Patentklage trifft Streamingdienst Netflix

Es verstößt angeblich gegen sieben Schutzrechte. Kläger sind OpenTV und seine Schweizer Konzernmutter Kudelski SA. Dessen Sprecher sagt: "Firmen wie Netflix bedienen sich letztlich nur bei ihren großen Vorgängern."

Dem Video-Streaming-Anbieter Netflix wird vorgeworfen, mindestens sieben US-Patente rund um Kopierschutz und Auswertung der Nutzerdaten zu verletzen. OpenTV, das Lösungen für interaktive Fernseher anbietet, klagt deswegen vor dem Bezirksgericht Delaware, wie Reuters berichtet. Die Klageschrift ist derzeit noch nicht allgemein verfügbar.

Logo von Netflix

Der Agentur zufolge geht die Klage von OpenTVs Schweizer Konzernmutter Kudelski SA aus. Sie produziert Hard- und Software für Sicherheits- und Medien-Plattformen, die digitale Medien verteilen – ähnlich, wie dies eben auch Netflix‘ Streaming-Plattform tut. Reuters zitiert einen Kudelski-Sprecher: „Firmen wie Netflix bedienen sich letztlich bei ihren großen Vorgängern und konzentrieren ihre Forschungsbemühungen darauf, patentierte Techniken zusammenzustellen und zu nutzen, um eine reichhaltige Nutzererfahrung zu schaffen.“

Unter anderem geht es um Techniken zum Abspielen von Videos, aber auch um Kopierschutzmaßnahmen. Daneben spielt auch Netflix‘ Technik eine Rolle, um Anwenderprofile auszuwerten und auf dieser Basis weitere Filme zu empfehlen.

Netflix war in seiner Firmengeschichte schon in eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Insbesondere gab es einen jahrelangen Streit mit dem Konkurrenten Blockbuster. Diesen Oktober konnte es außerdem einen zwei Jahre währenden Rechtsstreit mit dem US-Verband der Gehörlosen beilegen. Im Rahmen der außergerichtlichen Einigung sagte Netflix zu, bis 2014 sein komplettes Angebot um Untertitel zu ergänzen.

Außerdem untersucht die US-Börsenaufsicht SEC gerade allzu ausführliche Kommentare von CEO Reed Hastings auf Facebook über sein Unternehmen. Er hatte Anfang Juli dort geschrieben, Netflix habe zum ersten Mal in einem Monat mehr als eine Milliarde Stunden an Videos gestreamt. Dies entspricht offenbar nicht den Kommunikationsregeln für börsennotierte Firmen.

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

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Themenseiten: Gerichtsurteil, Netflix, Patente

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