Google ergänzt Nutzungsbedingungen um Erklärung zum E-Mail-Scanning

Ein neuer Abschnitt soll laut Google für "mehr Klarheit" sorgen. Es reagiert damit offenbar auch auf die Kritik von Datenschutzaktivisten und mehreren anhängigen Klagen. Bislang rechtfertigte es sich mit einer stillschweigenden Zustimmung der Nutzer zur automatischen Verarbeitung ihrer E-Mails.

Google hat in seinen Nutzungsbedingungen einen neuen Abschnitt eingefügt, der auf das automatische Scannen von E-Mails hinweist und seinen Zweck erklärt. Es will damit für „mehr Klarheit“ sorgen, reagiert aber offenbar auch auf die Kritik von Datenschutzaktivisten und mehreren anhängigen Klagen gegen diese Praxis.

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„Unsere automatischen Systeme analysieren Ihren Inhalt (einschließlich E-Mails), um Ihnen persönlich relevante Produktfeatures anzubieten wie angepasste Suchergebnisse, maßgeschneiderte Inserate sowie die Erkennung von Spam und Malware“, heißt es in der neuen Fassung der Nutzungsbedingungen. „Diese Analyse erfolgt, während der Inhalt versandt, empfangen und gespeichert wird.“

Bis jetzt wurden offenbar nur die englischsprachigen Nutzungsbedingungen um diese Hinweise ergänzt. „Wir wollen, dass unsere Richtlinien einfach und für die Nutzer leicht zu verstehen sind“, sagte eine Google-Sprecherin. „Die heutigen Änderungen werden den Nutzern noch mehr Klarheit geben und basieren auf dem Feedback, das wir in den letzten Monaten erhalten haben.“

Gegen die in mehreren Klagen erhobenen Vorwürfe verteidigte sich Google bislang damit, die Nutzer hätten stillschweigend der automatischen Verarbeitung ihrer E-Mails zugestimmt. In einem Schriftsatz berief es sich außerdem auf eine 1979 vom US Supreme Court bestätigte Entscheidung, die die Sammlung elektronischer Kommunikation ohne Gerichtsbeschluss erlaubt. „So wie der Absender eines Briefs an einen Geschäftspartner nicht überrascht sein darf, dass der Assistent des Empfängers den Brief öffnet, können Nutzer, die webbasierte E-Mails verwenden, nicht überrascht sein, dass ihre Nachrichten vom E-Mail-Provider des Empfängers bei der Auslieferung verarbeitet werden“, schrieb Google. „Tatsächlich hat ‚eine Person‘ bei der freiwilligen Weitergabe von Informationen an einen Dritten keinen Anspruch auf Privatsphäre.“

Aktuell muss sich Google gegen mehrere Klagen zur Wehr setzen, die eine Verletzung verschiedener Datenschutz- und Abhörgesetze behaupten. Im letzten Monat errang es einen Etappensieg, als US-Bundesbezirksrichterin Lucy Koh den Antrag ablehnte, mehrere anhängige Klagen zu einer einzigen Sammelklage zusammenzufassen. Sie kam zu dieser Entscheidung, da die Zustimmung der Nutzer im Mittelpunkt stehe, was nur individuell und nicht im Rahmen einer Sammelklage zu klären sei.

Schon vor einem Jahr fuhr Microsoft eine Datenschutzkampagne gegen Gmail in den USA. In einer aggressiven „Kampagne zur Verbraucheraufklärung“ warf es Google vor, mit seinem E-Mail-Dienst die Privatsphäre der Nutzer zu verletzen. Mit dem Slogan „Don’t Get Scroogled by Gmail“ warb das Unternehmen in Fernsehen, Printmedien sowie online dafür, stattdessen seinen E-Mail-Dienst Outlook.com zu nutzen. Unerwähnt ließ Microsoft dabei, dass sein eigener Dienst ebenfalls automatische Scans von E-Mails durchführte, um gegen Spam und andere unerwünschte Aktivitäten vorzugehen. Es nutzte zudem den jeweiligen Betreff, vom Nutzer preisgegebene persönliche Informationen sowie seine Websuche, um ähnlich wie Google maßgeschneiderte Inserate einzublenden.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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Themenseiten: Datenschutz, E-Mail, Google, Privacy

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2 Kommentare zu Google ergänzt Nutzungsbedingungen um Erklärung zum E-Mail-Scanning

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  • Am 15. April 2014 um 18:49 von ke

    Erklärt mir bitte einmal jemand den Unterschied zwischen bösem NSA-Scanning und gutem Google-(u.ä.)Scanning.

    • Am 15. April 2014 um 19:55 von punisher

      Gut ist daran nur eines, der Spamfilter. Sonst ist daran nichts gut, aber das macht auch jeder andere Mail-dienst oder was denkst du woher die richtigen Mails im Spam Ordner landen?

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