Nach GEMA-Klage: Youtube ändert Sperrhinweise

Darin heißt es jetzt: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten." Zuvor war davon die Rede, dass die GEMA die erforderlichen Rechte nicht eingeräumt habe.

Nach der erfolgreichen Klage der GEMA gegen die Sperrtafeln auf Youtube hat Googles Videoportal nun die Hinweistexte modifiziert. Allerdings verweist es darin nach wie vor ausdrücklich auf die Verwertungsgesellschaft, obwohl es die Videos selbst sperrt.

Ab sofort bekommen Youtube-Nutzer beim Aufruf von Clips mit urheberrechtlich geschützten Musikinhalten folgenden Hinweis zu sehen: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten. Das tut uns leid.“ Bisher hatte der zweite Halbsatz gelautet: „da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden“.

Ein von Youtube leicht abgeänderter Sperrhinweis (Screenshot: ZDNet.de)Ein von Youtube leicht abgeänderter Sperrhinweis (Screenshot: ZDNet.de)

Gegen die alte Formulierung hatte die Verwertungsgesellschaft Anfang 2013 vor dem Landgericht München geklagt und kürzlich Recht bekommen. Die Richter entschieden, dass dieser oder ähnliche von Youtube verwendete Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ seien. Durch die Verwendung der Sperrhinweise werde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, so das Gericht weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl Youtube sie selbst vornimmt.

Noch ist das Urteil des Landgerichts München aber nicht rechtskräftig. Ein Google-Sprecher erklärte dazu am Freitag: „Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts kritisch sehen und weiterhin eine Berufung prüfen, haben wir unsere Blocking Message leicht geändert, um dem Urteil zu entsprechen.“

Der Streit um die Sperrtafeln ist vor dem Hintergrund der schon lange andauernden Auseinandersetzung zwischen Googles Videoportal und der Verwertungsgesellschaft zu sehen. Beide streiten seit 2009 um die Per-Stream-Minimumvergütung für urheberrechtlich geschützte Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire. Anfang 2013 erklärte die GEMA die Verhandlungen mit Youtube für „vorerst gescheitert“ und schaltete die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts ein. Aufgrund des Streits zwischen GEMA und Youtube verzichtete das Musikvideoportal Vevo bei seinem Deutschlandstart im Oktober hierzulande auf die sonst übliche enge Kooperation mit Googles Videoplattform.

Zuletzt waren die GEMA-Sperrhinweise im Zusammenhang mit den Protesten in der Ukraine in die Schlagzeilen geraten. Bild.de hatte etwa getitelt: „GEMA schaltet auf dem Maidan die Kameras ab“. Tatsächlich hatte aber Youtube den Livestream von den Demonstrationen in Kiew unter Verwendung der bekannten Sperrtafel unterbrochen.

Die sogenannten Youtube-Sperren lassen sich mittels Proxy-Erweiterungen umgehen.

Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

Themenseiten: GEMA, Gerichtsurteil, Google, Urheberrecht, YouTube

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

14 Kommentare zu Nach GEMA-Klage: Youtube ändert Sperrhinweise

Kommentar hinzufügen
  • Am 7. März 2014 um 19:44 von Stefan Musil

    …warum wird denn schon gesperrt wenn man sich erst einigt ? Erst ein rechtskräftiges Urteil gebietet doch schlussendlich Handlungsbedarf. Nur weil diese Trachtengruppe GEMA hier rumschmollt müssen wieder alle sofort die Füsse von den Pedalen nehmen. Armes Deutschland… wieder einen Schritt näher an die Diktatur heran…

    • Am 14. März 2014 um 18:05 von ionel

      Ja ,es ist wahr, Deutschland geht,s in Richtung: Türkei !!

  • Am 7. März 2014 um 19:52 von Herr P.

    Die G.E.M.A. verlangt für die Nutzung einen gewissen Geldbetrag, der Youtube zu hoch ist. Somit erlaubt sie Youtube die Nutzung nicht. Warum streitet sie das ab, anstatt dazu zu stehen? Wer betreibt hier Realitätsverzerrung?

    • Am 9. März 2014 um 8:02 von 305

      @Herrn P.: Google hat GEMA eine (erfolgsabhängige) Umsatzbeteiligung angeboten, die GEMA allerdings kategorisch ablehnt. Meines Erachtens ist eine Umsatzbeteiligung passender und zeitgemäßer als eine Fixsumme pro Video. GEMA sollte sich hier pragmatischer zeigen, zum Wohle aller, auch ihrer „Künstler“.

  • Am 7. März 2014 um 23:52 von Judas Ischias

    Da Google sich in anderen Ländern längst geeinigt hat, muss man doch vermuten dass es wohl an der Gier und Uneinsichtigkeit der GEMA liegen muss, wenn in Deutschland noch keine Einigung erzielt wurde.

