Microsoft erwirkt einstweilige Verfügung gegen Zeit Online

Sie betrifft den Artikel "Trusted Computing: Bundesregierung warnt vor Windows 8". Dieser steht inzwischen nicht mehr zur Verfügung. Das Magazin hat Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt.

Microsoft hat gegenüber Zeit Online eine einstweilige Verfügung vor dem Münchner Landgericht erwirkt. Darin geht es gegen einen kritischen Bericht des Magazins vor, in dem aus einem internen Bericht des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zitiert wurde. Die darin enthaltenen Argumente fasste Zeit Online in der Schlagzeile zusammen: „Trusted Computing: Bundesregierung warnt vor Windows 8„.

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„Nachdem eine kollegiale Anfrage auf dem kurzen Dienstweg negativ beschieden worden war, sahen wir uns gezwungen, den gerichtlichen Weg einzuschlagen,“ so Shelley McKinley, Chefjustiziarin bei Microsoft Deutschland. „Unzutreffende Headlines, wie diese, sind massiv geschäftsschädigend und beeinträchtigen die Rechte unseres Unternehmens.“

Die eintstweilige Verfügung richtet sich gegen die Überschrift und nicht gegen den gesamten Artikel. Zeit Online hat den Beitrag inzwischen jedoch komplett gelöscht. In einer kurzen Mitteilung heißt es: „Microsoft hat eine einstweilige Verfügung gegen Zeit Online erwirkt, gegen die wir uns juristisch wehren. Bis zur gerichtlichen Entscheidung darf Zeit Online den Artikel nicht weiter verbreiten“.

Zwei Tage nach Erscheinen des Artikels veröffentlichte das BSI eine Stellungnahme, in der es klarstellt: „Das BSI warnt weder die Öffentlichkeit, deutsche Unternehmen noch die Bundesverwaltung vor einem Einsatz von Windows 8“.

Allerdings heißt es bereits im nächsten Satz: „Das BSI sieht derzeit jedoch einige kritische Aspekte im Zusammenhang mit bestimmten Einsatzszenarien, in denen Windows 8 in Kombination mit einer Hardware betrieben wird, die über ein TPM 2.0 verfügt. […] Aus Sicht des BSI geht der Einsatz von Windows 8 in Kombination mit einem TPM 2.0 mit einem Verlust an Kontrolle über das verwendete Betriebssystem und die eingesetzte Hardware einher. Daraus ergeben sich für die Anwender, speziell auch für die Bundesverwaltung und kritische Infrastrukturen, neue Risiken. Insbesondere können auf einer Hardware, die mit einem TPM 2.0 betrieben wird, mit Windows 8 durch unbeabsichtigte Fehler des Hardware- oder Betriebssystemherstellers, aber auch des Eigentümers des IT-Systems Fehlerzustände entstehen, die einen weiteren Betrieb des Systems verhindern. Dies kann so weit führen, dass im Fehlerfall neben dem Betriebssystem auch die eingesetzte Hardware dauerhaft nicht mehr einsetzbar ist. Eine solche Situation wäre weder für die Bundesverwaltung noch für andere Anwender akzeptabel. Darüber hinaus können die neu eingesetzten Mechanismen auch für Sabotageakte Dritter genutzt werden. Diesen Risiken muss begegnet werden.“

Andererseits sieht das BSI für „für bestimmte Nutzergruppen“ einen Sicherheitsgewinn aus Windows 8 und einem TPM-Chip. „Hierzu gehören Anwender, die sich aus verschiedenen Gründen nicht um die Sicherheit ihrer Systeme kümmern können oder wollen, sondern dem Hersteller des Systems vertrauen, dass dieser eine sichere Lösung bereitstellt und pflegt.“

Ein Berufungstermin steht derzeit noch nicht fest. Das Gericht wird dann zu prüfen haben, ob ein „kritischer Aspekt“ und „Risiken“, die Fachleute in Sachen Windows 8 und TPM sehen, als eine „Warnung“ interpretiert werden kann.

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Themenseiten: Microsoft, Secure-IT, Windows 8

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