schlechter bewertet wurde, da überlege ich mir dreimal, ob ich bei dem etwas kaufe.

      • Am 27. April 2014 um 18:39 von mara

        Ich habe 9 solche Fliegengitter bestellt und nach Beschreibung
        selber geschnitten und montiert. Es hat ganz gut funktioniert.

  • Am 26. April 2014 um 12:32 von Hifhoff

    Ganz ehrlich, wenn der Verkäufer so aggressiv auf eine negative Kritik reagiert, finde ich es durchaus angebracht, seine negativen Erfahrungen mit diesem in einer Bewertung zu verdeutlichen.
    Ich selbst hätte kein Interesse, egal wie gut derPreis, oder egal womit diese Verkäufer wirbt, bei ihm zu kaufen.
    Ich hoffe, dass diese Prozess, auf Grundlage der bisherigen Berichterstattung, im Sinne des beklagten ausgeht.

  • Am 26. April 2014 um 14:12 von Hafenluemmel

    Eine absolut sachliche und keineswegs beleidigende Bewertung. Die Reaktion des Händlers darauf ist geradezu lächerlich und völlig überzogen. Hoffentlich bleibt er auf den Kosten sitzen. Möglicherweise hat er den Kunden sogar genötigt, die Bewertung zu entfernen.

  • Am 26. April 2014 um 14:41 von Judas Ischias

    Wenn die Bewertung so war, wie geschildert, dann gibt es doch daran gar nichts auszusetzen. Und wenn der Kunde meint, dass er diesen Händler nie wieder nehmen wird, ist doch ok. Man weiss jetzt nicht, ob die Beschreibung des Zuschnitts beim Hersteller lag oder beim Händler und er deswegen diesen nicht nochmal nehmen würde, oder die Aussage auf das Telefongespräch zielt?
    Was am Telefon abgelaufen ist, das wissen nur die beteiligten Akteure und die Ansichten darüber, wie das Gespräch verlaufen ist, sind eben unterschiedlich.
    Es wird auf jeden Fall nicht einfach, ein gerechtes Urteil zu fällen, denn man könnte auch mal den gegenteiligen Fall nehmen, wenn der Kunde damit durchkäme, könnte jeder Käufer, der schlecht geschlafen hätte, deswegen eine ähnliche Bewertung abgeben, obwohl auf der Händlerseite alles korrekt abgelaufen ist. Dann könnte man auch aus diesem Grund die ganzen Bewertun-
    gen abschaffen. Was dann zur Folge haben müsste, es darf auf keiner Seite, in keinem Geschäft für irgendeinen Artikel noch eine Bewertung abgegeben werden, weil sich immer ein Kunde oder Verkäufer ungerecht behandelt fühlen wird, was sowieso im Leben schon mal vorkommt.
    Ich bin froh, darüber nicht entscheiden zu müssen, denn ich schätze mal, jetzt wird alles vom genauen Text der Bewertung abhängen?

  • Am 26. April 2014 um 16:17 von laszlo lebrun

    Wenn ich das richtig verstanden habe, klagt der Händler auf entgangenem Gewinn als Folge der Kontosperrung von Amazon…
    Dann verklagt er den Falschen. An Amazon hätte er sich trauen sollen!

    • Am 2. Mai 2014 um 5:03 von Darkerer

      dass wird er nicht tun. Den eine Private Person kann man mit eventuellen kosten einschüchtern, und so mit Mundtod machen. Aber Amazon kann man mit so was nicht einschüchtern. Den die können es sich liest bis vor den EUGH zu gehen.

      Aber ein Trauriges ergebnis- steht schon fest nur der Geld hat hat auch rechte.

  • Am 26. April 2014 um 16:39 von Matthias G

    Richtig so!!!

    Leider gibt es etwa 1%-5% an Kunden die sowieso immer eine Schlechte Bewertung geben. Man kann so kulant und freundlich sein wie man will, wenn der Kunde Stur ist bekommt man eine schlechte Bewertung. Einige Kunden möchten den Händlern eins auswischen, ohne zu kommunizieren, was das Für den Händler und dessen Angestellten für ein Rattenschwanz hinter her Zieht, sieht leider keiner.

    Nein ich bin kein Händler, aber ein „Arbeiter“ eines Onlinehandels.

