App-Store-Klage: Richterin zwingt Amazon und Apple zu Verhandlungen

Bevollmächtigte und Chefanwälte müssen sich am 21. März treffen. Kommt es zu keiner Einigung, steht die Hauptverhandlung im August an. Das Gericht strich bereits den Vorwurf der irreführenden Werbung aus Apples Klage.

Obwohl die Hauptverhandlung im Prozess um den Markennamen „App Store“ bereits angesetzt ist, hat Richterin Elizabeth Laporte Apple und Amazon zu Verhandlungen über eine mögliche außergerichtliche Einigung angewiesen. Wie Bloomberg berichtet, wurden sie zu einem Treffen am 21. März verpflichtet. Dabei müssen die Chefanwälte sowie zu Verhandlungen berechtigte Vertreter anwesend sein.

Apple hatte im April 2011 gegen Amazon geklagt, da mit dessen „Appstore for Android“ seine Markenrechte verletzt würden. Der Online-Händler hingegen argumentierte, ein generischer Begriff wie „App Store“ sei nicht schützbar. Er konnte darauf verweisen, dass selbst Steve Jobs und sein Nachfolger Tim Cook bisweilen von den „App Stores“ ihrer Konkurrenten sprachen.

Microsoft, HTC, Nokia und Sony Ericsson sehen es ähnlich. Sie beantragten im Mai 2011 die Löschung der von Apple in Europa gehaltenen Markenrechte für „App Store“ und „Appstore“. In den USA hatte Apple die Marke „App Store“ schon 2008 beantragt, aber sie ist auch dort umstritten. Microsoft hat der Registrierung widersprochen, doch das US-Patentamt will vor einer Entscheidung erst den Ausgang des laufenden Gerichtsverfahrens abwarten.

Amazon hat bereits einen Teilerfolg gegen Apple errungen, als das zuständige Bezirksgericht auf seinen Antrag hin Apples Vorwurf der irreführenden Werbung aus der Klage strich. Der Urteilsbegründung zufolge hatte der iPhone-Hersteller keine Beweise dafür vorgelegt, dass Amazons Nutzung des Begriffs Verbraucher täuscht.

Weder Apple noch Amazon haben sich zu den erzwungenen Verhandlungen geäußert. Kommt es dabei zu keiner Einigung, findet die Hauptverhandlung im August statt.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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Themenseiten: Amazon, Apple, Gerichtsurteil, Patente

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