  • Am 8. März 2014 um 12:28 von harald himmel

    es wäre ja noch schöner, wenn die gema einfach internetanbieter derartig unter druck setzen und am besten manuelle sichtung und recherche bei jedem video erzwingen könnte. dass so etwas bei youtube nicht machbar ist, ist unstrittig. dass google es nicht einsieht für material zu zahlen, bei welchem die gema möglicherweise garkeinen anspruch hat, ebenfalls.

    es gilt leider nunmal beweislastumkehr und die gema vermutung. somit ist im grunde jedes video mit musik, bei dem nicht eindeutig das gegenteil bewiesen wurde eine gema zahlung fällig und es hat mit selbstschutz zu tun, diese bis auf weiteres zu sperren.

    dass das kein zustand ist, ist unstrittig. das liegt aber nunmal an unserer eigenen, absichtlich schwammig formulierten rechtslage, der sich google aus guten gründen nicht unterwerfen will und ich empfinde es als gerechtfertigt, in der sperrbegründung auch informiert zu werden, weshalb dieses video genau gesperrt wurde.

    dass das der gema anscheinend langsam peinlich wird, wenn google diese dubiosen praktiken bildlich klar vermittelt und meint dies auf dem klageweg unterdrücken zu müssen, ist kein juristischer erfolg sondern ein armutszeugnis.

    • Am 9. März 2014 um 2:00 von Linda Moritz

      Richtig!
      Ich wünsche der GEMA und dort ganz besonders den verantwortlichen Damen und Herren die Pest an den Hals!
      Und den Herren Künstlern, welche sich diesem „Verein“ anschließen gleich dazu! Elendiges Lobbyistenpack! Schlimmer als jede Innung!
      Nicht zu vergessen insbesondere den deutschen Richtern auch ein bisschen mehr Hirnmasse zu wünschen…..wird aber wohl alles vergebens sein!

      Linda
      Stuttgart, 09.03.2014

  • Am 10. März 2014 um 11:42 von Barbara Roosen

    Vielleicht kann hier auch einmal jemand darüber nachdenken, dass die GEMA nicht für die eigenen Gewinne kämpft wie Youtube/Google das tun, sondern für die Rechte der Musiker, die davon leben, dass ihr geistiges Eigentum uns alle erfreut und bereichert. Klar ist Youtube da eine nützliche Verbreitungsplattform, aber es ist nicht die Gier der GEMA, die hier zu bemängeln ist, sondern die Gier der riesigen amerikanischen Konzerne, die davon profitieren, fremdes Material zu streamen ohne entsprechende Gebühren zu entrichten! Ich gehe doch im Supermarkt auch nicht an die Kasse und sage, dass ich den Preis für die Waren in meinem Korb nicht zahlen will.
    Ich verstehe die Hetze gegen die GEMA überhaupt nicht; dass die von Youtube angebotene Gewinnbeteiligung nicht akzeptiert werden kann, liegt an komplexen Details, nicht am Unwillen der GEMA!

    • Am 10. März 2014 um 12:13 von Hi, hi...

      … ich bin sehr dafür, dass Künstler angemessen und gerecht für ihre Leistung entlohnt werden. Die GEMA übernimmt die Akquise und (zumindest theoretisch) die Verteilung der Einnahmen. Und damit hört es auch schon auf, gerecht zuzugehen.
      http://www.gso-le.de/archiv/2012-2/musikszene
      http://bevision.de/GEMA.html
      Es liegt durchaus AUCH, und nicht gerade zu einem geringen Teil, am Unwillen der GEMA. Du würdest (adäquat zu Youtube) auch nicht mal eben pauschal einen Betrag für Sprit bezahlen wollen, egal ob oder wie oder welches Auto Du fährst. Und von Transparenz bei der Verteilung hält die GEMA bekannterweise ebenfalls nichts, Du weißt also nicht, wieviel Geld im Wasserkopf der GEMA verdunstet.

    • Am 13. März 2014 um 17:53 von Tina

      Es ist nicht jeder Künstler bei der GEMA, da nicht jeder diesen „Verein“ gut heisst… Gott sei dank, hat die GEMA hier bei uns nichts zu melden…

  • Am 13. März 2014 um 1:11 von Bachsau

    Die GEMA ist neben der Rundfunkgebühr so mit der größte Dreck den es in diesem Land gibt.

  • Am 7. April 2014 um 6:39 von babajaga

    Die Blockade der GEMA läßt sich mit
    http://www.viewtubes.de
    umgehen. Die haben ein AddOn für Chrome (im Chromeshop), und einen kostenlosen Service mit Ads, oder einen Service für 1E/Monat ohne Ads.

  • Am 22. Juni 2014 um 9:27 von Noodles

    Wir sind eine kleine unbedeutende Band aus Berlin und hatten letzes Jahr einige Auftritte in einem Theaterstück. Das Theater hat der Gema für sieben Vorstellungen aufgrund unserer Musik 470 € abdrücken müssen.
    Gema Auschüttung an uns ? —– 27 € —-
    Ha, haha, ha hahaha, ha… (bitte hier den Besuch des Jokers bei der Mafia in Batman vorstellen)

  • Am 18. September 2014 um 21:01 von Laurenz

    Warum? 470€ für 7 Vorstellungen, man selbst kriegt nicht einmal ein Bruchteil davon ab? Das ist ja wiederlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *