Bericht: Google verspricht EU Änderungen an Suchresultaten

Ein Vergleichsvorschlag soll eine mehrjährige kartellrechtliche Untersuchung der EU-Kommission beenden. Der Suchkonzern will Verweise auf eigene Dienste klar kennzeichnen und zugleich auf konkurrierende Angebote verlinken. Von Microsoft unterstützte Beschwerdeführer lehnen den Vorschlag ab.

In einem Vergleichsvorschlag hat Google den EU-Kartellwächtern zugesagt, Änderungen an den dargestellten Suchergebnissen vorzunehmen. Nach einem Bericht des Wall Street Journal werden die vorgeschlagenen Bedingungen für fünf Jahre rechtlich bindend sein und durch eine neutrale dritte Partei überwacht werden. Zunächst sollen die Änderungen „im Markt getestet“ und Googles Konkurrenten zu ihrer Einschätzung befragt werden.

Google-Urteil

Der Suchkonzern verspricht, die Nutzer mit klaren Kennzeichnungen „deutlich darauf aufmerksam zu machen“, wenn es um die Promotion eigener spezialisierter Dienste geht. Gleichzeitig sollen auch mehrere gut sichtbare Links zu konkurrierenden Angeboten eingeblendet werden, die für eine Suchanfrage relevant sind. Diese Bedingung soll allerdings nicht für vertikale Google-Dienste wie Google Shopping gelten, die eigentlich Anzeigenplattformen sind – hier können Mitbewerber vielmehr bezahlte Einträge platzieren. Die Vereinbarung sieht weiterhin vor, dass Konkurrenten in Zukunft Google mit einem Tool daran hindern können, bestimmte eigene Inhalte in die Suchresultate aufzunehmen. AdWords-Inserenten will es Google erleichtern, ihre Kampagnen auf konkurrierende Plattformen wie etwa die von Microsoft zu verlagern.

Der Vorschlag kommt nach einer mehrjährigen Untersuchung der EU-Kommission, die durch kartellrechtliche Beschwerden konkurrierender Unternehmen wie Microsoft und Expedia ausgelöst wurden. Google könnte mit den freiwilligen Anpassungen eine hohe Geldstrafe und anders als zuvor Microsoft einen langwierigen Rechtsstreit mit der Europäischen Union vermeiden. Der Vergleich wäre zudem nicht mit der Feststellung über ein Fehlverhalten verbunden, was für Google wiederum vorteilhaft wäre, wenn konkurrierende Firmen Zivilprozesse anstrengen.

Die Beschwerdeführer haben sich bereits kritisch zum Vergleichsvorschlag geäußert, wie die Financial Times berichtet. „Veränderte Kennzeichnungen bringen nichts oder machen es schlimmer“, erklärte David Wood, Rechtsberater der von Microsoft unterstützten Initiative for a Competitive Online Marketplace (ICOMP). „Sie stünden für ein massives Scheitern der Kommission nach einer sehr langen Untersuchung.“

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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