Onlinemarktplatz sellbuy-b2b.de erhält Negativauszeichnung „Schwarzes Schaf“

Wie Melango.de ködert er Kunden mit besonders günstiger Konkurs- und Retourware. Durch versteckte Kostenhinweise und schlecht lesbare AGB werden sie in eine Kostenfalle gelockt. Nutzer erhielten auch Rechnungen, obwohl sie sich gar nicht für den Marktplatz registriert hatten.

Die Markenschützer von OpSec Security haben dem Betreiber der Website sellbuy-b2b.de die Negativauszeichnung „Das Schwarze Schaf“ des Monats Dezember verliehen. Gerügt wird, dass er wie der schon häufig kritisierte Konkurrent Melango.de ahnungslose Kunden in eine Kostenfalle lockt.

Der B2B-Marktplatz bietet unter anderem Konkursware, Retourware und Restposten zu besonders günstigen Preisen an. Dass er sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, ist zwar auf der Homepage ausreichend kenntlich gemacht, allerdings lassen die Kostenhinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) OpSec zufolge zu wünschen übrig.

Um die Angebote von sellbuy-b2b.de nutzen zu können, muss der Kunde sich zunächst online registrieren und auf seine Zugangsdaten warten. Das Anmeldeformular enthält zwar einen Hinweis auf die Kosten, dass diese jedoch monatlich anfallen und im Voraus für eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bezahlt werden müssen, findet sich nur ganz unten im Kleingedruckten. So kann ein Betrag von gut 500 Euro zusammenkommen, der vor dem ersten Einkauf geleistet werden muss.

Die Gestaltung des Anmeldeformulars lasse die Vermutung zu, dass der Betreiber der Seite absichtlich von den Kosten ablenken möchte, so OpSec. Sowohl die Schriftfarbe – ein leseunfreundliches Orange vor einem hellgelben Hintergrund – als auch die äußerst kleine Schriftgröße deuteten darauf hin. Auch die AGB seien bezüglich der Schriftart und -größe äußerst leseunfreundlich.

Dies sind jedoch nicht die einzigen Kritikpunkte. Wie ein Verbraucher OpSec in diesem Monat meldete, erhielt er von der Betreiberfirma eine Rechnung in Höhe von über 400 Euro für eine Anmeldung, die er nach eigenen Aussagen zu keinem Zeitpunkt getätigt hat. Nachdem er seine angebliche Mitgliedschaft gekündigt hatte, wurde er von der Firma angerufen. Man riet ihm, sich die Kündigung doch noch einmal zu überlegen. Zudem wurden ihm Fragen gestellt, die den Verdacht nahelegen, dass der Betreiber dem Betroffenen noch weitere persönliche Informationen entlocken wollte. Diese Erfahrung machten laut Einträgen in Internetforen auch andere Verbraucher.

„Aus unserer Sicht verdient die B2B-Plattform, die mit ihrem Vorgehensmuster sehr an Melango.de erinnert, aus zweierlei Gründen den Negativpreis ‚Das Schwarze Schaf‘: zum einen, weil die Anmeldekosten kundenunfreundlich dargestellt werden und zudem äußerst hoch sind. Zum anderen, weil Verbraucher eine Rechnung erhalten haben, obwohl sie sich nach eigenen Angaben überhaupt nicht auf der Seite angemeldet haben“, erklärt Mechthild Imkamp, Marketing-Direktorin bei OpSec Security.

Mit der Negativauszeichnung „Das Schwarze Schaf“ will OpSec seit April 2006 auf unlauteren Handel und Betrugsmaschen im Internet aufmerksam machen und zur Vorsicht mahnen. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen die „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt. Einmal jährlich ernennt dann eine Jury namhafter Vertreter aus Politik und Wirtschaft aus allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“.

Laut OpSec lockt sellbuy-b2b.de Kunden durch versteckte Kostenhinweise und schlecht lesbare AGB in eine Kostenfalle (Screenshot: ZDNet.de).Laut OpSec lockt sellbuy-b2b.de Kunden durch versteckte Kostenhinweise und schlecht lesbare AGB in eine Kostenfalle (Screenshot: ZDNet.de).

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82 Kommentare zu Onlinemarktplatz sellbuy-b2b.de erhält Negativauszeichnung „Schwarzes Schaf“

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  • Am 11. April 2013 um 10:11 von Franck

    ich habe auch der Gleiche probleme,ich habe mich von paar tage in zeite angemedeln und ware gunstige zu Kauffen jetz krige ich eine Fertrag Zwei jahren.
    ich muss ab sofort 240 euro bezahlen
    leute!

