Googles Datenschutzbeauftragter erklärt EU-Datenschutznovelle für tot

Peter Fleischer hält das amerikanische Modell für klar überlegen. Zugleich fürchtet er die weltweite Vorbildfunktion einer europäischen Gesetzesreform. "Das ist ein weiterer Versuch Fleischers, die Datenschutzregelung auszuhebeln, indem er sie für tot erklärt", kommentiert ein EU-Abgeordneter.

Nach Ansicht von Peter Fleischer, bei Google weltweit für Fragen des Datenschutzes zuständig, ist die geplante EU-Novelle der Datenschutzrichtlinie gescheitert. In einem Blogeintrag erklärte er sie in scharfen Formulierungen für ebenso „mangelhaft“ wie „tot“. Obwohl sein Blog mit dem Hinweis versehen ist, es handle sich nur um seine eigenen Überlegungen und nicht etwa die von Google, nehmen ihm das viele nicht ab.

Europaparlament Straßburg

„Das ist ein weiterer Versuch Fleischers, die Datenschutzregelung auszuhebeln, indem er sie für tot erklärt“, kommentierte der grüne Europa-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht, der sich für den Gesetzentwurf engagiert. Nach seiner Einschätzung hätte die EU längst zugestimmt, wenn Google nicht hunderte Millionen Dollar für Lobbyisten in Washington und Brüssel ausgäbe, um jegliche Regulierung zu bekämpfen.

„Der äußerst mangelhafte Vorschlag Europas für erneuerte Datenschutzgesetze für die nächsten zwanzig Jahre, um den viel Wirbel gemacht wurde, ist gescheitert“, schrieb Fleischer. „Der alte Entwurf ist tot, und etwas anderes wird an seiner Stelle auferstehen müssen.“ Bis 2014 oder länger sei zu warten, um zu erfahren, was ihn ersetzen werde. „Was immer als Nächstes kommt, wird die weltweit wichtigste Datenschutzgesetzgebung sein, da sie globale Standards setzt. Ich hoffe, dass diese Pause den Gesetzgebern genug Zeit gibt, um einen besseren, moderneren und ausgewogeneren Gesetzestext zu schreiben.“

Um die mögliche Vorbildfunktion europäischer Datenschutzgesetzgebung sorgt sich Googles „oberster Datenschützer“ schon länger und beklagte sich, dass sich viele Länder in Asien und Lateinamerika an datenschutzrechtlichen Bestrebungen in Europa orientierten – statt sich das ihm zufolge klar überlegene amerikanische Modell zum Vorbild zu nehmen.

Nebenbei lobte Peter Fleischer den Whistleblower Edward Snowden für seine Enthüllungen, da er auf das unglaubliche Ausmaß massenhafter Überwachung durch Regierungsbehörden hingewiesen habe. Sein neuer Ausfall gegen die EU-Datenschutznovelle aber kommt kaum zufällig einen Tag nach der Versicherung von EU-Kommissarin Viviane Reding, das vor zwei Jahren vorgestellte Gesetzesvorhaben keineswegs aufgeben, sondern mit „voller Geschwindigkeit“ vorantreiben zu wollen.

[mit Material von Seth Rosenblatt, News.com]

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Themenseiten: Datenschutz, Europa, Google, Politik, Privacy

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1 Kommentar zu Googles Datenschutzbeauftragter erklärt EU-Datenschutznovelle für tot

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  • Am 11. Januar 2014 um 9:02 von schulte

    Recht hat er!
    Der ganze Absatz 2 sagt es:
    sie ist nicht relevant für Google, warum auch! Was juckt ein international agierendes Unternehmen in den USA andere Gesetze (außer den US natürlich) Daher muss sich Google auch nicht darum kümmern.
    Andere vergleichbare Konzerne, wie Banken, machen es nicht anderes!

    Und was soll das Gejammer über Lobbyisten? Lobby-Arbeit ist ja nicht nur dann gut, wenn es die eigenen Interessen vertritt.

    Der Vorschlag für die neuen Datenschutzgesetze IST mangelhaft. Liest man sich bereits die bestehenden mal in Ruhe durch, dann lässt sich die Schwammigkeit nicht ignorieren.

    Globale Standards bei einem Gesetz wird es nicht geben solange es erstens keine globalen Gesetze gibt und zweitens die LEA’s eh tun und lassen !können!, was sie wollen.

    *Datenschutz* – was immer das eigentlich ist – ist angesichts Big-Data eh nicht mehr möglich. Schon seit 10 Jahren lassen sich aus anonymisierten Datenbeständen Einzelpersonen herausfinden.

    Zitat aus dem BDSG §3 Absatz 7:
    Um eine Handhabung in der Praxis zu ermöglichen, bei der eine absolute Anonymisierung oft zu einer Unverwertbarkeit der Daten führen würde, genügt für die Anonymisierung im Sinne des Gesetzes regelmäßig eine Veränderung, die dazu führt, „dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.“ (Zitat Ende)

    Der genannte *unverhältnismäßig große Aufwand* ist ein Frage der Auslegung, die sich für Institutionen, wie Versicherungen, Banken, Otto, Google, Behörden, NSA (nicht zu vergessen) nicht stellt. *Verhältnismäßigkeit* ist eine Frage der persönlichen Betrachtung

    Die Verwertbarkeit der Daten steht also im BDSG ganz offen über dem Schutz des Einzelnen.

    Es geht also letztlich NICHT um Schutz des Einzelnen, sondern um genau das, was ein Datenschutzgesetz macht:
    Es schützt Daten, die aber nur im Kontext der damit verbundenen Personen existieren können – denn sonst müsste es ja Bundes-Personen-Schutzgesetz heißen!

    Es gibt nicht viel, was ich Gutes über unseren ehemaligen, in meinen Augen vollkommen überforderten Innenminister Friedrich sagen kann, außer seinen Satz: *Jeder ist für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich!*

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