Kartellverfahren eingestellt: Amazon gibt Preisparität endgültig auf

Wie vom Bundeskartellamt gefordert, streicht es eine Klausel aus seinen AGB, die Marketplace-Händler benachteiligte. Sie untersagte es ihnen, ihre Waren an anderer Stelle günstiger zu verkaufen. Die Untersuchung lief seit 2010.

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Amazon wegen der Durchsetzung der Preisparität in seinem Marketplace eingestellt. Der Online-Händler kam den Forderungen der Behörde nun vollständig nach, indem er eine Klausel aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen strich, die externe Händler benachteiligte.

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„Vor Einstellung des Verfahrens wollten wir uns vergewissern, dass die Abschaffung der Preisparität auch wirklich sichergestellt ist“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Wir haben daher die rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler gefordert sowie eine unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen und des Verhaltens von Amazon zur Durchsetzung der Preisparität. Diese Vorgaben hat Amazon nunmehr erfüllt.“

Die zum 31. März 2010 eingeführte und nun wieder gestrichene Preisparitätsklausel untersagte Händlern, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, an anderer Stelle im Internet günstiger zu verkaufen. Das Verbot bezog sich sowohl auf andere Online-Marktplätze wie Ebay als auch auf eigene Online-Shops der Händler, die in direkter Konkurrenz zu Amazon stehen.

„Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen – auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes“, betonte Mundt. Daher hatte das Bundeskartellamt im April 2010 eine Prüfung der Preisparitätsklausel und später ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Im Februar 2013 startete es eine Online-Befragung von 2400 Marketplace-Händlern, um mehr über die Auswirkungen der Amazon-Vorgaben zu erfahren.

Im August kündigte der Online-Händler schließlich an, die Preisparität im Marketplace aufzugeben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler entsprechend zu ändern. Das genügte dem Kartellamt jedoch nicht, weil es eine Wiederholungsgefahr sah und Amazon die Änderung der Vertragsbedingungen nur für einen Teil der Händler umsetzen wollte. Es sei außerdem nicht sichergestellt gewesen, dass die Händler die Abschaffung der Preisparitätsklausel auch zur Kenntnis nahmen.

Das Bundeskartellamt hat in dem Verfahren mit der britischen Wettbewerbsaufsicht Office of Fair Trading kooperiert. Auf diese Weise habe man eine EU-weite Aufgabe der Preisparität erreicht, teilte die Behörde mit.

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