    • Am 12. November 2013 um 20:37 von Remo Grümmer

      Hallo
      Habe mich auch dort angemaldet und soll jetzt zahlen was soll ich tun??????????????

  • Am 17. April 2013 um 22:16 von Hans Peter

    Jup, gestern bekam ich ebenfalls eine Rechnung über 240 €. Für nix und wieder nix. Ich werde einen Anwalt einschalten. Vielleicht ist eine Sammelklage denkbar? Ich denke auch daran die Medien einzuschalten. HP

    • Am 24. April 2013 um 13:44 von Remo1570

      Hi
      Habe auch eine Rechnung bekommen soll auch 240€ Zahlen aber ich denke nicht daran
      Wie korrios gleich mit Drohung wenn ich nicht zahle kommt Inkasso oder so !!!!
      Einfach ignorieren
      Mfg

      • Am 2. Mai 2013 um 13:13 von Katharina Mayer

        Passiert nichts, wenn man nicht zahlt?

        • Am 27. Mai 2013 um 18:46 von cello

          nein

          • Am 11. Juli 2013 um 18:57 von simon H.

            hallo, bin auch drauf reingefallen. Passiert wirklich nichts, außer Briefe mit leeren Drohungen?

          • Am 23. April 2014 um 6:11 von kokou ossah

            Ich habe auch ein Brief bekommen dass ich 240€ zahlen soll. Was soll ich machen?

        • Am 15. Februar 2014 um 22:26 von Celik

          NEIN DA PASSIERT GARNICHTS !!
          AUFJEDEN FALL KEIN CENT ZAHLEN !!

      • Am 9. September 2013 um 10:12 von Ministry of sound

        Hallo ,ich habe auch ein Brief von B2B bekommen .
        Ich habe Sie telefonisch kontaktieren aber Sie waren ganz brutal .
        Kann mir jemand helfen ,was soll ich mache ?
        FG

        • Am 7. Januar 2014 um 19:49 von mehtan

          Passiert nichts,nicht zahle,einfach weiter leben.
          mfg.

    • Am 2. Mai 2013 um 13:12 von Katharina Mayer

      Ich habe auch eine Rechnung bekommen zuzüglich einer Drohung was mir alles passieren kann, wenn ich nicht spure!!! Mache gerne mit bei einer Klage. Frage: Hast Du bezahlt?

    • Am 10. Mai 2013 um 23:51 von Petra Miethke

      Hi, wenn Sammelklage möglich, würde ich mich gerne anschließen. Ich bin zwar Gewerbetreibende, habe aber auch diesen Verweis auf die Kosten nicht richtig gesehen. Abgesehen wurden nach den mtl. im Voraus zu entrichtenden (f.ein Jahr) Beiträge. Nach den Beitägen f. ein Jahr wurde auch noch eine sogenannte Anmeldegebühr gefordert. Habe alles bezahlt, weil ich keine Lust auf Inkassokosten habe. Was mich ärgert ist die Tatsache, das in den AGBs nicht ein einziger Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeiten gibt.
      Was tut man nun also, wenn man das Gewerbe innerhalb der sogenannten Mitgliedschaft beendet. Bekommt man dann sein Geld zurück. Leider kann ich im Augenblick nicht einen Anwalt beauftragen.

    • Am 13. Juni 2013 um 18:17 von Klaus H. Carl

      wenn Sie etws unternehmen wollen, mache ich u.U. mit, denn ich bin in diesen Tagen auch darauf hreingefqallen und habe 240 € überwiesen.
      Freundlichen Gruß
      Klaus H. Carl

    • Am 18. November 2013 um 9:39 von Jana

      Hallo,
      ist seit dem etwas von B2B gekommen? Viele Dank im Voraus

    • Am 20. Dezember 2013 um 10:00 von Rudolf

      Hallo Hans Peter,

      dein Eintrag ist jetzt schon ein paar tage her, welche Erfahrungen hast du mit dieser Firma gemacht? bist du mit einer Sammelklage weitergekommen?
      Bin auch auf die Betrugsmasche reingefallen.
      danke im vorraus für deine Antwort.

