Streaming-Abmahnwelle gingen offenbar Versäumnisse des Landgerichts Köln voraus

Ein Großteil der zuständigen Richter hat die eingereichten Auskunftsersuchen zur Ermittlung der Eigentümer von IP-Adressen anscheinend nicht ausreichend geprüft. So ist ihnen entgangen, dass es darin nicht wie üblich um Filesharing, sondern um Streaming geht.

Die seit gut einer Woche laufende Abmahnwelle gegen Streaming-Nutzer wurde offenbar erst dadurch ermöglicht, dass ein Großteil der zuständigen Richter am Landgericht Köln bei der Prüfung der Auskunftsersuchen geschlampt haben. Eingereicht wurden sie vom Rechtsanwalt Daniel Sebastian, um die wegen Urheberrechtsverstößen ermittelten IP-Adressen mit den Namen der Nutzer des Porno-Streaming-Angebots Redtube in Verbindung bringen zu können.

Wie das Landgericht Köln auf seiner Website erklärt, sind solche Auskunftsersuchen nahezu alltäglich. Das scheint auch der Grund dafür zu sein, dass viele der damit befassten Richter die von Sebastian eingereichten Ersuchen nur unzureichend geprüft haben. So entging ihnen, dass es in den Fällen nicht wie üblich um Filesharing, sondern um Streaming ging.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke (Bild: Solmecke / WBS Law)Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke (Bild: Solmecke / WBS Law)

Einen dahingehenden Verdacht hat bereits der Berliner Anwalt Johannes von Rüden geäußert. Laut dem Kölner Anwalt Christian Solmecke, der nach eigenen Angaben 600 Betroffene vertritt, sind die Auskunftsersuchen nämlich „schlapp“ und hätten das Gericht auch ein „bisschen gefoppt“. Das sagte der Anwalt in einer Diskussionsrunde bei Nebelhorn Piratenradio, einem Angebot der Piratenpartei Bayern und NRW, am späten Donnerstagabend.

Einen dieser Anträge (PDF) hat Abmahnhelfer.de veröffentlicht. Insgesamt hatte Sebastian 89 „Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG“ gestellt. Sie bezogen sich laut Solmecke auf jeweils 500 bis 1000 IP-Adressen. Am Landgericht Köln gibt es 16 Kammern mit je drei Richtern, insgesamt also 48, auf die solche Anträge üblicherweise verteilt würden. Von den 89 Anträgen sind 27 abgelehnt worden. Diese Richter haben laut Solmecke offenbar nachgehakt oder hatten die erforderliche Kompetenz. Der Rest hat die Anträge aber offenbar nur überflogen und durchgewinkt.

Solmecke entschuldigt das mit der Vielzahl ähnlicher Anträge in Filesharing-Verfahren, die die Richter regelmäßig bearbeiten müssen. So werde einfach nur noch auf bestimmte Schlüsselstellen geachtet – die Rechtsanwalt Sebastian auch geschickt kaschiert habe, indem die Anträge in Aufbau und Wortwahl sich sehr stark an Auskunftsersuchen für Filesharing anlehnten.

So wird darin etwa von einem Hashwert des Links gesprochen: „Dateien beziehungsweise Dateienbündel werden eindeutig durch eigene URL, mithin eine einzigartige Ressourcenverweisung (Link) identifiziert. Für jeden dieser Links existiert ein einzigartiger, sogenannter Hash-Wert, der dem digitalen Fingerabdruck einer Datei oder eines Links vergleichbar ist und diesen unverwechselbar macht.“ Diese Begründung klingt gut, ergibt aber nur beim Filesharing, nicht beim Streaming Sinn.

Außerdem wird in den Anträgen nicht wirklich erklärt, wie die IP-Adressen ermittelt wurden – außer dass dazu eine Software zum Einsatz kam. Im Web kursierende Vermutungen, Werbeeinblendungen auf der Seite hätten das Tracking ermöglicht, sind zwar nicht völlig von der Hand zu weisen, würden aber die Position des Rechteinhabers schwächen: Wenn er gewusst hat, dass die ihm gehörenden Filme auf dem Portal gestreamt werden, und gezielt dafür die Werbung gebucht hat, dann kann eigentlich von einem Einverständnis ausgegangen werden. Er hätte dem Betreiber das Streaming untersagen und nicht die Nutzer ermitteln müssen.

In der Spätausgabe der Tagesschau sagte der Sprecher des Landgerichts Köln gegenüber der ARD, dass man die Sachlage prüfen werde, wenn Beschwerden eingingen. Genau das legten die Teilnehmer der Diskussionsrunde bei Nebelhorn Piratenradio Betroffenen auch nahe: „Wer sich alle Rechtspositionen sichern will, sollte gegen die Beschlüsse des Landgerichts Köln Beschwerde einlegen.“

Laut Solmecke stellt sich nämlich die Frage, ob in einem eventuellen Gerichtsverfahren das mit dem Antrag erworbene Beweismittel überhaupt rechtskräftig wäre. Dass Beweismittel dies nicht sind, ist im Gesetz vorgesehen, kommt in der Praxis aber nur sehr selten vor. Die Streaming-Abmahnungen könnten aber nach Ansicht des Anwalts so ein Fall sein. Möglicherweise handelt es sich nämlich um einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis – indem der Antragssteller sich die zu den IP-Adressen gehörenden Namen unter Angabe falscher Tatsachen sozusagen erschlichen hat.

