Berufungsgericht setzt Apples externen Kartellwächter wieder ein

In seinem Urteil umreisst es nochmals Michael Bromwichs Befugnisse. Er darf nur Unterlagen einsehen und Apple-Mitarbeiter zu Themen befragen, die für seine Aufgabe relevant sind. Das US-Justizministerium zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung.

Ein Bundesberufungsgericht hat in zweiter Instanz Apples Antrag abgelehnt, die Überwachung durch einen externen Kartellwächter bis zum Abschluss einer umfangreicheren Berufungsverhandlung auszusetzen. Der US Court of Appeals for the Second Circuit folgte damit der Forderung des Justizministeriums, das Ende Januar die gerichtlich angeordnete Überwachung des iPhone-Herstellers durch Michael Bromwich für rechtens erklärt hatte.

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Das Berufungsgericht umriss in seinem Urteil nochmals Bromwichs Befugnisse. Seine Aufgabe sei es nicht, die Einhaltung der Wettbewerbsregeln durch Apples Angestellte zu untersuchen, sondern die Compliance-Richtlinien des Konzerns. „Der Kartellwächter ist befugt, die Angemessenheit der von Apple eingeführten Compliance-Programme zu bewerten und die Mittel, wie es diese Programme an seine Mitarbeiter kommuniziert,“ heißt es in der gerichtlichen Anordnung. „Der Kartellwächter ist nur befugt, Einsicht in Dokumente zu verlangen sowie Direktoren, Manager und Angestellte von Apple zu Themen zu befragen, die für die Erfüllung seiner zugewiesenen Aufgaben relevant sind“.

Eine Sprecherin des Department of Justice kommentierte gegenüber News.com: „Wir sind zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Das heutige Urteil stellt eindeutig klar, dass Apple mit dem gerichtlich bestellten Kartellwächter kooperieren muss. Die Entscheidung des Berufungsgericht stützt die des Justizministeriums und des Bezirksgerichts, dass ein Aufseher benötigt wird, um die Einhaltung der Wettbewerbsregeln durch Apple zu überwachen und sicherzustellen, dass Apple in Zukunft keine Preisabsprachen mehr trifft und US-Kunden nie wieder den Preis für sein illegales Verhalten zahlen müssen.“

Bezirksrichterin Denise Cote hatte den früheren stellvertretenden US-Staatsanwalt und Inspekteur des US-Justizministeriums Michael Bromwich im Oktober damit betraut, aus dem Unternehmen heraus die Einhaltung des US-Wettbwerbsrechts zwei Jahre lang zu überwachen. Unter anderem darf Apple in diesem Zeitraum keine Vereinbarungen mit Verlagen zu E-Book-Preisen treffen.

Allerdings lagen der Konzern und sein Aufseher schon einen Monat nach Beginn der Überwachung im Streit. Ende November beschwerte sich Apple, dass die von Bromwich geforderten Gebühren überhöht seien. Für die ersten zwei Wochen seiner Arbeit hatte dieser 138.432 Dollar verlangt. Bromwich wiederum bemängelte in einem Brief an den Aufsichtsrat die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Konzerns. Zudem führte er in einer Eingabe aus, dass Anfragen zu Treffen mit Apple-Mitarbeitern teilweise unbeantwortet blieben und sein Team bisher nur einen Bruchteil der geforderten und versprochenen Unterlagen zur Einsicht erhalten haben. Apple kritisierte das als „Bromwich Declaration“ bezeichnete Dokument als „unangemessen“ und nahm es zum Anlass, die Unparteilichkeit des Aufsehers anzuzweifeln.

Ende Januar war Apple seinen externen Kartellwächter vorübergehend los. Das Bundesberufungsgericht von New York hatte ihn bis zu einer weiteren Entscheidung in dem Fall abgezogen. Um die Überwachung dauerhaft aufheben zu lassen, muss Apple in dem noch anstehenden Berufungsverfahren beweisen, dass ihm dadurch ein „irreparabler Schaden“ entsteht und eine Absetzung im öffentlichen Interesse ist. Das Justizministerium argumentiert hingegen, dass Apple nicht nachweisen könne, dass sich der Aufseher unangemessen verhalten habe. Und selbst wenn Apple dies gelinge, sei die richtige Vorgehensweise, den Kartellwächter zu ersetzen, und nicht, ihn vollständig abzuziehen.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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Themenseiten: Apple, E-Books, Gerichtsurteil, Kartell, United States Department of Justice

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5 Kommentare zu Berufungsgericht setzt Apples externen Kartellwächter wieder ein

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  • Am 11. Februar 2014 um 13:45 von Judas Ischias

