Einigung im Streit um Anzeigen mit Facebook-Likes

Das Gericht stimmt endgültig einem Vergleichsvorschlag des Social Network zu. Facebook zahlt 20 Millionen Dollar und verspricht den Nutzern mehr Kontrolle. Die Mitglieder müssen aber hinnehmen, wenn nach einem Klick auf Facebooks "Like"-Button ihr Profilbild und Name in Werbeinseraten auftauchen.

US-Bundesbezirksrichter Richard Seeborg hat endgültig einem Vergleich (PDF) um Anzeigen mit Facebook-Likes zugestimmt. Damit wird eine Sammelklage um die Sponsored Stories beigelegt, mit denen Facebook-Nutzer auch ohne Einwilligung zu Werbeträgern werden. Der vom Social Network im letzten Oktober unterbreitete Vergleichsvorschlag sieht eine Zahlung von insgesamt 20 Millionen Dollar vor, die zwischen gemeinnützigen Organisationen, Anwälten und Nutzern aufgeteilt werden.

Facebook hat sich außerdem bereit erklärt, seine erwachsenen Nutzer transparent über die Werbenutzung zu informieren. Sie sollen sich ihr nicht völlig entziehen können, aber mehr Kontrolle darüber bekommen. Eltern steht für ihre minderjährigen Kinder ein Opt-out zu, was Datenschützern allerdings nicht weit genug geht, die Minderjährige ganz ausgenommen wissen wollten. „Obwohl nicht alle Bestandteile enthalten sind, die sich einige der Gegner gewünscht hätten, bietet dieser Vergleich doch einen wesentlichen Nutzen“, erklärte der Richter in seinem Urteil dazu.

Sponsored-Stories-Inserat (Namen der Nutzer ausgegraut, Bild: Facebook)Sponsored-Stories-Inserat (Namen der Nutzer ausgegraut, Bild: Facebook)

Die im Januar 2011 eingeführten „Sponsored Stories“ nutzen Klicks auf Facebooks Like-Button für Werbeaussagen, bei denen Nutzer ungefragt und unbezahlt zu Testimonials werden. Spricht sich ein Nutzer mit einem „Like“ für ein Produkt oder eine Dienstleistung mit einer Facebook-Seite aus, können sein Profilbild und sein Name automatisch in Werbeinseraten dafür verwendet werden, die seine Freunde im Social Network zu sehen bekommen. Facebook nimmt sich außerdem heraus, solche Anzeigen auch außerhalb der eigenen Website zu zeigen.

Einen schon früher ausgehandelten Vergleich hatte Richter Seeborg im letzten Jahr abgelehnt, nachdem er den Fall von Bezirksrichterin Lucy Koh übernommen hatte. Damals monierte er insbesondere die geplante Aufteilung der Schadenersatzzahlung, von der nur die Anwälte und gemeinnützige Organisationen profitieren sollten. Dem neuen Vergleichsvorschlag stimmte er im Dezember 2012 vorläufig zu.

Die ursprünglichen fünf Kläger beschwerten sich über die Verletzung ihrer Privatsphäre und die unzureichenden Informationen durch Facebook. Die Klägeranwälte schätzten den zusätzlichen Werbewert für das Unternehmen auf bis zu 145 Millionen Dollar. Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, dass eine gesponserte Anzeige für Facebook bis zu dreimal so viel einbringt wie andere Werbung. Damit wirkt sich der Vergleich auch auf Facebooks Bemühungen aus, seine Werbeeinnahmen zu steigern.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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