Bundeskartellamt untersucht Amazons Umgang mit Marketplace-Händlern

Im Zentrum einer Befragung steht die sogenannte Preisparitätsklausel. Sie untersagt es Händlern, ihre bei Amazon angebotenen Waren an anderer Stelle im Internet günstiger anzubieten. Die Wettbewerbshüter sehen darin einen möglichen Kartellverstoß.

Das Bundeskartellamt hat eine Online-Befragung von 2400 Händlern gestartet, die ihre Waren über den Amazon Marktplace anbieten. Die Behörde will im Rahmen eines kartellrechtlichen Verwaltungsverfahrens prüfen, welche Auswirkungen die von Amazon praktizierte Preisparitätsklausel für Marketplace-Händler hat.

amazon-de-logo-490x350

Die Klausel untersagt den Händlern, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, an anderer Stelle im Internet günstiger zu verkaufen. Das Verbot bezieht sich sowohl auf andere Online-Marktplätze wie Ebay als auch auf eigene Online-Shops der Händler.

Die Aufsichtsbehörde sieht in Amazons Preisparitätsklausel einen möglichen Verstoß gegen das allgemeine Kartellverbot. „Dies ist vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Händler auch der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internet-Marktplätzen beschränkt wird“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Hierfür spricht einiges, da die Händler unter normalen Umständen ja ein Interesse haben, ihre Waren auf mehreren Marktplätzen im Internet anzubieten.“

Um auf einem Online-Marktplatz tätig zu werden, müssen Händler normalerweise an den Betreiber verschiedene Entgelte entrichten, etwa einen bestimmten Prozentsatz vom erzielten Verkaufspreis. Da die Händler günstigere Konditionen nicht auch in einen günstigeren Preis für den Endkunden einfließen lassen könnten, sei es für alternative, insbesondere für neu hinzutretende Marktplätze schwierig, neben Amazon eine hohe Reichweite zu erlangen, so das Bundeskartellamt. Es bestehe die Gefahr, dass hohe Händlergebühren von Amazon durchgesetzt würden und das System so insgesamt zu einem höheren Preisniveau zulasten des Verbrauchers führe, ohne dass er ausreichende Vorteile hiervon habe.

Von der Händlerbefragung versprechen sich die Wettbewerbshüter „möglichst umfangreiche Informationen zur Wirkung der Preisparitätsklausel und zur Bedeutung des Amazon Marketplace“. Sollte sich der Verdacht durch die Ermittlungen bestätigen, könnten sie Amazon dazu verpflichten, die Preisparitätsklausel aus seinen Teilnahmebedingungen zu streichen.

Zuletzt war Amazon aufgrund der Beschäftigung von Leiharbeitern und der Zusammenarbeit mit einem umstrittenen Sicherheitsdienst in die Kritik geraten. Nach der Ausstrahlung einer ARD-Reportage über die Arbeitsbedingungen bei dem Online-Händler kam es zu Boykottaufrufen und kritischen Reaktionen aus der Politik. In der Folge beendete Amazon die Kooperation mit der Sicherheitsfirma Hensel European Security Services.

Themenseiten: Amazon, E-Commerce

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Bundeskartellamt untersucht Amazons Umgang mit Marketplace-Händlern

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *