Preisabsprachen bei E-Books: Gericht befindet Apple für schuldig

Die zuständige Richterin wirft Apple vor, eine Verschwörung führender US-Verleger "orchestriert" zu haben. Der iPad-Hersteller muss jetzt mit einer hohen Schadenersatzzahlung rechnen. Alle beteiligten Verlage haben bereits Vergleiche abgeschlossen.

Ein US-Bundesgericht hat Apple wegen illegaler Preisabsprachen bei E-Books verurteilt. Das 159-seitige Urteil geht von „zwingenden Beweisen“ dafür aus, dass Apple eine zentrale Rolle im abgesprochenen Handeln führender US-Verleger spielte, um den Preiswettbewerb auszuhebeln und E-Book-Preise anzuheben.

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„Wenn Apple diese Verschwörung nicht orchestriert hätte, dann hätte sie nicht gelingen können, wie es im Frühjahr 2010 geschah“, begründete Richterin Denise Cote ihre Entscheidung. Als unrechtmäßig befand sie dabei nicht einzelne Handlungen wie Apples parallele Verhandlungen mit den Verlagen, das eingeführte Agenturmodell oder die vertraglich vereinbarte Meistbegünstigungsklausel, sondern das insgesamt methodische Vorgehen: „Unrechtmäßig war der Einsatz dieser Komponenten, um eine Verschwörung mit den beklagten Verlagen zu ermöglichen.“

„Dieses Ergebnis ist ein Sieg für Millionen Verbraucher, die sich für die Lektüre elektronischer Bücher entschieden haben“, erklärte Ankläger Bill Baer, der die Kartellabteilung des US-Justizministeriums leitet. „Die Gerichtsentscheidung ist ein entscheidender Schritt, um den Schaden rückgängig zu machen, der durch Apples gesetzwidrige Handlungen verursacht wurde.“

Apple muss jetzt mit einer hohen Schadenersatzzahlung rechnen, deren Höhe aber erst noch festgelegt wird. Der iPad-Hersteller bestreitet die Vorwürfe noch immer. „Als wir den iBookstore 2010 einführten, gaben wir den Kunden mehr Wahlmöglichkeiten, brachten lange fehlende Innovation und Wettbewerb in den Markt, brachen Amazons monopolistischen Griff auf die Verlagsbranche“, erklärte Apple-Sprecher Tom Neumayr. „Wir haben nichts Falsches getan.“

Um dem iPad bessere Chancen als E-Readern zu geben, hatte Apple mit den Verlagen ein Agenturmodell mit festgelegten E-Book-Preisen vereinbart, bei dem es einen Anteil von 30 Prozent einbehält. Besondere Hebelwirkung entfaltete dabei eine Meistbegünstigungsklausel, die dem iPad-Hersteller garantierte, dass andere Anbieter keine besseren Konditionen erhalten konnten.

In der Folge konnte beispielsweise der Verleger Macmillan auch Amazon zu höheren E-Book-Preisen und der Übernahme des Agenturmodells zwingen. Der Onlinehändler hatte zuvor aktuelle Bestseller für 9,99 Dollar angeboten. Apple regte die Verlage jedoch an, die Preise auf 12,99 und 14,99 Dollar zu erhöhen. Das ging beispielsweise aus einer E-Mail von Steve Jobs an News-Corp-Manager James Murdoch hervor, in der er für „einen echten breiten E-Book-Markt“ mit solchen angehobenen Preisen plädierte.

Alle fünf beteiligten Verlage – darunter auch Macmillan, eine Tochterfirma der deutschen Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck – haben sich längst auf einen Vergleich mit dem US-Justizministerium eingelassen. Als letzter Verlag knickte die zu Pearson gehörende Penguin Group ein und verpflichtete sich zur Zahlung von 75 Millionen Dollar Schadenersatz. Nur Apple blieb bei seiner Position und muss nach dem ergangenen Urteil jetzt außerdem mit einer Sammelklage von Verbrauchern rechnen.

[mit Material von Joan E. Solsman, News.com]

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Neueste Kommentare 

5 Kommentare zu Preisabsprachen bei E-Books: Gericht befindet Apple für schuldig

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  • Am 11. Juli 2013 um 9:35 von Ikarus

    Ist eine Entscheidung des US-Bundesgerichts bei dem der Staat Ankläger war anfechtbar? Also gibt es ein Berufungsrecht oder ist dies endgültig?

    • Am 11. Juli 2013 um 10:15 von Bernd Kling

      Apple kann und will das Urteil anfechten.

  • Am 11. Juli 2013 um 10:50 von bvdl

    …ja ja, Apple fühlt sich immer im Recht. So ist es auch bei Google, bei Facebook, – alle sind sie im recht. Weil sie ja so cool und innovativ sind.

    • Am 11. Juli 2013 um 12:02 von Ikarus

      Ja, ich verstehe Ihren Unmut – aber nur bei Klagen Firma vs. Firma

      Das brisante an dieser Klage und vor allem dem Urteil ist aber, dass der Kläger das US-Justizministerium ist. Es ist natürlich immer fraglich in wie weit, ein Gericht dem Justizministerium gegenüber loyal urteilt, die Wortwahl ist aber schon sehr sehr deutlich und zeigt, wie ernst zumindest die Kartellbehörde des Justizministeriums die Angelegenheit nimmt. Kriminelle Verschwörung ist schon starker Tobak, dass sich Apple dagegen mit allen Mitteln wehrt (daher meine Frage) ist klar. Dieser Makel wäre/ist ein gefundenes Fressen für die „Kriegsgegner“.

  • Am 12. Juli 2013 um 9:40 von Birnle

    Bisher war mir der Apfel-Laden ja relativ Banane. Aber wenn da derart mafiöse Strukturen aufgedeckt werden, dann wird er mir doch gleich sympathisch …

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