Bitkom und GEMA einigen sich auf Vergütung bei Video-on-Demand

Bei Kauf oder Miete von Filmen fallen Lizenzgebühren von 16,5 respektive 5,5 Cent pro Titel an. Für Serien betragen sie 4,9 beziehungsweise 2,35 Cent. Der Vertrag gilt rückwirkend ab 2002, schließt aber keine abo- oder werbefinanzierten Angebote ein.

Der Hightech-Verband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben erstmalig eine Vereinbarung für die Anbieter von Video-on-Demand-Diensten getroffen. Der Vertrag regelt die Höhe der urheberrechtlichen Vergütungen für Musik in Filmen, Serien, TV-Shows, Dokumentationen und anderen Formaten, die von den Betreibern von Online-Videotheken abgeführt werden müssen.

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Die Lizenzvergütungen betragen beispielsweise für Spielfilme 16,5 Cent beim Kauf und 5,5 Cent beim Mieten eines Titels. Bei Fernsehserien liegen die Lizenzvergütungen bei 4,9 Cent für den Kauf einer Folge und 2,35 Cent für die Miete. Beim Kauf dürfen Kunden den Film oder die Serie dauerhaft nutzen, bei der Miete nur für einen begrenzten Zeitraum.

„Für die seit Jahren andauernde Diskussion um die angemessene Vergütung konnte nun endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter und leistet damit einen Beitrag zum Erfolg des wachsenden Marktes für Video-on-Demand im Internet“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

„Der Gesamtvertrag für Video-on-Demand-Angebote ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Lizenzierung von Online-Angeboten. Er zeigt, dass auch im Onlinebereich angemessene Vergütungen für die von der GEMA vertretenen Rechteinhaber vereinbart werden können“, ergänzte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Damit spielte er offenbar auf den seit Jahren andauernden Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft und Googles Videoportal Youtube an. In diesem musste Youtube zuletzt Anfang März nach einer erfolgreichen Klage der GEMA den Text seiner Sperrtafeln ändern.

Der Vertrag zwischen GEMA und Bitkom gilt rückwirkend ab 1. Januar 2002. Mitglieder des Branchenverbands erhalten einen Gesamtvertragsrabatt auf den Video-on-Demand-Tarif der GEMA. Die Vereinbarung bezieht sich bewusst nur auf den Kauf oder die Miete einzelner Videos. Nicht erfasst sind Abo-Angebote, die auf einem monatlichen Pauschalbetrag für die begrenzte oder unbegrenzte Nutzung von Videodiensten basieren. Hierzu laufen die Verhandlungen zwischen Bitkom und GEMA weiter. Ebenfalls nicht eingeschlossen sind ausschließlich werbefinanzierte Angebote.

Laut Bitkom steigt die Nutzung von Online-Videotheken derzeit rasant. Seinen auf Zahlen des Marktforschungsinstituts IHS Technologie basierenden Prognosen zufolge werden im Jahr 2014 in Deutschland rund 27,2 Millionen Filme in digitaler Form online gekauft oder geliehen. Das entspräche einem Zuwachs von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der über diesen Weg bezogenen einzelnen Folgen oder ganzen Staffeln von TV-Serien soll um 15 Prozent auf 6,1 Millionen steigen.

Online-Videotheken erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, weil die Portale ihr Angebot kontinuierlich ausbauen und Nutzer ihre Fernseher immer häufiger mit dem Internet verbinden. Aktuell sind in deutschen Haushalten laut Bitkom rund 14 Millionen Fernseher direkt oder über andere Geräte wie Spielkonsolen oder Settop-Boxen online.

Themenseiten: Bitkom, GEMA, Internet, Video

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