OLG München bestätigt Verkaufsverbot gegen Motorolas Android-Smartphones

Motorola verletzt ein von Microsoft gehaltenes Patent. Es bezieht sich auf eine Technik zum Versand überlanger SMS. Das OLG München lässt keine weitere Revision zu.

Motorola Mobility hat einen Rechtsstreit mit Microsoft auch in der zweiten Instanz verloren. Wie Patentblogger Florian Müller berichtet, bestätigte das Oberlandesgericht München im von der Google-Tochter angestrengten Berufungsverfahren, dass dessen Android-Smartphones unerlaubt eine von Microsoft entwickelte Technik nutzen, die den Versand überlanger SMS-Nachrichten ermöglicht. Ein seit Mai 2012 gültiges Verkaufsverbot bleibt deswegen in Kraft.

Microsoft gegen Motorola

Das fragliche Schutzrecht EP1304891 trägt den Titel „Austausch von mehrteiligen Nachrichten zwischen Mobilfunkgeräten mit Hilfe einer Standardschnittstelle“. Es wurde 2002 beantragt und im April 2003 Microsoft zugesprochen.

Müller zufolge, der unter anderem für Microsoft als Berater tätig ist, hat das OLG München keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof sei nur möglich, wenn Motorola gegen die Ablehnung einer weiteren Berufung vorgehen wolle.

„Die Entscheidung verhindert grundsätzlich, dass Motorola seine Android-Handys in Deutschland verkauft“, zitiert Computerworld den Microsoft-Sprecher Thomas Baumgartner. Microsoft sei weiterhin an einem Lizenzabkommen mit Motorola interessiert, „wie wir es mit vielen anderen Android-Herstellern getan haben.“

Die erste Verfügung gegen Motorola erließ das Landgericht München I am 24. Mai 2012. Müller zufolge zog sich Motorola anschließend für rund vier Monate praktisch vollständig aus dem deutschen Android-Markt zurück. Auf seiner deutschen Website bietet das Unternehmen derzeit mit dem Razr i und dem Razr HD lediglich zwei Mobiltelefone an.

In den vergangenen Tagen urteilten auch andere Gerichte gegen Motorola. Das Oberlandesgericht Karlsruhe setzte Mitte der Woche die Push-Mail-Klage des Unternehmens gegen Apple aus. Das Bundespatentgericht soll nun zuerst über die Gültigkeit des Schutzrechts befinden. Davon betroffen ist auch eine von Motorola gegen Microsoft angestrengte Klage.

Eine weitere Niederlage musste Motorola in den USA hinnehmen. Die Außenhandelsbehörde ITC verwarf auch die letzte Patentbeschwerde des Handyherstellers gegen Apple. Damit ist Motorolas ITC-Klage gegen Apple, die ursprünglich sechs Schutzrechte umfasste, endgültig gescheitert.

[mit Material von Lance Whitney, News.com]

Themenseiten: Android, Gerichtsurteil, Microsoft, Motorola Mobility, Patente, Smartphone

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