Google und EU einigen sich in Kartellstreit

Der Konzern wird künftig drei konkurrierende vertikale Angebote gleichrangig mit eigenen Sparten präsentieren. Diese sollen "objektiv ausgewählt werden". Bevor die Kommission die Zugeständnisse für rechtswirksam erklärt, können Konkurrenten ein letztes Mal Stellung nehmen.

Google und die EU-Kommission haben eine Einigung erzielt, die ein Kartellverfahren gegen den US-Konzern überflüssig macht. Das teilt Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia mit. Ihm zufolge hat Google zugesagt, in vertikalen Märkten stets drei Konkurrenten gleichwertig mit eigenen Angeboten zu präsentieren.

EU-Kartelluntersuchung gegen Google

Würde ein Anwender also etwa nach Flugreisen, Hotels oder Restaurants suchen, erschienen die Ergebnisse dreier Nischenportale ebenso prominent wie die von Googles in die Suchmaschine integriertem Angebot. Welche drei das jeweils sind, soll „durch eine objektive Methode“ – also transparent und nachvollziehbar – entschieden werden.

Almunia glaubt: „Ohne Google daran zu hindern, die eigenen Dienste zu verbessern, bekommen Nutzer eine echte Auswahl auch zu konkurrierenden Diensten, die in einer vergleichbaren Weise dargestellt werden. Dann können die Nutzer die beste Alternative wählen. So haben sowohl Google als auch Wettbewerber einen Anreiz für Innovationen.“

Bevor die Kommission die von Google gemachten Zugeständnisse für rechtsverbindlich erklärt, haben seine Konkurrenten noch einmal die Gelegenheit, Kommentare abzugeben.

2010 hatte die Union eine Voruntersuchung begonnen: Sie äußerte damals Bedenken, dass Google seine beherrschende Stellung auf den Märkten für Online-Suche, Suchmaschinenwerbung und Vermittlung von Suchmaschinenwerbung im Europäischen Wirtschaftsraum missbraucht haben könnte. Im März 2013 drohte sie Google dann mit der Eröffnung eines langwierigen Verfahrens, das zu einer Strafe von bis zu 10 Prozent der weltweiten Jahresumsätze (etwa 5,8 Milliarden Dollar) hätte führen können.

Google machte nach und nach Vorschläge, offenbar ohne besondere Eile, wie Almunia durch sein öffentliches Drängen immer wieder andeutete. Erst den dritten Anlauf vor einigen Tagen nannte Almunia dann „viel besser“ als die vorherigen. Wie die heutige Mitteilung klarmacht, hat er der weiteren Prüfung standgehalten.

Die Bevorzugung von Links zu Googles eigenen spezialisierten Suchdiensten in den Suchergebnissen war ursprünglich nur einer von vier Kritikpunkten der EU gewesen. Welche Vorschläge Google zuletzt hinsichtlich der anderen drei Punkte unterbreitet hat, geht aus der Mitteilung der Kommission nicht hervor.

Die anderen drei offenen Punkte waren die unautorisierte Verwendung von Originalinhalten von Webseiten Dritter etwa bei Google News, vertragliche Bindung von Webseitenbetreibern an Googles Werbedienste und mangelnde Übertragbarkeit von Suchmaschinen-Werbekampagnen auf konkurrierende Plattformen. Allerdings hatte Google schon im August 2013 beispielsweise das Angebot gemacht, dass Werbetreibende die Möglichkeiten erhalten, ihre Anzeigenkampagnen einfach auf andere Plattformen umzuziehen.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

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Themenseiten: EU-Kommission, Google, Kartell, Suchmaschine

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Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Google und EU einigen sich in Kartellstreit

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  • Am 5. Februar 2014 um 23:47 von Bernd

    Anstatt gegen unlauteren Wettbewerb bei der Einspielung von Ergebnisse von Google in Google vorzugehen, ist die Eu-Kommission der Meinung das das gut ist und das man noch 2–3 weitere Seiten vor allen Anderen Ergebnissen bevorzugen muss und verstärkt damit auch noch den unlauteren Wettbewerb. Die Seitenbetreiber die sowieso künstlich in den Suchergebnissen abgewertet werden (Google manuelle Panalty), haben jedoch nicht das Recht auf eine faire Gleichstellung in den Suchergebnissen – Ist das ein dummer Scherz?

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