Von der Abmahnwelle betroffen sind bisher in erster Linie Kunden der Deutschen Telekom. Wie Thomas Urmann von der für die Abmahnungen zuständigen Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Gespräch mit Solmecke erklärte, werden in den kommenden Wochen auch tausende Kunden anderer Provider entsprechende Post von U+C erhalten. Die Auskunftsbeschlüsse des Landgerichts Köln lägen bereits vor.

Derweil haben sich Cyberkrininelle die im Auftrag der The Archive AG verschickten Abmahnungen für Phishing-Mails zunutze gemacht. Sie versenden auf elektronischem Weg Schreiben, die in Form und Inhalt nahezu dem Original entsprechen. Auch hier geht es um die Vervielfältigung eines angeblich urheberrechtlich geschützten Videos beim Streamingdienst Redtube. Wer solch eine Phishing-Mail erhält, sollte sie umgehend löschen und vor allem nicht den mit Malware verseuchten Anhang öffnen.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

Weitere Artikel zum Thema:

Themenseiten: Streaming, Urheberrecht, Video

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

7 Kommentare zu Streaming-Abmahnwelle gingen offenbar Versäumnisse des Landgerichts Köln voraus

Kommentar hinzufügen
  • Am 13. Dezember 2013 um 13:48 von Frank Furter

    Alles möglich Dank Vorratsdatenspeicherung…

  • Am 13. Dezember 2013 um 15:42 von Rainer Heise

    Diese Abmahnanwälte sind schlicht und einfach Kriminelle. Die Anwaltskammer soll denen endlich die Zulassung entziehen.

  • Am 13. Dezember 2013 um 19:54 von abmahnwelle

    dem Anwalt gehört wegen arglistigiger Täuschung des Gerichtes die Zulassung entzogen.

    Leider können ermittelte IP Adressen bis zu 2 Jahre für Abmahnungen verwendet werden. Der Anwalt erscheicht sich IP Adressen mit Datm und Uhrzeit und schickt irgend wann Abmahnungen wegen Filesharing raus. Er hat IP Adresse, Anschlussteilnehmer….

    Die Gerichte sind überfordert weil es keine eindeutige Regelung in Sachen Filesharing gibt. Das gehört auch endlich einmal geklärt.

  • Am 14. Dezember 2013 um 1:32 von Judas Ischias

    Es wird wohl auch kaum einen Richter geben, der sich mit der Materie IP-Adresse gut genug auskennt. Also kommen Sachverständige, die erzählen dann dass die IP sachgerecht ermittelt wurde und kein Zweifel besteht, dass Müller am … auf jener Website war, obwohl seit Jahren bekannt ist, dass das nicht immer der ermittelte Benutzer ist. Erinnert mich an die EC-Karten, da sagen die Banker auch immer alles sicher.

  • Am 14. Dezember 2013 um 10:13 von oskar

    Wie kann der „normale“ User erkennen, ob es sich um (unerlaubtes) Filesharing oder (wohl umstrittenes) Streaming handelt?

    • Am 14. Dezember 2013 um 12:43 von Kara

      Ganz einfach: beim Streaming spielt man ein Video ab und kann es kostenlos ansehen, nicht anders als bei youtube & co.

      Filesharing erkennst du daran, dass du zuerst etwas herunterladen musst, bevor du es anschauen kannst – davon lieber die Finger lassen, nicht nur wegen Abmahnwellen, sondern dort tummelt sich auch die Creme de la Creme der Viren und Trojaner… du weißt nie, WAS du dir dort tatsächlich auf den Rechner lädst.

      Die goldene Regel lautet also, okay und „grauzonenlegal“ ist alles, wo man einfach nur auf „play“ drücken muss.

  • Am 28. November 2014 um 9:47 von Hans Friedrich

    „Das Richter geschlampt haben“ …? Frechheit! Ich finde egal ob Richter, Anwalt, Arzt oder sonst irgendwas jeder sollte seine Arbeit ernstnehmen. Mittlerweile sind Abmahnwellen normal, die kommen so häufig vor, das es keine Skandale mehr sind. Ich habe mal recherchiert und einen Artikel von einem Rechtsanwalt gefunden. Es wird nochmals über das Thema Filesharing und Streaming berichtet. Hier werden auch die Unterschiede zwischen Streaming und Filesharing erklärt. aid24.de/rechtsblog/streaming-und-filesharing-was-ist-legal-was-nicht

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *