Landgericht Hamburg stoppt Redtube-Abmahnungen

Mit einer einstweiligen Verfügung untersagt das Landgericht Hamburg weitere Abmahnschreiben an die Nutzer des Erotik-Portals Redtube. Mehr als 10.000 Abmahnungen soll die Kanzlei Urmann und Collegen im Auftrag von Rechtsanwalt Daniel Sebastian bisher abgeschickt haben. Kritiker werfen der Kanzlei Erpressung und Betrug vor.

urteil-gerichtDas Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Versand von Abmahnschreiben im Namen der Firma The Archive AG durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen erlassen. Das berichtet die Frankfurter Rundschau. Redtube hatte bereits zu Beginn letzter Woche einen entsprechenden Antrag gestellt.

„Wie vom Gericht entschieden, ist es der Firma The Archive AG von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform RedTube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt nicht nur für die in den von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versandten Abmahnschreiben benannten Videos, sondern für alle Streaming-Clips an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht“, heißt es in einer Mitteilung von Redtube.

Das Gericht stuft die Forderungen der Firma The Archive AG als unbegründet ein. Die Nutzer hätten keinen Grund davon auszugehen, dass die von Redtube angebotenen digitalen Inhalte aus illegalen Quellen stammen. Der Portalbetreiber versichert erneut, dass „zu keiner Zeit Nutzerdaten, weder IP-Adressen noch sonstige Informationen, an Dritte weitergegeben“ wurden.

Alex Taylor, Vizepräsident von RedTube kommentiert dazu: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird.“

Bereits am Freitag hatte das Landgericht Köln zum zweiten Mal – und diesmal ausführlich – zu den Auskunftsanträgen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der The Archive AG Stellung genommen (PDF). Ihre Genehmigung durch Richter des Gerichts hatte letztlich die Abmahnwelle durch die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen ermöglicht, da diese so in der Lage war, den hinter den bei den Anträgen angegebenen IP-Adressen Anschlussinhaber zuzuordnen, die beim Streaming-Portal Redtube ein angeblich urheberrechtlich geschütztes Werk abgerufen haben.

Einige der Kammern, die Anträge von Sebastian genehmigt hatten, haben nun mitgeteilt, dass sie „die inzwischen aufgetauchten Bedenken u.a. an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen für beachtlich halten“ und dass sie „dazu neigen, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten und den Beschluss aufzuheben bzw. auszusprechen, dass dadurch der Anschlussinhaber in seinen Rechten verletzt wurde.“

Die Richter geben damit einfacher ausgedrückt zu, dass sie bei der Genehmigung der Anträge Fehler gemacht oder diese zu oberflächlich geprüft haben beziehungsweise auf die irreführenden Angaben der Antragssteller hereingefallen sind. Dies hatten Anwälte schon vor mehr als einer Woche gemutmaßt.

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[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]

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15 Kommentare zu Landgericht Hamburg stoppt Redtube-Abmahnungen

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  • Am 23. Dezember 2013 um 20:41 von leseratte

    „Dazu neigen, an ihrer … Einschätzung nicht mehr festzuhalten…“. Kurz gesagt: geirrt !!! Wie lange will sich der deutsche Michel eigentlich noch die selbstherrliche Arroganz und unsägliche Überheblichkeit dieser in Robe gekleideten Vollpfosten noch antun, ohne dass diese sogenannten Würdenträger mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen haben ? Wir sind das Volk, nur wird dort schon seit geraumer Zeit nicht mehr im Namen des Volkes entschieden, nicht wirklich. Gustl Mollath und Kachelmann lassen grüßen, wer wird wohl das nächste Opfer der Justizmafia ??

    • Am 24. Dezember 2013 um 9:46 von Leser

      Ich bin froh, dass „Vollpfosten in Robe“ entscheiden, die auch nur Menschen sind und Fehler machen, und nicht Menschen wie Sie, die fehlerlos und frei von allen Einflüssen agieren (offenbar Ihre Selbsteinschätzung).

  • Am 23. Dezember 2013 um 20:50 von Nicolas Priggenhöfer

    Anwälte, die auf solche schmutzige Art und Weise abmahnen, um sich daran auf zutiefst verachtenswerter Art und Weise zu bereichern, wie die U+C Anwälte aus Regensburg, werden, soviel ich weiss, in den USA nicht umsonst als „Abschaum der Menschheit“ betrachtet.

  • Am 24. Dezember 2013 um 8:16 von jkp4zdnet

    Eine weitere Justiz-Posse.

    Nicht das Gericht wurde getäuscht, sondern das Gericht hat getäuscht!

    Kürzlich verurteilte der BGH einen Rechtsanwalt [RA] wegen (versuchter) Nötigung, weil die Mahnschreiben des Juristen den Anschein erweckten, der RA habe die Forderungen seiner Auftraggeber überprüft (BGH-Beschluss vom 05.09.2013 – 1 StR 162/13). Entscheidend war, dass der RA mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege in verwerflicher Weise geprüfte Rechtsansprüche behauptet hatte, diese Prüfung aber gar nicht durchgeführt hatte.

    Wo ist der Unterschied zu dem Handeln des Kölner Gerichts?

    Wozu braucht es Richter, wenn Behauptungen und Berechtigung nicht wirklich auf technische, sachliche und rechtliche Plausibilität geprüft werden. Wie kann eine möglicherweise technisch unzuverlässige einseitige „Eidesstattlichen Versicherung“, Grundlage einer nicht mehr heilbaren Entscheidung wie der Herausgabe von Nutzerdaten sein. Einmal herausgegeben, kann man diese – erst einmal ins Ausland verbracht – nicht mehr einfangen.

    Gegenüber technischen Geisterfahrern braucht eine solche „Eidesstattliche Versicherung“ ja in dem sachlich „Versicherten“ nicht einmal richtig falsch zu sein, sondern inhaltlich nur geschickt dümmlich, also technisch unzureichend für einen Nachweis des Behaupteten; dann kann man demjenigen, der sie abgegeben hat, nichts anhaben, erst recht nicht, wenn er auch noch im Ausland sitzt. Selbst Gutachter können für ihre „fachliche Meinung“ ja nicht belangt werden.

    Die Nutzerdaten sind draußen, ob diese „Versicherung“ vom nicht zugänglichen Ausland aus nun frisiert wurde oder nicht.

    Angemessen wäre für solche Fälle (Antrag auf Herausgabe von Nutzerdaten) das Hinterlegen einer nennenswerten Sicherheitsleistung bei einem inländischen Gericht, pro Nutzer in Höhe der üblicherweise angemahnten Beträge.

  • Am 25. Dezember 2013 um 0:50 von Judas Ischias

    Der Protalbetreiber ist immer noch nicht verschwunden!

  • Am 25. Dezember 2013 um 14:41 von Johanna Brievenicht

    Wenn man das alles zu dem Abmahnskandal so liest, dann hat man wohl eine richtig kriminelle Bande aus Rechtsanwalt Urmann und der Archive AG aufgedeckt. Wenn ein Anwalt so etwas nötig hat, dann muss er grottenschlecht sein. Wenn man also einen guten Anwalt haben will, dann sollte man da nicht hingehen, weil der offenbar keine Ahnung von Recht und Gesetz hat, sondern kriminelle Dinger drehen muss. Wie kann so jemand in Deutschland Anwalt werden, frage ich mich??? Naja, aber es gibt auch Lichtblicke unter den Anwälten wie den Rechtsanwalt Solmecke. Der ist wohl genial und ich finde, man sollte ihn wegen seines Einsatzes für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen …

  • Am 25. Dezember 2013 um 14:48 von knossos

    Wann werden sich die Verantwortlichen (= Regierung)in Deutschland endlich dieses Missstandes annehmen und dem Abmahnmissbrauch einen Riegel vorschieben ? Gelegenheit macht Diebe, ja, das kommt wohl vor, aber doch nicht in einem Bereich, in dem es ums Recht an sich geht. Hier wurden offenbar mit der Materie nicht vertraute Richter böswillig von Anwälten getäuscht, demzufolge müssen als erster Schritt solche Anwälte aus dem Verkehr gezogen werden, da sie grundsätzlich unglaubwürdig sind. Anwaltseinkommen sind grundsätzlich sehr hoch, somit sollte man zumindest vorderhand eine Bereicherung durch grenzkriminelle oder tatsächlich kriminelle Handlungen ausschließen können, sonst wäre das gesamte System neu zu überdenken.
    Jedenfalls ist aber der Missbrauch einzudämmen durch Überarbeitung der Möglichkeiten zur Abmahnung, bzw. Abschaffung derselben. Es kann doch wirklich nicht sein, dass 10000e Menschen unlauter bedroht werden können, was ist denn das für ein Zustand ?

    • Am 27. Dezember 2013 um 10:07 von Kurt

      Komische und eigentlich völlig überflüssige Frage.
      Das ist RECHT in unserem Lande.
      NICHT, N I C H T überflüssig allerdings ist die Frage:
      „Was geschieht nun mit diesen- zumindest teilkriminellen- Elementen?
      Ich wage hier (fast) jede Wette einzugehen wenn ich sage—
      N I C H T S !!!
      Begründung: Schließlich war es doch (siehe oben) RECHT!

  • Am 26. Dezember 2013 um 21:10 von Harald

    „Protalbetreiber“ – was ist das?

    Schon mal von einer Räschdschreipebrüfunksfungdsiohn gehört?

    Echt armselig, schon zum kotzen hier!

    • Am 27. Dezember 2013 um 10:03 von Florian Kalenda

      Tippfehler behoben, gleichfalls frohe Weihnachten!