    • Am 27. April 2014 um 7:17 von denny g

      So ein Käse … ich habe auch schon negativ bewertet (ging mir um die Lieferzeit). Der schwarze Peter wurde anderen zu geschoben und ich sollte mit einem preis Nachlass die Bewertung dann ändern. Freundlich und kulant sieht anders aus. Das roch eher nach Bestechung

      • Am 1. Mai 2014 um 10:35 von Magdalena

        genau solche Kunden ärgern mich auch immer.
        Lieferzeitnegativbewerter – gehört mir DHL, DPD, Hermes?
        Was kann ich dafür wenn der Postbote dämlich ist?

        • Am 23. Dezember 2014 um 13:27 von Wolfgang

          Das kann man pauschal so nicht sagen. Ich habe zum Beispiel am 20.11.2014 bei einem (nicht diesem) Online-Händler angeblich vorrätige Ware bestellt und direkt per Vorkasse bezahlt. Geliefert wurde heute, am 23.12.2014. Die beiliegende Rechnung war vom 19.12.2014 datiert. Da hat kein Paketdienst, sondern eindeutig der Händler den Fehler gemacht. Es gab vorab auch keine Information über den Lieferverzug, bzw. Reaktion auf eine Mail meinerseits seitens des Händlers.

          Selbstverständlich habe ich diesen Händler negativ bewertet. Hätte er, wie früher üblich, die Ware per Rechnung geschickt und, oder die verspätete Lieferung hinreichend kommuniziert, wäre die Bewertung natürlich ganz anders ausgefallen.

          Gerade bei Vorkasse, steht der Händler moralisch in der Pflicht, unverzüglich die Ware auszuliefern. Mittlerweile gibt es bei jedem Paketdienst/DHL die Möglichkeit, dem Kunden automatisch eine Information mit der Möglichkeit einer Sendungsverfolgung zukommen zu lassen. Damit ist der Händler auf der sicheren Seite wenn der Zustelldienst den Versand verzögert.

          Ich bin selber seit über 25 Jahren selbstständig, verschicke meine Ware ausschließlich und versende selbstverständlich immer auf Rechnung. Einige Male musste ich dem Geld schon mal hinterher laufen, normalerweise ist die Zahlungsmoral aber sehr gut. Ich muss allerdings dazusagen, dass ich nur an Gewerbekunden liefere, bei Privatkunden sieht das eventuell anders aus.

      • Am 28. November 2014 um 15:28 von Klaus

        Genau Sie sind so ein Käufer dem man das Bestellen im Internet verbieten sollte.

        Was kann der Händler dafür, wenn ein Paket rechtzeitig an den Paketdienst übergeben wird aber dieser es nicht schafft ein Paket zuzustellen.

        • Am 30. Dezember 2014 um 14:16 von Fake

          Der Händer. z.B. Amazon sollte dann keine Werbung im TV und Radio machen, dass die Lieferung (bei rechzeitiger Bestellung) am nächsten Tag ankommt.

    • Am 2. Mai 2014 um 4:32 von Darkerer

      Wenn ein Lehre einen schlechten Tag hat gibt es auch schlechtere Noten. Das ist nicht schön aber damit muss man leben. Außerdem die Händler schmücken sich ja auch mit Positiven Bewertungen. (Auch dann wenn die Positiven Bewertungen nicht gerechtfertigt sind) da muss man auch Negative Bewertungen in kauf Bewertungen.

      Aber gut das mit den Bewertungen wird es in der Form nicht mehr geben. Wenn es sie geben wird dann in Anonymen Foren. Da die Rechtssicherheit immer mehr Abgeschafft wird. Gefehlt den Händler nicht die Meinung kann er mich mit einen Abnahm Anwalt Drangsalieren. Denn egal wie unberechtigt die ist, sie bedeutet Arbeit und man muss Geld in die Handnehmen. Geld das man wahrscheinlich nicht wieder Bekommt. Sie Redtube oder Autofirt.

