Bitkom und Verwerter erzielen Einigung über Urheberabgabe für Computer

Sie trennt unter Berücksichtigung eines EuGH-Urteils erstmals zwischen gewerblich und privat genutzten Rechnern. Für Privat-PCs werden 13,19 Euro fällig. Business-Geräte schlagen mit 4 Euro zu Buche. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem Jahr 2011 und bis mindestens Ende 2016.

Die Branchenverbände Bitkom und BCH haben sich nach dreijährigen Verhandlungen mit den in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften plus VG Wort und VG Bild-Kunst auf die Höhe einer Urheberabgabe für Computer geeinigt. Hersteller und Importeure privat genutzter stationärer PCs und Notebooks zahlen demnach 13,19 Euro pro Gerät. Für kleinere Netbooks werden 10,63 Euro fällig. Der Tarif für gewerblich genutzte Rechner liegt bei 4 Euro pro Gerät. Nicht erfasst von der Regelung sind Tablets. Mitglieder des Bitkom erhalten auf alle Tarife einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent.

„Auch wenn wir die Abgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt halten: Mit diesem Kompromiss haben Unternehmen und Verbraucher für die kommenden Jahre Rechtssicherheit“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Der aktuelle Vertrag gilt rückwirkend ab dem Jahr 2011 und läuft mindestens bis Ende 2016. Nach Schätzungen des Branchenverbands fließen den Urhebern damit für die Jahre 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro von den IT-Unternehmen zu. Ab 2014 sei mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen.

Die aktuelle Einigung setzt erstmals das sogenannte Padawan-Urteil (PDF) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um. Der EuGH hatte im Oktober 2010 höchstrichterlich bestätigt, dass zwischen Consumer- und Business-Geräten differenziert werden muss. Der Grund ist, dass mit Business-Geräten deutlich weniger Privatkopien angefertigt werden als mit primär privat genutzten PCs. Daher gibt es jetzt erstmalig unterschiedliche Tarife für privat und gewerblich eingesetzte Computer.

Mit der Unterscheidung kommt allerdings sowohl auf die Hersteller als auch auf die Verwertungsgesellschaften neuer Verwaltungsaufwand zu. Um die Höhe der Urheberabgabe zu bestimmen, wird zunächst einmal geprüft, ob vom Käufer eine Umsatz-ID vorliegt. Da aber auch Händler, die an private Endkunden verkaufen, eine solche besitzen, ist außerdem eine Erklärung des Kunden erforderlich, dass er die gekauften PCs gewerblich nutzt und nicht an private Anwender weiterveräußert. Im Direkt- und Projektgeschäft sammelt der Hersteller diese Erklärungen ein und reicht sie dann zur Erstattung gesammelt an die ZPÜ weiter.

Firmen, Gewerbetreibende oder Selbständige, die ihre PCs oder Notebooks über Händler einzeln kaufen, können sich mit einem Antrag bei der ZPÜ den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten lassen. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2014 erworbenen Rechner. Für die Beantragung wird die ZPÜ auf ihrer Website Möglichkeiten einrichten. Wie lange dies dauert, ist allerdings noch offen.

„Wir haben zwar eine bestmögliche Verständigung zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung erreicht. Dennoch ist damit ein enormer administrativer Aufwand für alle Beteiligten verbunden“, erklärt Rohleder. „Das bestehende System der Geräteabgabe ist letztlich ein anachronistisches Modell, das für die digitale Welt vollständig ungeeignet ist.“

Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden nicht nur auf Computer, sondern auch auf Kopierer oder Drucker sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge erhoben. Die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber fallen unter die Zuständigkeit der nationalen Verwertungsgesellschaften.

Diese erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme zu der Einigung: „[Sie] zeigt, dass bei gutem Willen aller das Vergütungssystem für private Vervielfältigungen in Deutschland funktioniert. Wir appellieren jedoch an den Gesetzgeber, durch Einführung einer Hinterlegungspflicht die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass auch während langer Verhandlungen der Geldfluss an die Urheber und die Leistungsschutzberechtigten gewährleistet bleibt.“

Die VG Wort teilte im Vorfeld der jetzt erzielten Einigung zur Urheberabgabe mit, dass Ende April die mündliche Verhandlung zwischen ihr und verschiedenen Herstellern von Druckern und Computern vor dem Bundesgerichtshof wieder aufgenommen würden. Dabei geht es jedoch um Vergütungsansprüche nach altem Recht, das bis 2007 gilt.

