Google veröffentlicht Marken-Richtlinien für Glass

"Glass" muss immer in der Einzahl stehen und groß geschrieben werden. Fürs Sharing gibt Google den Hashtag #throughglass vor. E-Mails sollten den Zusatz "Sent through Glass" aufweisen. Das Unternehmen grenzt seine Marke so vom englischen Wort "glasses" für "Brille" ab.

Google hat Markenschutzrichtlinien für Glassware veröffentlicht, also Regeln für Programme, die auf seiner Brille Google Glass laufen. Unter anderem muss Glass immer groß geschrieben werden, während dies für Hauptwörter im Englischen nicht üblich ist, und es muss immer in der Einzahl stehen. Beide Maßnahmen dienen offenbar dazu, die Marke Google Glass vom englischen Pluralwort „glasses“ (für „Brille“) zu unterscheiden. Tatsächlich besteht Glass bislang immer nur aus einer Linse.

Google Glass im Einsatz

Fürs Sharing von Texten, Fotos und Videos gibt Google den Tag #throughglass vor. Versandte E-Mails sollten den Zusatz „Sent through Glass“ („Über Glass verschickt“) enthalten. Und wenn Glass Teil des Namens einer Anwendung ist, dann doch bitteschön nachgestellt mit dem Zusatz „for Glass“. Google nennt als Beispiele das korrekte „Cat Facts for Glass“ (etwa „Wissenswertes über Katzen für Glass“). Inkorrekt sind demnach „Glass Cat Facts“ und erst recht „Glassy Cat Photos“.

Vor der allgemeinen Verfügbarkeit von Glass versucht Google also, einheitliche Regeln für die Vielzahl der Programme und Accessoires aufzustellen, die gerade in Vorbereitung sind. Beispielsweise hat der Brillenhersteller OpticsPlanet gerade regelkonform auf der CES „die ersten tatsächlich verfügbaren optischen Linsen für Google Glass“ vorgestellt.

Manche der Vorschriften mögen übertrieben erscheinen, aus juristischer Perspektive dürften sie jedoch erforderlich sein, zumal sich der Markenname so eng an ein gewöhnliches englisches Wort anlehnt.

Google hatte auch schon zur Entwicklerversion von Glass abstrus erscheinende Vorschriften erlassen. So verbot es einen Weiterverkauf der Brille ebenso wie den Verleih. „Verkaufen, verleihen oder geben Sie Ihr Gerät einer anderen Person ohne vorherige Autorisierung durch Google, behält sich Google das Recht vor, das Gerät zu deaktivieren, und weder Ihnen noch der nicht autorisierten dritten Person stehen dann eine Entschädigung, Support oder Garantie zu.“ Programme für die Brille durften außerdem zunächst weder Geld kosten noch Werbung integrieren.

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

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