      Rudolf Haas

      • Am 15. Februar 2014 um 22:28 von Celik

        EINE SAMMELKLAGE IST IN DEUTSCHLAND SINNLOS DAS WIRD DIR NICHTS NUTZEN!!!
        LASS DIE BRIEFE EINFACH ZU KOMMEN UND WIRF DIE IN DIE TONNE !!
        AUFJEDEN FALL KEIN CENT ZAHLEN!!!!!!!!
        BEI MIR WAR DAS MIT MELNGO AUCH SO!!! DA KOMMEN 6-7 BRIEFE AUCH VON INKASSO ABER ALLES BLÖF!!!

  • Am 2. Mai 2013 um 19:56 von witali

    Hallo Zusammen. Habe auch die Dummheit gemacht und mich bei der B2B registriert, als so zusagen gewerbetreibender, was ich eigentlich nicht bin. Das war Anfang April. War natürlich sehr überrascht, als die Zahlungsaufforderung kam. Habe dann mit Anwälten telefoniert, die konnten mir da nicht weiter helfen, da ich so zusagen selber Betrug begangen haben soll. Habe mich dann an die Verbraucherzentrale gewandt, die haben mir da so ein Musterschreiben gegeben für Verbraucher. Habe das Schreiben an die Melango geschickt und heute kam die Antwort, da ich so zu sagen als Gewerbe gelte, können die mich aus dem Vertrag nicht lassen und so weiter und so fort. Mit üblichen Drohungen wie Inkassounternehmen und Amtsgericht.
    Also ich weiß nicht wie weiter. Währe für jede Hilfe Dankbar.
    MfG.

    • Am 3. Mai 2013 um 12:43 von Manuel

      Hallo Leute,
      ich hab mich leider auch dort angemeldet. Hab das direkt an einen Anwalt gegeben. Der sagt mir, nichts machen, nicht reagieren. Jetzt kommt seit gut einem Monat(jede Woche ) ein Brief von denen mit Zahlungsaufforderungen, Mahnandrohung, Strafandrohung. Geb das je an den Anwalt weiter. Bisher passiert nichts weiter. Also auf dem einen Brief wird dann angedroht, es geht an ein Inkasso, dann wiedrum schreiben die, Sie wollen Strafanzeige stellen. Sehr wiedersprüchlich alles. Ich warte weiter ab und werde berichten..

      • Am 5. Mai 2013 um 20:18 von Ernst

        Habe leider meine 240€ bezahlt,und habe auch die ganzen Zugänge bekommen, aber bei jeder einzelnen Portal kann man nur lesen und keine wahre bestellen.

      • Am 5. Dezember 2013 um 18:10 von Wolfgang Keller

        Habe auch so eine Rechnung über 240,–€ bekommen.Wie ist die Sache bei Ihnen ausgegangen?Wäre für eine kurze Information sehr dankbar.
        mfG
        W.Keller

      • Am 5. Januar 2014 um 17:48 von Gabriele Munk

        Bitte antworten Sie mal, wie es weiter gelaufen ist. Bei Ihnen ist es ja schon ein paar Monate her!!! Gruß G. Munk

      • Am 17. Januar 2014 um 13:10 von Grzegorz

        Hallo ich habe auch den selben Fehler gemacht, die Seite angeklickt und Paar Tage später ein Rechnung bekommen.Ich wollte der Vertrag den ich mit denen angeblich abgeschlossen habe Wiederrufen aber ich betreibe ein kleine Gewerbe und als Gewerbetreibende habe ich andere Widerrufsrechte.
        Heute war ich beim Anwalt und er schreib an die ein Brief wegen Abwehr Forderung.
        LG Malcharczyk

  • Am 7. Mai 2013 um 10:58 von Dietmar Neumann

    Hallo,Ihr Leidensgenossen. Habe den gleichen Fehler gemacht. Ich habe eine Kündigung online verschickt, die gleiche mir ausgedruckt und per Einschreiben nach Melango geschickt.Sie kam heute mit dem Vermerk (nicht abgeholt)wieder zurück.Am Telefon sagte man mir, das die Kündigung nur für Privatleute zählt, nicht für Gewerbetreibende.Ich bin auch nicht bereit zu zahlen, mal schauen was noch kommt.

