Google siegt erneut in Urheberrechtsverfahren gegen Viacom

Auch in der Berufung kann Viacom Bezirksrichter Louis Stanton nicht umstimmen. Dieser hatte schon in erster Instanz 2010 entschieden, dass Youtube unter dem Schutz der Safe-Harbour-Bestimmungen des DMCA steht. Daher haftet es nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer.

Google hat auch das Berufungsverfahren gegen Viacom gewonnen, in dem es um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch sein Videoportal Youtube ging. Damit siegte der Internetkonzern zum zweiten Mal in drei Jahren in dem langwierigen Rechtsstreit mit dem Medienunternehmen.

US-Bezirksrichter Louis Stanton folgte Googles Antrag auf ein abgekürztes Verfahren und entschied am Donnerstag, dass Youtube durch die Safe-Harbour-Bestimmungen des amerikanischen Urheberrechts Digital Millennium Copyright Act (DMCA) vor Haftungsansprüchen geschützt ist.

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Viacom, Mutterkonzern von Paramount Pictures und MTV, hatte 2007 Klage gegen Youtube eingereicht und eine Milliarde Dollar Schadenersatz gefordert. Es wirft dem Videoportal vor, Urheberrechtsverletungen zu fördern und davon zu profitieren, wenn seine Nutzer unautorisiert TV- und Film-Clips hochladen. Google sieht sich hingegen von der Safe-Harbour-Klausel des DMCA geschützt, laut der Internet Service Provider nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Die Regelung verlangt von Website-Betreibern nur, beanstandetes Material aus dem Netz zu nehmen; YouTube muss nicht von sich aus tätig werden und urheberrechtlich geschützte Inhalte unaufgefordert entfernen.

Bezirksrichter Stanton hatte schon in erster Instanz im Juni 2010 zugunsten von Google entschieden. Viacom ging daraufhin im Dezember des Jahres in Revision vor den zweiten US Circuit Court.

Im Rahmen des Berufungsverfahrens legte Google 63.060 Clips vor, die später als urheberrechtsverletzend identifiziert wurden, und forderte Viacom auf, zu beweisen, dass es Youtube angemessen auf die Urheberrechtsverletzungen hingewiesen habe. Im Januar räumte Viacom ein, das „keine der beiden Parteien die nötigen Beweise besitzt, die eine Clip-für-Clip-Bewertung nach aktuellem Stand erlauben. Die Beklagten sind offensichtlich nicht in der Lage, zu sagen, über welche strittigen Clips sie Bescheid wussten und über welche nicht.“

In seiner gestrigen Urteilsbegründung bezeichnet Richter Stanton Viacoms Argumentation als „raffiniert“, aber basierend auf „einem unzeitgemäßen Konzept vor dem Digital Millenium Copyright Act“. „Die Bürde, zu zeigen, dass Youtube von bestimmten Verletzungen der strittigen Werke gewusst hat oder sich dessen bewusst war, kann nicht Youtube auferlegt werden, um dies zu widerlegen“, heißt es darin. „Der Kongress hat bestimmt, dass die Beweislast – zu identifizieren, was gelöscht werden muss – beim Urheberrechtsinhaber liegt, ein Beschluss der sich in der Praxis als zweckmäßig erwiesen hat.“

Natürlich begrüßt Google Stantons Entscheidung. „Das Gericht hat korrekterweise Viacoms Klage gegen Youtube zurückgewiesen und damit bestätigt, dass der Kongress hinsichtlich des Copyrights im Internet alles richtig gemacht hat“, sagte Googles Chefanwalt Kent Walker. „Das ist nicht nur ein Sieg für Youtube, sondern für alle, die sich auf das Internet zum Austausch von Ideen und Informationen verlassen.“

Viacom kritisierte das Urteil in einem Tweet hingegen als kurzsichtig: „Diese Entscheidung ignoriert die Meinungen der höheren Gerichte und missachtet vollständig die Rechte kreativer Künstler“, heißt es darin.

Viacom-Chef Philippe Dauman musste nicht nur die nächste Niederlage vor Gericht hinnehmen, sondern auch noch den Spott von Youtube-Gründer Chad Hurley ertragen. Dieser twitterte kurz nach der Urteilsverkündung: „Hey Philippe, gehen wir zum Feiern ein Bier trinken?“.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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Themenseiten: Gerichtsurteil, Google, Urheberrecht, Viacom, YouTube

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