Facebook erläutert Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke

Es überarbeitet dafür erneut seine Nutzungsbedingungen. Die Änderungen sind Folge der Einigung im Streit um Anzeigen mit Facebook-Likes. Nutzer können die Vorschläge in den kommenden sieben Tagen kommentieren - aber nicht darüber abstimmen.

Facebook hat als Folge der Einigung im Streit um Anzeigen mit Facebook-Likes seine Datenverwendungsrichtlinie und die Erklärung der Rechte und Pflichten überarbeitet. Sie sollen Mitglieder des Social Network besser darüber informieren, wie ihre Daten für Werbezwecke benutzt werden. Nutzer haben nun sieben Tage Zeit, die Vorschläge zu kommentieren. Sie können allerdings nicht darüber abstimmen.

Facebook

Anfang der Woche hatte ein Bezirksrichter dem Vergleich zugestimmt. Damit wurde eine Sammelklage um die Sponsored Stories beigelegt, mit denen Facebook-Nutzer auch ohne Einwilligung zu Werbeträgern werden. Die 2011 eingereichte Klage warf dem Unternehmen vor, die Privatsphäre seiner Nutzer zu verletzen.

An der Werbung selbst hält Facebook fest. Es verpflichtete sich jedoch, seine erwachsenen Nutzer transparent über die Werbenutzung zu informieren. In der Erklärung der Rechte und Pflichten heißt es jetzt dazu: „Du erteilst uns deine Erlaubnis zur Nutzung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen im Zusammenhang mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (zum Beispiel einer Marke, die dir gefällt), die von uns zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass du einem Unternehmen beziehungsweise einer sonstigen Organisation die Erlaubnis erteilst, uns dafür zu bezahlen, deinen Namen und/oder dein Profilbild zusammen mit deinen Inhalten oder Informationen ohne irgendeine Entlohnung für dich zu veröffentlichen.“

Einschränkungen gelten für minderjährige Nutzer. Sie versichern den neuen Richtlinien zufolge, dass mindestens ein Erziehungsberechtigter „den Bedingungen dieses Abschnitts (sowie der Verwendung deines Namens, deines Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen) in deinem Namen zugestimmt hat.“ Datenschützer wollten ursprünglich erreichen, dass Minderjährige ganz ausgenommen werden.

In der Neufassung der Datenverwendungsrichtlinie nennt Facebook auch Beispiele für die Verknüpfung von Nutzerdaten und Werbung. „Zusätzlich zum Schalten von relevanten Werbeanzeigen koppelt Facebook manchmal Werbeanzeigen mit sozialem Kontext, also Meldungen über umfeldorientierte Handlungen, die deine Freunde getätigt haben. Beispielsweise kann eine Werbeanzeige für die Facebook-Seite eines Sushi-Restaurants an eine Meldung gekoppelt sein, dass diese Seite einem deiner Freunde gefällt.“

Auch in anderen Bereichen präzisiert Facebook den Umgang mit Nutzerdaten. Wenn ein Nutzer beispielsweise möchte, dass der Anbieter einer mit Facebook verknüpften Anwendung seine Daten löscht, dann muss sich das Mitglied an den Hersteller der App und nicht an Facebook wenden. Facebook weist auch darauf hin, das Nutzer Kosten für Datenübertragungen und SMS – beispielsweise bei der Aktualisierung einer Facebook-App – selbst tragen müssen.

Des Weiteren macht Facebook klar, dass es Daten über die Geräte erhält, die Mitglieder nutzen, um Facebook-Apps zu installieren oder auf das Soziale Netzwerk zuzugreifen. Dazu gehören Informationen über die Art des Geräts, das verwendete Betriebssystem und möglicherweise auch die Telefonnummer.

Auch wenn Mitglieder nicht mehr über geplante Änderungen abstimmen können, will Facebook alle erhaltenen Kommentare prüfen. „Ob wir mit Aufruhr rechnen? Wir hoffen nicht. Aber angesichts der Natur von Facebook …“, sagte Egan im Interview mit News.com, womit sie offensichtlich zum Ausdruck bringen wollte, dass es schwer ist, allen 1,15 Milliarden Mitgliedern gerecht zu werden.

[mit Material von Jennifer Van Grove, News.com]

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Themenseiten: Datenschutz, Facebook, Privacy, Soziale Netze

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