    Schau an, es gibt tatsächlich noch Urteile gegen die Firma Apple. Komisch dass die sich über die „zu hohen“ Gebühren vom Anwalt aufregt. Das Geld ist doch nicht nur für ihn, da gibt es doch bestimmt auch noch Assistenten und Sekretärinen zu bezahlen? Was ich ich bis jetzt gelesen haben, sind dies ortsübliche Gebühren, die nicht aus dem Rahmen fallen. Ausserdem nimmt der Appel doch auch „hohe Gebühren“ für seine Geräte und hält dies für angemessen!
    Gut ist auch, dass die Kunden mal mitbekommen was die Firma Apple an miesen Praktiken betreibt. Wo der Kunde durch verbotene Preisabsprachen noch zusätzlich Geld bezahlen muss, damit die Kassen beim Appel noch lauter klingeln und sich dann darüber aufregen, wenn es mal nicht nach der so tollen Firma Apple geht!
    Spätestens jetzt sollte so mancher Käufer aufgewacht sein und sich einen anderen Hersteller zulegen, wäre jedenfalls bei mir so. Man weiß ja nicht ob die Verblendung da immer noch anhält?

    • Am 11. Februar 2014 um 14:17 von Square Zero

      Judas, Judas, wir werden wohl nie einer Meinung sein! ;-)
      Es ist richtig, dass die Preisabsprachen untersucht werden. Von welchem Prüfer auch immer.
      Ich gehe nicht so konform mit der Aussage, dass die Absprachen letztendlich etwas mit dem Hardwarepreis zu tun haben. Ganz besonders mit dem Wissen, dass sich eBooks auf den iOS-Geräten nicht wirklich gut lesen lassen (finde ich zumindest). Aber vielleicht ist ja auch genau das der Grund. Wer weiß!?

  • Am 11. Februar 2014 um 15:07 von Judas Ischias

    Da bin ich doch gar nicht deiner Meinung, dass wir wohl nie einer Meinung sein werden. Hat es doch tatsächlich vereinzelt, na ja, sehr, sehr vereinzelt, schon gegeben.;) Auch wenn wenn sich eBooks auf den iOS-Geräten nicht wirklich gut lesen lassen, verbotene Preisabsprachen sind trotzdem nicht legal. Am Ende muss es schließlich der Käufer durch höhere Preise ausbaden und für mich wäre dies wirklich ein Grund einen anderen Hersteller zu nehmen!
    Über dies Argument, von wegen „irreparabler Schaden“ für Apple, kann ich sowieso nur lachen. Ein öffentliches Interesse ist mit Sicherheit gegeben, da Käufer beschissen wurden und es fehlt doch ganz klar die Einsicht, dass Apple der Schuldige ist und nicht der Aufseher, die Käufer oder wer auch immer!
    Meine Entscheidung, wegen dieser Geschichte keine Geräte von Apple zu kaufen, ist schon lange vorher gefallen, wenn aber jetzt einige der Apple-Gläubigen mal zur Einsicht kämen, dass ihre geliebte Firma nicht besser ist als andere Firmen, wäre dies endlich mal schön. Aber ich befürchte, dass das bei etlichen Hardlinern, wie sie auch bei ZDNet vertreten sind, nie passieren wird.

    • Am 11. Februar 2014 um 16:30 von Ganz großes Fragezeichen

      Und die ganzen Verlage die bei der Preisabsprache dabei ware haben ihr Vergehen zugegeben und haben schon satte Strafen gezahlt. Nur die Firma Apple fühlt sich berufen und iGott darf eben alles. Es waren ja nicht „nur“ Apple-Kunden davon betroffen. Die Verlage durften ja die Ware keinem anderen Verkäufer ( amazon usw.) preiswerter anbieten. Somit wurde die ganze Welt beschissen. Das sollte sich mal google, MS oder andere erlauben. Dann würden wir wir ein riesen Geplärre hier vom scheinheiligen Mac-Harry lesen.

  • Am 11. Februar 2014 um 20:10 von Judas Ischias

    Eben weil die Kunden quer Beet beschissen wurden, besteht auf jeden Fall ein öffentliches Interesse und die Argumentation mit dem irreparablen Schaden, hätte sich Apple mal vorher vor Augen führen sollen, dann wären der Firma all die Sachen erspart geblieben über die der Apfel sich jetzt so mokiert!
    Eigentlich wundert es mich auch nicht im geringsten, dass der Mac-Harry, Hi,Hi oder Buffi gar nichts zu dem Thema schreiben wollen. Denn da gehen dann doch sehr schnell die Argumente aus, um die Absprachen und was jetzt sonst noch abläuft, zu rechtfertigen.

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