  • Am 26. April 2014 um 17:08 von Martin Bertram

    Die Händlerbewertungen aber auch die Kundenrezensionen sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Es geht bei den Kundenrezensionen um eine Meinungsäußerung zu einem gekauften Titel und nicht darum, das ich den Film schon mal im Kino oder TV gesehen habe. Da kann man dann einen Leserbrief an eine Kino- oder Programmzeitschrift senden. Diese Bewertungsfunktion immer öfter zu eine Billig-Chatseite von Besserwissern, Nerds und Klugscheißern. Die Rezensionbereiche sind voll von Neunmalklugen, die allen ihren Sermon abgeben wollen und sich gut dabei vorkommen zu den „Toprezensenten“ zu gehören weil sie die Kritikbereiche mit pseudokompetenten Geplappere vollmüllen.

    • Am 2. Mai 2014 um 4:54 von Darkerer

      mag sein und Lebe damit, Wie du sagt es sind Meinungen, Subjektive eindrücke das muss allen bewusst sein. Und das sie zu chats werden ist eine Positive Eigenschaft. Das macht das auswerten der Eindrücke leichter.

  • Am 26. April 2014 um 18:44 von Diana Schreiber

    Wo sind die Zeiten, als der Kunde noch König war?! Amazon sollte sich schämen, wir haben zudem freie Meinungsäußerung. Ich persönlich fand an der Bewertung nichts auffälliges. Mir fallen da noch ein paar ganz andere Dinge zu Amazon ein, wenn ich die sagen würde, würde man mich wohl auf ewig im untersten Keller von Amazon einsperren… haha. Dieser neumodische Saftladen, auch dort haben die, die was zu sagen haben, keine Ahnung, und die die Ahnung haben, winken ab. Ein moderner Sklavenladen ist das, wo Mitarbeiter wie Batterien leergesaugt und entsorgt werden, während die Inhaber sich die Säckel immer weiter füllen! Jedem Arbeitsrechtler sträuben sich die die Haare bei solchen Arbeitsbedingungen! Einen vernünftigen Arbeitsplatz einrichten können sie nicht, aber verklagen, da sind sie ja dann ganz toll drin!

    • Am 26. April 2014 um 19:31 von Judas Ischias

      Es geht hier nicht um Amazon, sondern um einen Händler, der auf dem Marketplace von Amazon verkauft!

    • Am 26. April 2014 um 19:47 von M.Skywalker

      Eine schlechte Bewertung – trotz Frust wurde ja sogar die Qualität des Artikels gelobt – ist noch lange kein Grund, den betreffenden Artikel von dem betreffenden Händler nicht zu kaufen. Wie viele Gebrauchsanweisungen sind den schon perfekt?

      Die an den Tag gelegte Vorgehensweise des Händlers schon. In dem Zusammenhang war doch bei Amazon der Kunde König und nicht der Händler? Hab ich da was falsch verstanden?

      Würde mir wünschen, dass hier Amazon den Kunden auch beim Rechtsstreit unterstützt und so was künftig durch Anpassung der Vertragsbedingungen gegenüber den Händlern ausschließt. Damit ich mich weiterhin bei Amazon als König Kunde fühlen kann.

    • Am 2. Mai 2014 um 5:06 von Darkerer

      Amazon hat Niemanden Verklagt! erst denken dann schreiben.

  • Am 26. April 2014 um 20:52 von Julian H

    Ihre Wutrede auf schlechte Arbeitsbedingungen bei Amazon in allen Ehren, hier geht es aber um einen Händler, der seine Waren lediglich über die von Amazon bereitgestellte Marketplace-Funktion betreibt. Vergleichbar ungefähr mit einem Bäcker, der sich in einem Ladengeschäft eines Lebensmittelhändlers eingemietet hat. Was an Kommunikation zwischen beiden Parteien betrifft, wird man sowieso nie die Wahrheit erfahren…

