Kim Dotcom darf Neuseelands Geheimdienst wegen Überwachung verklagen

Dem Geheimdienst ist das Ausspionieren neuseeländischer Staatsbürger untersagt. Er hatte wohl übersehen, dass der Megaupload-Gründer eingebürgert wurde. Dotcom will auf Schadenersatz klagen und wehrt sich weiterhin gegen seine Auslieferung in die USA.

Kim Schmitz alias Kim Dotcom hat sich das Recht erstritten, den neuseeländischen Geheimdienst und die Polizei wegen illegaler Bespitzelung zu verklagen. Obwohl das bereits im letzten Jahr durch ein Gericht zugelassen wurde, versuchte der Attorney General – in Neuseeland sowohl Justizminister als auch Kronanwalt – das zu verhindern.

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Das Government Communications Security Bureau (GCSB) hatte Dotcom überwacht, obwohl ihm das Ausspionieren der eigenen Bürger untersagt ist. Es hatte angeblich übersehen, dass der aus Deutschland stammende Gründer von Megaupload und Mega bereits unter dem Namen Kim Dotcom eingebürgert war und damit unter dem Schutz der neuseeländischen Gesetze stand.

Die geheimdienstlichen Ermittlungen erfolgten auf Betreiben des FBI, um die Schließung des Filehosters Megauplaod vorzubereiten. Im Januar 2012 erfolgte dann ein großangelegter Polizeieinsatz mit Helikoptern, um die Beschlagnahmung von Dotcoms Anwesen durchzuführen und ihn zu verhaften. Er kam jedoch später auf Kaution frei und wehrt sich noch immer vor Gericht gegen seine von den USA beantragte Auslieferung.

Nachdem die illegale Bespitzelung bekannt wurde, entschuldigte sich der neuseeländische Premierminister bei Dotcom. Der Megaupload-Gründer stehe „unter dem Schutz des Gesetzes, wenn es um den GCSB geht, und wir haben ihm den ihm zustehenden Schutz nicht gewährt“. Dotcom forderte Schadenersatz sowie die vollständige Offenlegung der geheimdienstlich ermittelten Informationen.

Das Berufungsgericht entschied allerdings nur teilweise zu seinen Gunsten. Er kann Schadenersatz einzuklagen versuchen, aber nicht alle GCSB-Dokumente über sich einsehen. Der Geheimdienst muss lediglich enthüllen, welche Informationen vorhanden sind und an wen sie weitergeleitet wurden. Dotcoms US-Anwalt Ira Rothken lobte das Urteil dennoch in einem Tweet: „Wir freuen uns darauf, die Spionageorganisation GCSB zur Verantwortung zu ziehen. Damit schützen wir nicht nur @KimDotcoms Rechte, sondern die Rechte aller Bewohner von Neuseeland.“

In den USA werden dem Megaupload-Gründer organisierte Verschwörung zum Begehen von Urheberrechtsverletzungen, Geldwäsche und Piraterie zur Last gelegt. Ihm und seinen Mitstreitern drohen bis zu 20 Jahre Haft. Sie sollen über 175 Millionen Dollar eingenommen haben. Das US-Justizministerium schätzt den entstandenen Schaden sogar auf über 500 Millionen Dollar.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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