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Neueste Kommentare 

5 Kommentare zu Bitkom und Verwerter erzielen Einigung über Urheberabgabe für Computer

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  • Am 28. Januar 2014 um 11:26 von Julia

    Es REICHT! Es reicht jetzt wirklich! Das ist doch genau der gleiche Sch…ß wie die GEZ! Man kauft einen Fernseher und muss Gebühren zahlen, auch wenn man keinen Empfang von öffentlich-rechtlichen hat und bspw. nur DVD-Player benutzt. Nicht zwingend hat man Receiver, Kabel, oder Satellitenanschluss. Irgendwann werden wir für einen Führerschein auch permanent monatliche Strafen zahlen, weil wir hätten ja theoretisch die Möglichkeit, bei rot über die Ampel zu fahren. Jetzt wird also das legale Kopieren noch mit Kosten belegt!? Ganz toll. Das illegale Kopieren wird damit nicht legalisiert, d.h. von gekauften DVDs darf ich weiterhin keine vobs machen, um sie ohne die 30minütige Vorspannsauerei anzuschauen? Es macht bald keinen Spaß mehr. Viele DVDs haben nicht vorspulfähige Werbung davor – da hätte man gerne vobs zur Verfügung. Aber nicht mal das ist erlaubt. Schnell mal einen Film zum Essen reinwerfen bedeutet einfach viel Vorlaufzeit, damit man pünktlich den Film starten kann. Eine Abgabe dafür, dass der Endverbraucher MÖGLICHERWEISE eine rechtmäßige Kopie seiner Audio-CD erstellt, kommt einer Atem-Steuer gleich. Bin gespannt, wann die eingeführt wird…

    • Am 28. Januar 2014 um 12:09 von Hi, hi...

      „…von gekauften DVDs darf ich weiterhin keine vobs machen, um sie ohne die 30minütige Vorspannsauerei anzuschauen?…“
      …hältst Du Dich denn auch artig daran? ;-)

      • Am 28. Januar 2014 um 16:24 von Julia

        ob du es glaubst oder nicht. Alle DVDs mit mehr als 2 Minuten nicht zu überspringender Werbung landet umgehend im Müll. Daher warte ich allerdings, bis die Filme weniger als 10 Euro kosten. Ich muss mir das nicht geben, und wenn es nicht möglich ist, eine DVD so fair zu gestalten, dass die Werbung erträglich bleibt, belaste ich mich nicht damit. Was Schrott ist, gehört auf den Müll. Und mittlerweile sind sicher gut 20 DVDs auf den Müll geflogen. Ich verschwende da keine Minute.

    • Am 28. Januar 2014 um 15:35 von T800

      Wenn man deinen Kommentar liest könnte man meinen, das diiese Abgabe gerade erst einführt wird.
      Sie gibt es bereits seit ewigen Zeiten. Schon zu Zeiten einer Musikkassette hast du dafür bezahlt. Bei jedem Drucker/Scanner zahlst du dafür, weil du ja theoretisch Bücher kopieren kannst. Das selbe gilt für USB Sticks und Festplatten. Nur mal so als Info, nicht etwa dass ich damit einverstanden bin, aber leider fragt mich niemand.

      • Am 28. Januar 2014 um 16:36 von Julia

        ja, und die Scanner-Steuer kommt jetzt zum zweiten Mal drauf. Ich bin froh, dass ich die Scannerei meiner wichtigsten Dokumente mit meinem alten Handy und einer hervorragenden Halterung lösen kann. Bestimmt gibt’s bald Zusatzgebühren für Kameras, denn man kann ja etwas fotografieren, was vom Design her urheberrechtlich geschützt ist (ein Denkmal vielleicht?). Wie dem auch sei, es ist und bleibt unverschämt. Ich zahle nicht für eine bewusste Nutzung einer Dienstleistung, die gegenständlich nachweisbar wäre, sondern ich zahle präventiv für etwas, was ich im Endeffekt nicht einmal darf. Ich sollte vielleicht Gebühren für die Möglichkeit, meine Webseite anzuschauen, erheben, am besten weltweit. 1 Euro pro Tag pro Haushalt, und ich bin morgen alle finanziellen Sorgen um eine Rente los *g*. Oder Geld dafür, dass man mich kennt. Weil man mich ja etwas fragen oder mich um einen Gefallen bitten könnte… :D

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