Verbraucherzentrale mahnt Google wegen fehlendem E-Mail-Support ab

Über die in Googles Impressum genannte Adresse erhalten Kunden keinerlei Unterstützung. Der VZBV sieht darin einen Verstoß gegen das Telemediengesetz. Google soll nun bis zum 6. Mai eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat Google abgemahnt. Er wirft dem Suchkonzern vor, Nachrichten, die an seine im Impressum genannte Support-E-Mail-Adresse verschickt wurden, nicht zu beantworten. Die fehlende Kontaktmöglichkeit per E-Mail sei ein Verstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem Telemediengesetz.

Logo des Bundesverbands der Verbraucherzentralen

„Sie haben Fragen an Google zur Suchmaschine, Ihrem Google+-Konto oder Youtube? Über die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse brauchen Sie es nicht zu versuchen – dort werden Sie keine Antwort erhalten“, schreibt der VZBV auf seiner Website. „Vielmehr müssen Sie sich bei Fragen zu den Produkten oder Diensten der Google Inc durch die E-Mail-Formulare in der Google-Hilfe wühlen.“

An support-de@google.com verschickte Nachrichten lösten nur eine automatische E-Mail aus, mit dem Hinweis, das Antworten aus technischen Gründen nicht möglich seien. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen könne Google die E-Mails weder lesen, noch zur Kenntnis nehmen.

Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass die von Google angebotenen E-Mail-Formulare nicht für alle Problemfelder geeignet seien. Zudem seien nicht alle Verbraucher im Umgang mit derartigen Eingabemasken vertraut. „Insofern bedarf es immer auch der Möglichkeit des direkten Kontakts zu Servicemitarbeitern eines Unternehmens“, so der Verband weiter.

Google hat nun bis zum 6. Mai Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. „Falls Google die Erklärung nicht unterschreibt, ziehen wir vor Gericht“, zitiert Computerworld Carola Elbrecht, Projektleiterin für Verbraucherrechte in der digitalen Welt beim VZBV. Ein Google-Sprecher teilte dem Bericht zufolge per E-Mail mit, man prüfe die Angelegenheit.

Der VZBV hatte Google schon im vergangenen Jahr wegen seiner Ansicht nach unzulässigen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Eine im Juli 2012 eingereichte Klage wird voraussichtlich ab 16. Juli vor dem Landgericht Berlin verhandelt.

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Themenseiten: Google, Soziale Netze, Suchmaschine

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1 Kommentar zu Verbraucherzentrale mahnt Google wegen fehlendem E-Mail-Support ab

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  • Am 20. Februar 2014 um 10:07 von FranKee

    Was ist daraus eigentlich geworden?

    Ich kenne noch locker ein weiteres Dutzend großer Konzerne, die sich genauso arrogant hinter Formularen verschanzen. Häufig noch mit gängelnden Frage-Wizards, teilweise sogar mies programmierten Logins verschanzt, wobei die Wizards einen eins ums andere Mal ins Nichts führen, frecherweise in Briefen und (oneWay-)emails als „Email“, „Kontakt“ oder „Kontaktformular“ bezeichnet, z.B. bei Kabel Deutschland und —natürlich— O²…

    Also ungewaschener Kunde (weder Verbraucherzentrale noch Wettbewerber) darf man aber nicht selber abmahnen/klagen, oder?

    Haben unsere bisherigen Abmahnqueens (Brigitte Zypries (SPD), Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) fein ausgetüftelt…

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