Nicht autorisierte In-App-Käufe: Apple erstattet Kunden mindestens 32,5 Millionen Dollar

Das ist das Ergebnis eines Vergleichs mit der Handelsbehörde FTC. Insgesamt 37.000 Kunden haben eine Erstattung beantragt. In Einzelfällen sollen Kinder ohne Zustimmung ihrer Eltern In-App-Käufe von bis zu 2600 Dollar getätigt haben

Apple muss im Rahmen eines Vergleichs mit der Federal Trade Commission (FTC) um unautorisierte In-App-Käufe seinen Kunden mindestens 32,5 Millionen Dollar erstatten. Das hat die US-Handelsbehörde mitgeteilt. Zudem muss das Unternehmen aus Cupertino das Abrechnungsverfahren ändern und sicherstellen, dass es zu jedem Einkauf die „ausdrückliche Zustimmung“ des Nutzers erhält.

Apple App Store Logo

„Der Vergleich ist ein Sieg für Verbraucher, die durch Apples unfaire Abrechnung geschädigt wurden, und ein Signal an andere Unternehmen: Egal ob sie im Mobilbereich oder in einem Einkaufszentrum ihr Geschäft betreiben, es gelten die grundlegenden Regeln für den Verbraucherschutz“, wird Edith Ramirez, Vorsitzende der Kommission, in einer Pressemitteilung zitiert. „Man kann Verbrauchern keine Einkäufe berechnen, die sie nicht genehmigt haben.“

Die FTC hatte Apple Verstöße gegen das US-Gesetz FTC Act vorgeworfen. Demnach konnten Kinder für einen Zeitraum von 15 Minuten, nachdem ihre Eltern eine App gekauft hatten, ohne Eingabe des Passworts und damit ohne Wissen ihrer Eltern In-App-Käufe vornehmen. Bei der Passwortabfrage habe Apple seine Nutzer nicht auf dieses Zeitfenster aufmerksam gemacht.

Apple habe mehrere zehntausend Beschwerden erhalten, so die FTC weiter. Als Beispiel nennt sie einen Verbraucher, dessen Tochter in der App „Tap Pet Hotel“ 2600 Dollar ausgegeben habe. In anderen Fällen hätten Kinder in Apps wie „Dragon Story“ und „Tiny Zoo Friends“ für mehr als 500 Dollar eingekauft.

„Die heutige Vereinbarung mit der FTC erweitert das vorhandene Entschädigungsprogramm für In-App-Käufe, die möglicherweise ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden“, schreibt Apple in einer Stellungnahme. In einem internen Rundschreiben von CEO Tim Cook, das Recode vorliegt, heißt es, Apple habe mehrere Monate lang mit der FTC verhandelt. Der Vergleich beinhalte „nichts, was wir nicht schon vorhatten“.

Apple habe 28 Millionen App-Store-Kunden angeschrieben, die in für Kinder gedachten Programmen In-App-Käufe getätigt hätten, so Cook weiter. „Insgesamt haben wir 37.000 Erstattungsanträge erhalten, und wir werden jeden wie versprochen entschädigen.“

Cook kritisierte zudem, dass die FTC trotz eines Vergleichs mit einem Bundesgericht ein weiteres Verfahren eingeleitet hat. Dadurch sei Apple nun doppelt bestraft worden.

Mit dem Gericht hatte sich Apple im Juni 2013 darauf geeinigt, für nicht autorisierte In-App-Käufe in Höhe von bis zu 30 Dollar einen iTunes-Gutschein im Wert von 5 Dollar auszustellen. Dies ist aber nur die Mindesterstattung. Der Höchstbetrag pro Betroffenem entspricht der Summe, die in einem Zeitraum von 45 Tagen ohne Einwilligung der Eltern ausgegeben wurde.

[mit Material von Lance Whitney, News.com]

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Themenseiten: Apple, E-Commerce, Federal Trade Commission, Gerichtsurteil, Software, iOS

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10 Kommentare zu Nicht autorisierte In-App-Käufe: Apple erstattet Kunden mindestens 32,5 Millionen Dollar

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  • Am 16. Januar 2014 um 13:19 von Judas Ischias

    Keine Kommentare von den üblichen Scharfmachen, die wenn es um Google geht, immer 10% vom Jahresumsatz als Strafe fordern? Wenn der Appel Verstöße begeht wird gerne drüber hinweggesehen.

    • Am 16. Januar 2014 um 14:27 von Square Zero

      Na, ja, „Verstöße“ ist vielleicht etwas hoch gegriffen. Das war (ist?) die gängige Praxis, erst nach 15 Minuten wieder ein Passwort zu verlangen. Ich würde den Eltern auf jeden Fall eine Mitschuld geben. (Könnte ja jeder, der eine schweineteure App gekauft hat und die gefällt dann nicht so richtig, sagen: „Das war mein 3jähriges Kind! Gib mal Geld wieder!)
      Ist das bei Google noch so, dass man die App innerhalb einer bestimmten Zeit wieder zurück geben kann? Das z. B. finde ich gut gelöst.

