US-Richter verweigert FBI Zugriff auf Providerdaten

Die mit strenger Geheimhaltung verbundenen National Security Letters widersprechen laut US-Bundesbezirksgericht in mehreren Punkten der Verfassung. Provider dürfen nicht darüber reden - und auch nicht dagegen klagen. Aus diesem Grund ist über diese FBI-Praxis bisher wenig bekannt.

Ein US-Richter hat mit Geheimhaltung verbundenen Zugriffen des FBI auf Providerdaten eine Absage erteilt. Das Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien nannte die von der Behörde an Provider versandten „National Security Letters“ (Briefe zur Sicherheit der Nation, kurz auch als NSL bezeichnet) verfassungswidrig, wie Bloomberg berichtet.

FBI-Logo und US-Flaggen

Richterin Susan Illston stärkte damit wie von der beschwerdeführenden Electronic Frontier Foundation (EFF) erhofft die Privatsphäre. Ihr zufolge sind mehrere Bundesgesetze, die als Grundlage von NSLs zitiert werden, „verfassungsrechtlich problematisch“. Die US-Regierung hat nun 90 Tage Zeit, um Revision zu beantragen.

Das FBI fordert in NSLs Zugriff auf die vertraulichen Daten von Providerkunden, wobei es Gründe wie Terrorismusabwehr angibt. Problematisch ist daran vor allem, dass dem angeschriebenen Provider darin verboten wird, die Maßnahme – etwa dem Kunden gegenüber – zu kommunizieren. Er hat aufgrund der vorgeschriebenen Geheimhaltung aber auch keine Möglichkeit, gegen die Anordnung zu klagen, was nach Meinung der EFF (und nun auch des Gerichts) rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht. Die Polizeibehörde benötigt für NSLs keine richterliche Genehmigung.

Ein Anwalt der EFF sagte, man sei zufrieden, dass das Gericht die Schwächen des Konstrukts erkannt habe. „Die von der Regierung angeordnete Knebelung hat die öffentliche Debatte über diese kontroversen Überwachungswerkzeuge beschnitten. Unser Klient freut sich, seine Erfahrungen künftig öffentlich diskutieren zu können.“

Der Fall, auf den sich das Urteil bezieht, ereignete sich 2011. Der Name des betroffenen Providers und seines Kunden, der ausgeschnüffelt werden sollte, wurde in sämtlichen Gerichtsunterlagen ausgespart.

Das Urteil ist mindestens das zweite gegen NSLs. Schon 2007 hatte ein Richter in Manhattan Aspekte der im US Patriot Act legitimierten Maßnahme in Frage gestellt. Aufgrund der implizierten Geheimhaltung ist aber immer noch wenig über die Praxis des FBI bekannt. Die US-Bundespolizeibehörde bezeichnet NSLs als unentbehrliches Werkzeug im Kampf gegen Terrorismus und andere Bedrohungen der nationalen Sicherheit.

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