Gericht lehnt Apples Berufungsantrag auf Abweisung der E-Book-Klage ab

Die zuständige Richterin warf Apple eine widersprüchliche Argumentation vor. Das Unternehmen hatte seinen Antrag damit begründet, dass der Staat nicht berechtigt sei, Schadenersatz einzuklagen. 33 Bundesstaaten fordern von Apple nun bis zu 840 Millionen Dollar. Das Verfahren beginnt am 14. Juli.

Apple ist in einem Berufungsverfahren vor einem Bundesbezirksgericht mit dem Versuch gescheitert, die vom US-Justizministerium wegen Preisabsprachen bei E-Books eingereichte Kartellklage nachträglich abweisen zu lassen. Das Unternehmen begründete seinen Antrag damit, dass der Staat in dieser Sache keine Klageberechtigung habe. Die zuständige Richterin Denise Cote sah dies jedoch anders und führte in ihrer 24-seitigen Begründung aus, dass Apples Argumentation sich selbst widerspreche.

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„Apple scheint auf der einen Seite einzuräumen, dass der Staat berechtigt ist, Unterlassungsansprüche gegen Apple geltend zu machen, aber bestreitet auf der anderen Seite, dass er das Recht hat, Schadenersatz wegen desselben Vergehens von Apple zu fordern“, so die Richterin. „Apple versäumt es, zu begründen, wie dies sein kann.“

Im April 2012 hatte das US-Justizministerium Apple zusammen mit fünf der sechs größten Buchverlage des Landes angeklagt, illegale Preisabsprachen bei E-Books getroffen zu haben, um Amazons mit seinen Kindle-Readern erlangte Vormachtstellung zu durchbrechen. Während sich die Verlage auf einen Vergleich einließen, zog Apple gegen das Justizministerium vor Gericht.

Am Ende des Prozesses urteilte Richterin Cote im Juli: „Wenn Apple diese Verschwörung nicht orchestriert hätte, dann hätte sie nicht gelingen können, wie es im Frühjahr 2010 geschah.“ Als unrechtmäßig befand sie dabei nicht einzelne Handlungen wie Apples parallele Verhandlungen mit den Verlagen, das eingeführte Agenturmodell oder die vertraglich vereinbarte Meistbegünstigungsklausel, sondern das insgesamt methodische Vorgehen. Gegen dieses Urteil legte Apple Ende Februar Berufung ein.

Cotes jetzige Entscheidung erlaubt es den Justizministerien von 33 US-Bundesstaaten in einem neuen Prozess hunderte Millionen Dollar Schadenersatz einzufordern. Ursprünglich standen 280 Millionen Dollar im Raum, aber im Januar forderten die Justizminister der Bundesstaaten eine Verdreifachung des Betrags, weil bereits „eindeutig nachgewiesen“ worden sei, dass Apple die Verschwörung orchestriert habe. Der Beginn des Schadensersatzprozesses ist für 14. Juli vorgesehen.

Derweil hat der von Cote eingesetzte externe Kartellwächter Michael Bromwich, der aus dem Unternehmen heraus die Einhaltung des US-Wettbewerbsrechts zwei Jahre lang überwachen soll, einen ersten Bericht vorgelegt. Während Apple zunächst mit allen Mitteln versucht hatte, ihn wieder loszuwerden, erklärte Bromwich nun, das Verhältnis zwischen dem Unternehmen und seinem Team habe sich in den vergangenen Monaten „deutlich verbessert“. In seinem 77-seitigen Report merkt er an, dass Apple einiges, wenn auch nicht alles Nötige tue, um seine Wettbewerbsauflagen zu erfüllen.

„Angesichts der Informationen, die Apple bisher zur Verfügung gestellt hat, sind wir der Meinung, dass Apple auf einem guten Weg ist, sein Programm zur Einhaltung der Kartellgesetze zu verbessern, aber immer noch viel Arbeit vor sich hat“, zitiert Reuters aus dem Bericht.

Trotz des entspannteren Verhältnisses ist Bromwich nach wie vor nicht ganz zufrieden mit Apple Kooperationsbereitschaft. In seinem Bericht kritisiert er, dass ihm bisher nur wenig Zeit eingeräumt wurde, um mit Mitarbeitern zu sprechen, und Anfragen zu Gesprächen mit leitenden Angestellten ungehört blieben. Zugleich lobte er Apple aber dafür, die ehemalige Hitachi-Anwältin Deena Said als internen Antitrust Compliance Officer verpflichtet zu haben.

[mit Material von Steven Musil und Don Reisinger, News.com]

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Themenseiten: Apple, E-Books, Gerichtsurteil, Kartell, United States Department of Justice

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2 Kommentare zu Gericht lehnt Apples Berufungsantrag auf Abweisung der E-Book-Klage ab

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  • Am 16. April 2014 um 17:02 von Judas Ischias

    Ja,ja, die Firma Apple und ihre merkwürdigen Ansichten von Recht. Wo gibt’s denn so etwas, dass eine Firma, dazu noch die beklagte Firma entscheidet, was in der Rechtssprechung stattzufinden hat.
    Wie schön, dass die Richterin dieser klagewütigen Firma genau aufgezeigt hat, woran es bei dieser bescheuerten Argumentation hapert.;););)
    Hoffentlich muss das Gesindel richtig tief in’s Portemonnaie greifen, nur so ist solch dreisten Betrügern beizubringen, dass man sich an Gesetze zu halten hat und die Kunden nicht bescheisst!!!

  • Am 17. April 2014 um 1:10 von C

    Oh oh, da droht massiver Ungemach…
    Die aufmerksame Richterin zerpflückt die Apple-Anwälte – mit deren eigenen Argumentation. Und – der Berufungs-Antrag ist nun auch noch abgelehnt.
    Apple gehört kartell-rechtlich verurteilt und die verantwortlichen Apple-Manager sollten eine Gefängnis-Strafe erhalten, denn nur durch den Missbrauch der erlangten Markt-Macht konnte das Kartell überhaupt etabliert werden zu Lasten der Kunden. Dann merken die Apple-Verantwortlichen vielleicht, dass auch sie nicht über dem Gesetz stehen…
    Den (noch eigenständig denkenden) Kunden sollte das eine Warnung sein, die Produkte dieser Firma und deren Lock-In Strategie (verordnet von Steve Jobs himself persönlich) zu meiden.
    Apple-Fanboys: stellt euch weiter in der Schlange an, Apple braucht Geld um Anwälte und Strafen zu bezahlen…

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