      • Am 18. Januar 2014 um 8:25 von Volker Hau

        Es ist ja offensichtlich, welch Geistes Kind der „Erstkommentierer“ ist, er kann offensichtlich nicht mal anstandshalber den Firmennamen „Apple“ richtig schreiben, würde wohl nicht verächtlich genug klingen…
        Dieses (!bei ihm meiner Meinung nach öfters!) fehlende „Niveau“ ist meiner Meinung nach nicht geeignet, nachfolgende Argumente (selbst wenn sie begründet wären..) „glaubwürdiger“ erscheinen zu lassen. Aber so lässt sich halt schön „provozieren“, und es bietet eine gute Möglichkeit, die Diskussion bei einer ihm „unpassend“ erscheinenden Antwort direkt auf eine unsachliche Ebene zu verlagern…
        Und nein, ich bin –>kein<– Apple-Fanboy, eher im Gegenteil, ich mag nur diese/seine "subversive" Ausdrucksweise nicht!
        Gruß,

        Volker

  • Am 16. Januar 2014 um 16:10 von Hans Dampf

    das könnte man ganz einfach so regeln, dass bei In-App-Käufen IMMER das Passwort eingegeben werden muss, egal wie kurz oder lang vorher man sein Passwort an einer anderen Stelle eingegeben hatte.

    • Am 16. Januar 2014 um 23:21 von Judas Ischias

      Vollkommen richtig. Denn ich vermute mal, nach jedem neuen Kauf hat sich die Zeit von 15Min. wieder neu verlängert, denn wie sollen denn sonst so „Phanta-
      siepreise“ von mehr als 500 bzw. 2600 Dollar zustande gekommen sein? Wird zwar bestimmt einige Leute geben die dann wieder zu umständlich schreien, aber darauf würde ich als Verantwortlicher keine Rücksicht nehmen.

  • Am 16. Januar 2014 um 23:12 von Judas Ischias

    Die Zeiten als man 24 Stunden hatte, sind seit gut einem Jahr vorbei, jetzt sind es 15 Minuten, dies ist manchmal ganz schön knapp oder sogar zu knapp. Man sollte vorher genau wissen was man möchte.
    Apple wird schon wissen dass da ein paar schwarze Schafe drunter sind, fällt unter kaufmännisches Risiko. Ausserdem werden wohl bestimmt die In-App-Käufe rückgängig gemacht? Keine Ahnung ob so etwas möglich ist? Denn das würde ich nicht fair finden, kritisieren dass man „unberechtigt“ abkassiert wurde, eine finanzielle Entschädigung bekommen und noch die In-App-Käufe behalten. Wäre auch eine grobe Ungleichbehandlung der „ehrlichen“ Käufer.
    Den Eltern eine Mitschuld zu geben ist so eine Sache. Meine Kindheit ist zwar schon lange hin, mir wurde auch richtig gepredigt keine Streichhölzer zu benutzen, nicht zu rauchen und generell nicht mit Feuer zu spielen. Auch den Spruch mit Messer, Gabel Scher‘ und Licht, ist für kleine Kinder nicht, habe ich zigmal zu hören bekommen. Auch den Arsch voll. Aber ich habe trotzdem alles gemacht, wenn da was von schief gelaufen wäre hätte es mehr als 30,- Dollar gekostet. Ein Kind hat eben noch nicht die Einsicht dass es was Unrechtes macht, vor allen Dingen ist so etwas ja auch höchst spannend. Wenn man dann in Apps wie „Tap Pet Hotel“ oder „Dragon Story“ gegen Geld noch zusätzliche Dinge kaufen kann und die entsprechenden Symbole schön bunt aussehen, wird bestimmt aus diesen Gründen gekauft. Ich habe auch nirgends gelesen wie alt der Durchschnitt der Kinder war, ich kann mir nur schwer vorstellen dass der Grossteil mit „Verstand“ und „Logik“ gekauft hat.

  • Am 18. Januar 2014 um 14:47 von Veräppler

    Irgendwie beschleicht mich das Gefühl Otternase ist wieder da, nur diesmal schreibt er unter einem anderen Namen. Der Schreibstil und die „merkwürdige“Art des kommen-tierens sind doch sehr verdächtig!

    • Am 18. Januar 2014 um 15:37 von Volker Hau

      Im Gegensatz zu dir habe ich keine Probleme damit, meinen wirklichen Namen zu benutzen, ich kann meine Positionen nämlich nicht nur argumentativ, sondern auch moralisch vertreten und stehe unbedingt und unter allen Umständen zu ihnen.
      Suche nach meinem Namen in anderen Foren, und du wirst erkennen, dass ich es nicht nötig habe, auch nur eine einzige Pseudo-Identität zu benutzen.

      Volker

  • Am 18. Januar 2014 um 17:01 von Veräppler

    Sie selbstgerechter Moralapostel, wieso mokieren Sie sich über die Art wie Judas die Firma Apple „umschreibt“? Es gibt Leute, auch in diesem Forum, die noch ganz andere Bezeichnungen benutzen, da brauchen Sie „nur“ in diesem Forum zu suchen! Und wie schön dass Sie so vorurteilsfrei sind.“Nachfolgende Argumente (SELBST WENN SIE BEGRÜNDET WÄREN), zählen bei Ihnen trotzdem nicht. Ich habe doch von Ihnen so viel in anderen Kommentaren von Nächstenliebe gelesen, zumindest zitieren Sie diese so häufig, davon ist in ihren Kommentaren aber rein gar nichts zu spüren.

    • Am 18. Januar 2014 um 17:59 von Volker Hau

      Unter dem Feigenblatt der scheinbaren Anonymität des Internets lässt es sich als „gesichtsloses“ Pseudonym gar prächtig beleidigen!

      Aber gerade das wirft doch ein deutliches Licht auf sie, da bedarf es gar keiner weiteren Worte von meiner Seite, jeder, der auch nur einen Funken Moral besitzt, wird ihre wahren Absichten und ihre massiv vorhandenen Vorurteile sofort erkennen.
      Volker

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