  • Am 26. April 2014 um 22:37 von ogoogo

    70.000 Euro Zivilforderung gegen eine von 10.000 Bewertungen, die ein fleißiger Händler aufgrund seiner gewerblichen Tätigkeit ansammeln müßte sind in der Tat ein Anlaß, einen Wunsch zu erfüllen und stellen, wie schon vom Vorredner dargestellt, eine Nötigung glaube §245 StGB dar, die, allein wegen des Präventivcharakters, den Strafrahmen von 2 Jahren sichtbar berühren sollte. Das öffentliche Interesse ist gegeben und wurzelt im laufenden Verfahren.
    Dem Kunden ist weder eine üble Nachrede ca §185 StGB noch eine Verleumdung zu unterstellen, da er sachlich richtig vorträgt. Die persönliche Wertung ohne expliziten Boykottaufruf, bei diesem Anbieter keine Fliegengitter kaufen zu wollen, bleibt durch §5 GG gedeckt.
    Schließlich bestehen Urteile zu sog. Klinikbewertungsportalen, deren Kritikerstimmen ‚zu ertragen sind‘, insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen derselben. Selbst die Äußerungen ehemaliger Mitarbeiter begründeten keine zivilrechtlichen Forderungen für z.B. eine rückläufige Belegungszahl.
    Amazon ist nicht Ebay, mit oder ohne Konnotat, das ist wie Mercedes und BMW, Stil oder subjektives Glücksempfinden.
    Als Kunde erwarte ich, auf Amazon nicht die hochwertigsten Waren, dafür aber anständige Verkäufer zu haben, die ihre Produkte kennen und ggf. Probleme nach der 14-Tage-1-Packerl-zurück Regelung aus der Welt schaffen – wer wird für einen verprellten Kunden seine wirtschaftliche Existenz opfern wollen ? Falls die Sache doch in die Hose geht wird Amazon wohl Evidenz gegen den Händler vortragen können. Wenn der Händler nur wegen dieser Lappalie geblockt wurde, sollte er sich lieber an Amazon mit seiner Forderung wenden.

    • Am 2. Mai 2014 um 5:20 von Darkerer

      In den Verträgen die die Händler Unterschreibe müssen, besagt wer versucht Einfluss auf die Kundenbewertung zu nehmen der muss mit der Sperrung seines Kontos rechnen. Und eine Abmahnung wegen negative Kundenbewertung ist eine Beeinflussung. Daher sehe ich die Sperrung als völlig korrekt.

  • Am 26. April 2014 um 22:46 von ogogog

    Ich hab noch ein: Als ich arg kleinwinzig war, stellten die Maler meine zwei Blumenkästen mit den Krokuszwiebeln drin irgendwie falschrum in die Tiefgarage und ich wollte für 50 Stück 150 Mark haben, haben meine Eltern aber gesagt ich soll mich mal wieder einkriegen.
    Ansonsten zitiere ich mal allumfänglich die beliebten Taucherwitze aus dem Werner…
    Jedenfalls dort wo der Händler bald sein wird hat er beste Aussichten, mit einem einzigen kleinen Fliegengitterchen zurechtzukommen :)

  • Am 27. April 2014 um 0:48 von Klosteinverkäufer

    Das ist doch kompletter Humbug.
    Der Kommentar des Kunden mag zwar leicht schwachsinnig sein, aber die Reaktion des Verkäufers ist einfach total überzogen.
    Vor allem: Warum sollte der Kunde dafür geradestehen, wo Amazon doch den Käufer gesperrt hat…
    Das ganze ergibt einfach gar keinen Sinn.
    Wenn überhaupt müsste Amazon verklagt werden, wenn überhaupt ein Fehlverhalten vorliegt, was mir nicht danach aussieht.

  • Am 27. April 2014 um 4:32 von jj preston

    Wenn der Zivilrichter ordentlich arbeitet, hat er ziemlich viel zu prüfen:
    – War die Beschwerde des Kunden über den Marketplace-Anbieter ursächlich?
    – Wenn ja, wäre die Sperrung des Kontos durch Amazon überhaupt durch die Marketplace-AGB gerechtfertigt (wenn nein, dann müsste der Händler gegen Amazon klagen)?
    – Falls ja, war die Beschwerde des Kunden über das Geschäftsgebaren des Händlers gerechtfertigt, d. h. lag durch die Drohung ein Verstoß vor?
    – Wenn nein, war die Drohung des Händlers gegenüber dem Kunden gerechtfertigt, d.h. war die Bewertung des Kunden schmähend?
    – Gehört es zum allgemeinen Geschäftsrisiko des Händlers, negative Meinungsäußerungen nicht-schmähender Natur hinnehmen zu müssen?
    – Und schließlich: Ist die Forderung des Händlers auch in der Höhe sachlich begründet?

    Ich möchte da kein Zivilrichter sein, es sei denn, Amazon hätte gegen die eigenen AGB verstößen…

  • Am 27. April 2014 um 8:38 von Ali Özdemir

    Was für ein beknacktes Rechtssystem wir doch haben. Ahnungslose Richter sprechen Urteile, dass man sich nur an den Kopf fassen kann. Hilfe ist nicht zu erwarten – es wird in den nächsten Jahren sicher noch schlimmer.

