US-Patentamt nimmt Einwände gegen Marke „iPad Mini“ zurück

Es entschuldigt sich bei Apple für entstandene Unannehmlichkeiten. Apple muss allerdings eine Auflage erfüllen: Den Zusatz Mini kann es sich nur im Zusammenhang mit dem iPad Mini schützen lassen. Damit steht der Begriff auch für Produkte anderer Firmen zur Verfügung.

Das US-Patentamt wird nun wohl doch die von Apple beantragte Marke „iPad Mini“ registrieren. Ein jetzt veröffentlichter neuer Beschluss, der das Datum von vergangenem Mittwoch trägt, hebt die frühere Entscheidung des US Patent and Trademark Office auf. Allerdings muss einem Bericht von MacRumours zufolge bestimmte Auflagen erfüllen, die es anderen Firmen erlauben, den Zusatz „Mini“ für Produktnamen zu verwenden.

iPad Mini (Bild: Apple)

Ursprünglich hatte die Behörde den Antrag mit der Begründung abgelehnt, die Marke beschreibe lediglich eine „Funktion oder Eigenschaft der Ware des Antragstellers“. Das vorangestellte „i“ verweise auf die Internetfunktionen des Tablets und der Begriff „Mini“ sage nur aus, dass es sich um eine deutlich kleinere Version eines ähnlichen Produkts handle. Zudem reklamierte das Patentamt, dass das zu der Marke gehörende Produkt schon verkauft werde.

„Dieser Bescheid ersetzt alle früheren im Zusammenhang mit diesem Antrag ausgestellten Bescheide“, teilt das USPTO Apple mit. „Nach einer weiteren Durchsicht des Antrags hat der prüfende Anwalt festgestellt, dass die Einwände zurückgezogen werden sollten. Der Anwalt entschuldigt sich für alle Unannehmlichkeiten.“

Damit sind aber noch nicht alle Hindernisse aus dem Weg geräumt. Unter anderem weist das Patentamt darauf hin, dass es möglicherweise ältere Anträge anderer Firmen gibt, die ebenfalls einen Begriff mit dem Zusatz „Mini“ als Marke für ihre elektronischen Produkte schützen wollen.

Zudem muss Apple seinen bestehenden Antrag in den kommenden sechs Monaten um einen Zusatz erweitern, wonach es den Begriff „Mini“ nur im Zusammenhang mit dem iPad Mini schützen will. Dadurch soll sichergestellt werden, dass andere Firmen ebenfalls eine Marke für ein „Mini-Produkt“ registrieren können.

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