Instagram kehrt teilweise zu alten Nutzungsbedingungen zurück

Für die werbliche Verwendung von Fotos sollen wieder die ursprünglichen Bestimmungen aus dem Jahr 2010 gelten. Nicht zurücknehmen will Instagram den geplanten Haftungsausschluss. Es räumt sich außerdem das Recht ein, Werbung in Zukunft nicht immer als solche zu kennzeichnen.

Instagram nimmt die umstrittenen Änderungen seiner Nutzungsbedingungen teilweise zurück. Bei den Passagen zur werblichen Verwendung der hochgeladenen Fotos sollen wieder die ursprünglichen Bestimmungen aus dem Jahr 2010 gelten, als die erste Version der Foto-Sharing-App veröffentlicht wurde. Instagram hält sich jedoch die Türen offen hinsichtlich seiner Pläne für „innovative Werbung“ und will sie zu einem späteren Zeitpunkt erläutern.

Die veränderten Nutzungsbedingungen sehen weiterhin einen Haftungsausschluss vor, den sie zuvor nicht enthielten. Nach wie vor erwartet Instagram das Einverständnis seiner Nutzer, Werbeformen nicht als solche ausweisen zu müssen: „Sie sind damit einverstanden, dass wir bezahlte Dienste, gesponserte Inhalte oder kommerzielle Kommunikation nicht immer als solche kennzeichnen.“

Die Ankündigung Instagrams, ab Mitte Januar neue Nutzungsbedingungen und Richtlinien zur Privatsphäre einzuführen, hatte einen heftigen Proteststurm seiner Nutzer ausgelöst. „Damit werden die Verbraucher aufgefordert, einer nicht spezifizierten zukünftigen kommerziellen Nutzung ihrer Fotos zuzustimmen“, kommentierte Kurt Opsahl, Anwalt der Electronic Frontier Foundation (EFF).

Die Nutzer sollten unter anderem ihr Einverständnis dafür geben, dass „ein Unternehmen oder eine andere juristische Person uns für die Wiedergabe Ihrer … Fotos … bezahlen kann in Zusammenhang mit bezahlten oder gesponserten Inhalten oder Promotions, ohne dass Sie dafür entschädigt werden“. Selbst minderjährige Nutzer ließ Instagram erklären, mindestens ein Elternteil sei damit einverstanden, dass „ihr Abbild, Nutzername und Fotos ebenfalls in Inseraten eingesetzt werden können“.

Gleichzeitig nahm sich Instagram anstelle der bisherigen „begrenzten Lizenz“ eine „übertragbare“ und „sublizenzierbare“ Lizenz an den Nutzerfotos heraus. Letztere Formulierung findet sich weiterhin in der aktualisierten Fassung der neuen Nutzungsbedingungen, die nun ab dem 19. Januar Gültigkeit bekommen sollen. Damit kann der Foto-Sharing-Dienst unter anderem Nutzerinhalte an Facebook weitergeben, von dem er Anfang September für über 700 Millionen Dollar übernommen wurde.

Nach dem Proteststurm hatte Instagram einen schnellen Rückzieher gemacht und versprochen, umstrittene Formulierungen zu entfernen. In einem weiteren Blogeintrag bekannte Instagram-CEO Kevin Systrom jetzt, „eine unserer wichtigsten Pflichten nicht erfüllt zu haben – unsere Absichten klar mitzuteilen“. Das tue ihm Leid, und er konzentriere sich darauf, es zu korrigieren.

„In Zukunft werden wir nicht mehr Ihre Erlaubnis für die Einführung möglicher Werbeprodukte einholen, die wir noch nicht entwickelt haben“, schreibt Systrom weiter. „Wir werden uns die Zeit nehmen, um unsere Pläne zu vollenden, und uns dann wieder an unsere Nutzer wenden und erklären, wie wir uns unser Werbegeschäft vorstellen.“

Der Chef des Foto-Sharing-Dienstes beteuerte erneut, Instagram habe niemals die Fotos seiner Nutzer verkaufen wollen: „Instagram hat keine Absicht, Ihre Fotos zu verkaufen, und wir hatten diese Absicht nie. Die Fotos gehören uns nicht – sondern Ihnen.“

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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