  • Am 27. April 2014 um 18:03 von Julian H

    Wieso ahnungslos? Dieser Schluss entzieht sich mir… Weil ein Unternehmen zivilrechtlich klagt, ist der Richter noch lange nicht bescheuert. Aufgrund unseres Rechtssystems muss der Fall eben verhandelt werden – andere Systeme täten das nicht. Diktaturen beispielsweise.

  • Am 28. April 2014 um 19:57 von Skywalker043

    Bewertungsportale sind dafür da eine Bewertung abzugeben! Und in dieser Bewertung würde die Meinung des Käufers ausgedrückte! Wenn ein Verkäufer damit nicht klar kommt, dann soll er seine wäre da Verkäufer, wo es keine bewertungsportale gibt!

    • Am 30. April 2014 um 12:57 von Thomas

      Das ist alles richtig. Die Bewertung an sich finde ich auch nicht so schlimm. Allerdings kann so eine Sperrung des Verkäuferkontos auch gleich das Aus für den ganzen Betrieb bedeuten. Und dann hängen da auch noch Arbeitsplätze dran. Ich kenne viele Online Händler, die Ihren Umsatz ausschließlich über eBay und Amazon erwirtschaften.

      Einige Kunden heutzutage nutzen das System nämlich schamlos aus. Und im Online-Geschäft wird immer alles auf dem Rücken des Händlers ausgetragen.

      Was da nun genau gelaufen ist weiß niemand. Also daher mal sehen, wie die Richter entscheiden.

  • Am 30. April 2014 um 16:33 von MG

    Der Kommentar ist eine Sache, die Bewertung eine andere. Wenn schlecht bewerte aber „nett“ kommentiere ergibt sich trotzdem ein Nachteil für den Händler, denn viele negative Bewertungen darf man sich als Händler bei Amazon nicht leisten. (Konditionen etc hängen direkt dahinter …)

    • Am 25. Juni 2014 um 17:57 von Dieter0108

      Volkommen richtig. Auch wir arbeiten auf diesen Plattformen.
      Für mich stellen sich folgende Fragen:
      1. warum wird Amazon als Vertragshändler nicht bewertet (alle Händler müssen sich bewerten lassen und dies wird in % ausgedrückt – nur Amazon als Versender eben nicht)?
      2. es sollte genaue Richtlinien geben, wann ein Kunde das Recht hat eine negative Bewerung abzugeben.
      Wir erleben einfach einfach immer wieder, dass eine subjektive Bewertung abgegeben wird, ohne dem Händler auch nur die Chance zu geben wird, das Problem zu lösen.
      Und warum dürfne Käufer nicht negativ bewertet werden, denn auch hier gibt es eine Menge „schwarzer Schafe“.

      • Am 25. Juni 2014 um 20:02 von Hi, hi...

        „…genaue Richtlinien geben, wann ein Kunde das Recht hat eine negative Bewerung abzugeben.“
        …also auf die Richtlinien bin ich gespannt!
        Welche Seite „darf“ diese „Richtlinien zur Festlegung einer Meinung in Bewertungsportalen“ definieren?

  • Am 3. Mai 2014 um 22:20 von Andree

    Die Frage ist doch ob die Bewertung angemessen ist oder nicht.
    Alle die hier von Kunde ist König etc sprechen:
    Es gibt genug Kunden die diese Systeme ebenfalls missbrauchen.
    Beispielsweise wenn der Kunde die Rücksendekosten nicht tragen will obwohl der Kaufpreis bei unter 40 € liegt aber auch andere Fälle.
    Schlechte Bewertungen haben auch Folgen für Händler: Bei Ebay zum Beispiel kann man ab einer gewissen Mengen den Top Verkäufer Status zeitweillig verlieren. Folge: 20% Rabatt von Ebay für den Händler werden gestrichen und das sind hohe Zusatzkosten.

    Vergesst auch nicht wenn Kunden mit ihrem Verhalten für Kosten bei Händlern sorgen werden diese mit einkalkuliert ihr zahlt dann alle für die schwarzen Schaafe unter den Kunden.