  • Am 9. Mai 2013 um 1:51 von gino

    wie kann man so blod anklicken!!!!!
    habe der selbe getan un 2 tage später Rechnung 240 €
    das ganze wurde mein anwalt weitergegeben 1 woche später meldet sich b2b nicht an mein anwalt sonder direkt an mich i muss zahlen austieg nicht möglich
    naja ich denk nicht daran

    mit fg gino

    • Am 13. Mai 2013 um 10:52 von Roland Pfättisch

      Hallo Leidensgenosse,
      habe jetzt auch noch eine Zahlungsaufforderung über 89.-Euro Aufnahmegebühr erhalten. Wie ging das weiter mit dem Anwalt? Ich fürchte die Inkassounternehmen schon. Die arbeiten mit allen Tricks und harten Bandagen.

      • Am 12. Juni 2013 um 7:46 von Focas

        Hi,

        habe den gleichen Fehler gemacht…:( …die 240 Euro bezahlt…..habe jetzt auch noch eine Zahlungsaufforderung über 89.-Euro Aufnahmegebühr erhalten….will aber nicht mehr weiter bezahlen……was soll ich machen weiss ich aber nicht….Roland, was hast du getan?….wie ging es weiter?…
        MfG,
        Focas.

  • Am 13. Mai 2013 um 10:48 von Roland Pfättisch

    Hallo,
    das ist ja ein wirklich übler Verein! Bei einem Telefonat wurde ich auf unverschämteste Weise attackiert. Ich wäre ein Verager, der zu blöd(wörtlich)sei, AGB´s zu lesen und so weiter. Der Herr am Telefon hat sich dann als „hochstudiert“
    und , jetzt kommts, als „Imperator“ bezeichnet. Er kenne Typen wie mich, die schon ihr ganzes Leben land „Totalversager“ waren. Dann kamen die aggressivsten Rechnungen die ich je in meinem Versagerleben gesehen habe. Dann auch noch eine Zahlungsaufforderung über eine Aufnahmegebühr. Soll ich die wirklich zahlen oder zum Verbraucherschutz gehen. Man hat es hier offensichtlich mit einer etwas seltsamen Bande zu tun. Bei einer Sammelklage wäre ich sofort dabei!

  • Am 28. Mai 2013 um 9:46 von maik retzer

    hallo
    ich habe auch eine rechnung von 240€ bekommen habe nicht bezahlt weil ich es nicht einsehe heute kam wieder post mit der androhung einer anzeige wegen betrug
    bei einer sammelklage bin ich gern dabei
    mfg

    • Am 28. Mai 2013 um 14:47 von Meindl

      Hallo zusammen,

      so habe ich mich gewehrt

      Einschreiben /Rückschein
      Melango GmbH
      Neefestraße 88
      09116 Chemnitz

      15.4.2013

      Ihr Zeichen EQ-3153570
      Hier: Anfechtung wegen Inhaltsirrtums, sowie vorsorglich Widerruf,

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      hiermit erkläre die Anfechtung meiner Erklärung, die Sie mit Ihrem Zeitstempel 1365413303
      registriert haben. Aus der Aufmachung Ihrer Website ging nicht hervor, dass bereits mit einer, meiner Meinung nach unentgeltlichen Anmeldung, die geforderte Grundgebühr zu leisten war. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Entscheidung des AG Dresden vom 5.10.2011,Az.104C344/11.
      Weiterhin muss ich Ihnen mitteilen, dass ich zum Zeitpunkt der Anmeldung kein Unter-nehmer war und somit keinen gültigen Gewerbenachweis erbringen kann- siehe auch Entscheidung des AG Bochum (http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/ag-bochum_47-c-59-12_melango-urteil.pdf .
      Vorsorglich widerrufe ich zunächst den Ihrer Meinung nach zustande gekommenen Vertrag. Sie haben mich vor Abgabe meiner Willenserklärung nicht darüber informiert, dass für den von Ihnen angebotenen Vertrag kein Widerrufsrecht besteht . (Siehe § 312c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB, §31) .
      Ich bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf der betroffenen Internetseite überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war, da ich in Kenntnis dieser Umstände keine Bestellung getätigt hätte. Insofern mache ich Sie auf Ihre Beweislast dahingehend aufmerksam, dass Sie mir unmittelbar vor Abgabe meiner angeblichen Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise Informationen über die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, die Mindestlaufzeit des Vertrages sowie den Preis zur Verfügung gestellt haben und dass sich aus der Beschriftung der Schaltfläche zur Abgabe der Bestellung eindeutig die Kostenpflichtigkeit des Vertrages ergab. Ein Vertrag dürfte gemäß § 312g Abs. 4 BGB gar nicht zustande gekommen sein.
      Ich erkläre hiermit hilfsweise den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen sowie die Kündigung des Vertrags.
      Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz hin. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor. Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
      Mit freundlichen Grüßen“
      wenns nicht aufhört, werde ich eine negative Feststellungsklage einreichen.

