Yahoo darf PRISM-Dokumente offenlegen

Es will damit seine juristische Gegenwehr beweisen, über die es bisher nicht sprechen durfte. Die Internetfirma focht Überwachungsmaßnahmen der NSA über Instanzen hinweg an. Die EFF lobt Yahoo für seinen "geheimen Kampf für die Privatsphäre der Nutzer".

Yahoo hat sich mit einem Antrag durchsetzen können, der die Offenlegung von juristischen Schriftsätzen sowie einer Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2008 forderte. Das Unternehmen will damit beweisen, dass es vehement für die Privatsphäre seiner Nutzer kämpfte und alle rechtlichen Mittel ausschöpfte, um nicht am Spähprogramm PRISM teilnehmen zu müssen – auch wenn es offenbar ein vergeblicher Kampf war.

PRISM: die NSA hört mit

Ein Yahoo-Sprecher lobte die Entscheidung. „Wenn diese Dokumente öffentlich gemacht sind, werden sie in konstruktiver Weise zur laufenden öffentlichen Debatte rund um Online-Datenschutz beitragen“, heißt es in seiner Stellungnahme. Yahoo und andere Internetfirmen hatten nach der Enthüllung des PRISM-Programms die Aufhebung ihrer Schweigepflicht gefordert und an die US-Regierung appelliert, die Öffentlichkeit über den tatsächlichen Umfang ihrer Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst NSA informieren zu dürfen. Yahoo bestritt insbesondere, Regierungsbehörden „direkten Zugriff auf unsere Server, Systeme oder Netzwerk“ zu geben.

Neben dem Urteil selbst sind die Schriftsätze der Streitparteien offenzulegen. Das US-Justizministerium muss jetzt die freizugebenden Dokumente sichten und kann sie teilweise redigieren, wenn es der Auffassung ist, dass sie Informationen enthalten, deren Geheimhaltung weiterhin erforderlich ist.

Die Gerichtsentscheidung für die Freigabe traf der Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) – und damit das Geheimgericht, das 2008 Yahoos Einspruch gegen die NSA-Überwachungsmaßnahmen ablehnte. Die Einwände der Internetfirma wies es damals als „überzogen“ zurück und befand, dass „beiläufig gesammelte Kommunikation von Personen in den USA“, auf die die Überwachung eigentlich gar nicht ziele, keineswegs gegen die Verfassung verstoße.

Yahoo durfte sich bislang selbst nicht dazu äußern, aber die New York Times berichtete am 13. Juni über Yahoos standhafte Haltung gegenüber den breiten Behördenforderungen. Einen Tag später beantragte Yahoo die Offenlegung der betreffenden Dokumente.

Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) verlieh Yahoo jetzt einen Goldenen Stern und sprach seine Anerkennung aus: „Statt die verfassungsmäßig zweifelhafte Anordnung der Regierung blindlings zu befolgen, wehrte es sich.“ Das Unternehmen habe die Rechtmäßigkeit der Anordnung über mehrere Instanzen hinweg angefochten. „Yahoo hat sich für seine Nutzer geschlagen – nicht, weil es das tun musste, und nicht wegen eines möglichen PR-Vorteils – sondern weil es das richtige Handeln für seine Nutzer und das Unternehmen war“, lobte die EFF. „Genau diese Art von Kampf – ein geheimer Kampf für die Privatsphäre der Nutzer – ist ein löbliches Vorbild für andere Unternehmen.“

[mit Material von Steven Musil, News.com]

Themenseiten: Datenschutz, Gerichtsurteil, Privacy, Yahoo, Überwachung

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