    Wenn die Anleitung korrekt war und der Kunde ggf einfach zu doof dann sollte der Kunde das auch akzeptieren und nicht dem Händler eins auswischen. Sollte das der Fall gewesen sein hoffe ich das der Kunde mal richtig auf die Nase fällt.

    Einen ähnlichen Fall habe ich auch bei Ebay:
    Ein Artikel mit Maße und Angabe der Teilenummer angegeben.
    Der Kunde kauft es aber es passt nicht. Grund er hat es falsch ausgesucht. Sein Freund sagte ihm das besagte Teil ist bei allen Modellen des Herstellers gleich was aber nicht der Fall ist. Durch Ausmessen hätte er das sehen können oder auch indem er in die Teileliste seines Geräts nachgesehen hätte.
    Das er den Fehler begangen hat konne ich nachweisen anhand der Teileliste.
    Also wollte er es zurückgeben was möglich ist fragte aber wer die Rücksendekosten trägt. Ich teilte ihm mit das diese bei ihm liegen weil er es falsch ausgesucht hat.
    Ganz normal. Artikelpreis: 10,90 €
    Ich bekam eine schlechte Bewertung und zwar klar zu Unrecht weil ich nicht auch noch diese Kosten für den Fehler des Kunden tragen wollte.
    Soviel zu den Kunden.
    Auch ich überlege hier meinen Anwalt einzuschalten.

  • Am 4. Mai 2014 um 14:55 von Gerhard W

    Wenn der Haendler damit durchkommt, kann man das Bewertungssystem gleich ganz abschaffen. Denn dann werden Kunden, die einen den Tatsachen entsprechenden Mangel feststellen, davor zurueckschrecken eine negative Bewertung abzugeben.

    Es waere gut wenn die BRD oder EU in Ihrer Verfassung ECHTE Meinungsfreiheit ohne wenn und aber (ala 1. Amendment in der US Verfassung) zusichern wuerde, damit Leute wegen ihrer Meinung nicht kaputt geklagt werden koennen.

  • Am 6. Mai 2014 um 10:13 von Max Mustermann

    Natürlich hat jede Münze 2 seiten..stellt sich das ganze so dar wie im Artikel beschrieben, ist es völlig legitim seine Meinung auf diese Art zu äußern. Ist es eher so wie der Verkäufer es beschreibt, hat der Verkäufer durch die Einflussnahme auf die Bewertung halt trotzdem gegen die AGB´s von Amazon verstoßen. man sollte sich manchmal halt auch mit den Agb´s beschäftigen wenn man darauf angewiesen ist. Das ist auch der Grund warum nicht gegen Amazon geklagt wird. Ich würd sagen da hat der Verkäufer sich mehr als ungeschickt verhalten. Auf mich wirkt das ganze so, als wolle der Verkäufer jetzt unbedingt zeigen, dass er den längeren hat…

  • Am 14. Mai 2014 um 11:38 von Lotta

    Das Problem ist, dass es nicht der einzige Verkäufer ist, der so reagiert. Mir ist es jetzt passiert ,das ich etwas gekauft habe und nie erhalten habe. Ich wurde beleidigt bedroht und ich wurde behandelt wie ein Idiot… Als ich nach dem Verkäufer im Internet recherchierte fand ich noch mehr negative Bewertungen die überwiegend alle vom Verkäufer wie folgt kommentiert wurden: Wird zur Anzeige gebracht! das schreckt im Voraus schon so ab das man keine Bewertung mehr abgeben möchte. Es schüchtert ein und man fragt sich ob es 20 Euro wert sind. Aber ich denke auch man muss sich wehren. 20 Euro Verlust schaden mir zwar nicht aber es ist doch eine absolute Unverschämtheit so mit Kunden umzugehen! Ich weiss nun auch nicht was ich machen soll. Habe weder Ware noch Geld zurück. Was soll und kann man da machen ? Jeder Aufwand den ich betreiben würde, würde mich im Endeffekt noch mehr Geld kosten. Ich fühle mich ein wenig hilflos

    • Am 20. April 2015 um 12:29 von andreas s.

      um eine anzeige zu erstatten brauchen sie keinen anwalt. sie muessen nur zur polizei gehen. ich habe auch schon 2mal eine anzeige aufgegeben weil meine kreditkartennr. ausgespaeht worden ist und das geld zurueckbekommen.