  • Am 27. Dezember 2013 um 11:53 von Lena-Marie Marquard

    Ich finde es auch bedenklich, was im deutschen Recht so möglich ist. Da mahnen Anwälte illegalerweise ab. Und selbst wenn man unterstellt, dass diese Anwälte bis dato ahnungslos waren, was auch ein schlechtes Licht auf die Kompetenz der deutschen Anwälte wirft, so sind sie nun nicht mehr ahnungslos und wollen trotzdem weiter abmahnen. Das spricht dafür, dass es in der deutschen Anwaltschaft viele kriminelle Elemente gibt. Ansonsten würden sie mit dem Abmahnen spätestens jetzt von sich aus aufhören. Gott sei Dank hat das Hamburger Landgericht dem weiteren Abmahnen einen Riegel vorgeschoben. Hoffentlich wird die einstweilige Anordnung schnell zugestellt. Aber wenn die kriminelle Energie dieser Anwälte so gewaltig ist, fürchte ich, dass sie sich darüber hinwegsetzen werden und weiter abmahnen werden. Das haben sie ja auch schon angekündigt. An Harald gerichtet, kann ich nur sagen, dass man sich wegen etwaiger Rechtschreibdefizite anderer User nicht zu weit aus dem Fenster lehnen sollte, wenn man seine eigenen Ansprüche selbst nicht erfüllt, denn es müsste „zum Kotzen“, also Großschreibung, heißen, wenn man solch eine Sprache pflegt, da es sich hierbei grammtisch gesehen um eine Sustantivierung handelt. Soviel aber dazu.

  • Am 27. Dezember 2013 um 13:35 von Judas Ischias

    Wie der Mann in Deutschland Anwalt werden konnte? Ganz einfach, er war zu der Zeit als er seine Prüfungen ablegte noch ein ehrlicher Mensch und seine kriminellen Neigungen wurden erst später geweckt. Oder er hat sich lange Zeit gut verstellt. Vielleicht hat er auch bei seiner Klientel gesehen, dass es viel einfacher ist auf diese Weise sein Geld zu verdienen und Angst scheint er ja nicht vor rechtlichen Schritten zu haben, oder vor Verlust der Rechtsanwaltszu-
    lassung.

  • Am 27. Dezember 2013 um 16:21 von maria237

    Die garnicht so seltenen Fehleinschätzungen von Richtern würden sehr schnell abnehmen, wenn sie an den finanziellen Folgen ihrer Fehler beteiligt würden.Das müsste sie noch nicht einmal persönlich treffen, sondern könnte aus einem Topf gespeist werden, der sich aus den Gerichtsgebühren speist. Das würde im Rahmen eines Gerichtsbezirks eine gewisse Transparenz schaffen, wer zu übereilten und sachfremden Entscheidungen neigt. Leider ist nicht nur das deutsche Rechtssystem darauf angelegt, Fehler seiner Angestellten zu sozialisieren, d.h. den Geschädigten dazu zu zwingen, seinen Schaden wiederum mit dann erhöhtem Kostenaufwand in der nächsten Instanz „reparieren“ zu lassen. Ein kostenloser Rechtszug in derselben Instanz mit Rücknahme der Entscheidung und sofortiger Wiedergutmachung des Schadens wäre wirkungsvoller und hätte heilsame Folgen.

    • Am 28. Dezember 2013 um 0:13 von Der Wolf

      maria237 schrieb: „… Fehleinschätzungen von Richtern würden sehr schnell abnehmen, wenn sie an den finanziellen Folgen ihrer Fehler beteiligt würden….“

      Oder das Schatzkästchen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

      Da helfe ich gerne mit einer Info:
      Die Kanzlei MMR hat auf Ihrer Internetseite das Muster einer Beschwerde gegen die Gestattungsbeschlüsse des Landgerichts Köln zur Verfügung gestellt (sprich gegen die Herausgabe der Daten durch das Landgericht Köln; Stichwort: Beweisverwertungsverbot).
      Nach Meinung der Anwälte sollte jeder (!), der eine Abmahnung von der Kanzlei U+C in Sachen Redtube erhalten hat, diesbezüglich eine Beschwerde bis zum 14.01.2014 (!) beim Landgericht Köln einreichen.

      Quelle/Link: http://www.mueller-roessner.net/aktuell/artikel/article/mmr-mueller-mueller-roessner-stellt-in-sachen-streaming-abmahnungen-muster-fuer-eine-beschwerde-gege.html

  • Am 27. Dezember 2013 um 22:21 von Reinhard

    Die Briefe kommen ja stinknormal mit der Post (kein Einschreiben) – so hab‘ ich’s verstanden.
    Toll…
    Wie viele Briefe gehen verloren oder landen versehentlich in einem anderen Briefkasten?
    Und als betroffener soll / muss man dann, um einen Nachweis zu haben, den Antrag auf Fristverlängerung (um Zeit für Rechtshilfe zu bekommen) das Ganze per Einschreiben mit Rückschein versenden. Sehr Benutzerfreundlich alles hier in D.

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