  • Am 15. Mai 2014 um 21:50 von Observateur

    Dem armen Verkäufer ist zu wünschen, daß er eine ordentliche Rechtsschutzversicherung hat. Ohne den Sachverhalt zu kennen, wird er ansonsten vermutlich einem – schon in erster Instanz – passablen Denkzettel (in Form von Gerichtskosten und Anwaltsgebühren) entgegensehen…

  • Am 25. Juni 2014 um 18:59 von pinbot

    Sehr viel Ahnungslosigkeit hier…täglich mails mit „Wo ist meine Ware!?!?“, obwohl immer die DHL-Nr. angegeben wird…Rücklauf wg. nicht abgeholt…aber immer sind wir schuld. Pampig ist da noch geschmeichelt.

  • Am 26. Juni 2014 um 12:56 von Michael

    Der Händler klagt nur aus einem einzigen Grund:

    aufgrund des Telfonates, Kunde und Händler und der darauffolgenden Beschwerde des Kunden bei Amazon, hat Amazon den Händler gesperrt.

    Es gilt nur zu klären, war die Beschwerde des Kunden sachgerecht und richtig oder war sie falsch, da er einfach nur verärgert war, über das Produkt.

    Fakt ist: als angemeldeter Händler hat man bei den großen im Internet fast nichts zu sagen. Es wird immer der Kunde geschützt.

    Auch Fakt ist: eine schlechte Bewertung, egal in welcher Form, führt immer zu einem entgangenen Gewinn, denn es schreckt alle weiteren Kunden ab. Ist die Bewertung zu unrecht schlecht verfasst, bekommt der Handler diese nicht mehr weg.

    Ich habe zuletzt ein Wurfzelt gekauft. Das Produkt hatte nur eine einzige Bewertung die schlecht war. Der Käufer hat es trotz Anleitung einfach nicht geschafft, das Zelt nach Gebrauch wieder in die Verpackung zu bekommen. Dennoch habe ich das Zelt gekauft und tatsächlich hatte ich rein gar keine Probleme damit.

    Die Tatsache, dass das Zelt nur eine schlechte Bewertung hatte (weil der Kunde etwas nicht richtig verstanden hatte), hatte sicherlich Auswirkungen auf die Verkaufszahlen des Produktes!

  • Am 18. Februar 2015 um 15:21 von Jan Vogel

    Nur so! Nur wer sich traut, kan an der Situation mit den falschen Bewertungen etwas ändern. Ich lese oft den Blog falsch-bewertet.de und erfahre über sehr viele erfolgreiche Gerichtsurteile.

  • Am 20. April 2015 um 12:25 von andreas s.

    Der kunde hat ein rueckgaberecht solange die ware im originalzustand verblieben ist. Wenn das siegel von einem toner entfernt ist, ist das eben nicht mehr der fall.
    bei taeuschung durch den haendler gibt es auch ohne bewertung rechtliche moeglichkeiten, das gab es ja auch bei ebay

  • Am 23. Juni 2015 um 18:05 von dbl

    Der Schaden ist nicht entstanden weil einer rumpöbelt, der Schaden ist entstanden weil manche Menschen nicht kritisch denken.
    Und wer zu blöd ist einen fetzen in die richtige Form zu schneiden brauch sich nicht aufregen.
    Solche Rezensionen sind in der Tat schädlich für den Händler – ob er nun dreck am Stecken hat oder nicht – der eigentliche Schaden entsteht hierbei aber dadurch, dass Leute mit dem IQ einer Nudel auf solche Rezensionen ansprechen.

  • Am 19. Oktober 2016 um 14:25 von Jenny

    Ich habe letztens einen Pullover jemanden bestellt. Wo der Pullover ankam passte er ihm nicht obwohl er es die richtige Größe war. Ich habe danach dann nur ein Stern gegeben und auch begründet warum.Ich habe jedenfalls heute eine email von den Händler bekommen wo er meinte ich hätte mich ja in Kontakt mit ihm Setzen können und den Pullover umtauschen können. Natürlich hätte ich Porto bezahlen müssen. Oder besser gesagt den Kumpel von mir. Und der Händler will auch das ich die Bewertung lösche. Tue ich aber nicht. Wer damit nicht klar kommt darf eben nicht über Amazon verkaufen.

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