      • Am 28. Mai 2013 um 19:58 von witali

        Hallo. Berichte bitte ob der Schreiben was genutzt hat.
        Habe denen auch schon zwei unterschiedliche Schreiben per Einschreiben mit Rückschein geschickt. Ein Muster habe ich bei der Verbraucherzentrale bekommen und einen habe ich im Netz gefunden. Auf beide haben die Herren negativ geantwortet. Heute kam von denen eine Mail, möchten gegen mich bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Ganz Dreist.

        • Am 29. Mai 2013 um 9:34 von Meindl

          Bezeichnend ist, dass auf entsprechende Schreiben niemals eingegangen wird. Ich beantworte deren Aufforderungen immer “ zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf mein Schreiben vom“. Bei einer anderen Internetfalle schrieb mir ein Rechtsanwalt Tank noch dreimal und dann hörte ich nichts mehr, also Ruhe bewahren.
          Auf einen Mahnbescheid müsste allerdings ein Widerspruch erfolgen, sonst ist er rechtskräftig. Im Internet habe ich zwei Beispiele gefunden, wo Betroffene von sich aus eine Feststellungsklage gegen Melango eingereicht hatten. Bei beiden erschien zum Gerichtstermin niemand von Melango, so dass ein Versäumnisurteil gegen sie erging. Das heißt aber, dass sich das Gericht mit der Sache selbst nicht befasste. Dies scheut B2B, Melango usw. wie der Teufel das Weihwasser. Denn Urteile gegen ihre Verhaltensweise können sie natürlich nicht brauchen. Wenn diese Firma keine Ruhe gibt, werde ich eine derartige Klage einreichen.

          • Am 1. Juli 2013 um 17:42 von Heidi

            Lieber Meindl,

            gibt es Neues in Sachen „b2b“ ? Habe am Wochenende zwei Schreiben von denen erhalten – das erste direkt von b2b mit Betreff „Prüfung einer Strafanzeige“ mit erneuter Zahlungsaufforderung und Mahngebühren von zweimal € 2,50 und Hinweis auf diverse Gerichtsurteile auf der Rückseote – das zweite von JW Handelssysteme – gleiche Anschrift – Betreff: „Ihr Widerruf“ mit Hineis, dass Widerrruf als ungültig zurückgewiesen wird. Wie sieht es denn jetzt bei Dir aus ? Dank für Deine Antwort – Gruß – heidi

      • Am 12. Juni 2013 um 7:51 von Focas

        Hi,

        habe den gleichen Fehler gemacht…:( …aber die 240 Euro bezahlt…..habe jetzt auch noch eine Zahlungsaufforderung über 89.-Euro Aufnahmegebühr erhalten….will aber nicht mehr bezahlen……was soll ich weiter machen weiss ich aber nicht….Soll ich auch so einen Brief schicken?…wie ging es weiter bei dir???

        MfG,
        Focas.

      • Am 10. März 2014 um 10:21 von katrin

        Ich bin dabei !

  • Am 5. Juni 2013 um 16:28 von okoli

    bei mir ging jetzt eine Erinnerungsmail ein. Gibte es denn schon neue Erkentnisse. Werde erst mal nicht tun. Bei einer Sammelklage bin ich auch sofrt dabei!

  • Am 6. Juni 2013 um 14:11 von Andreas Adam

    Ich habe gestern auch einen Brief bekommen wo Sie mit Klage drohen,
    ich werde aufjedenfall nicht bezahlen und wäre aufjedenfall bei einer Sammelklage dabei

    • Am 10. Juni 2013 um 15:21 von Nicole

      Auch ich kann mitspielen in dieser Liega, habe mich dummerweise auch bei B2B angemeldet, auch hier waren keine AGB´s bzw. Kosten ersichtlich. Habe dann auch 2 Tage später eine Rechnung über 240,00 € bekommen. Zahlbar innerhalb von 5 Tagen. Auch ich habe Widerspruch per Einschreiben Rückschein gestellt. Dann kam ein maschinelles Schreiben, dass wohl jedem Kunden, der Widerspruch einlegt zugesandt wird. „Zu unserem größtem Erstaunen haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen möchten…..bla bla bla…Daher muss ich ihrem Widerruf als ungültig/unwirksam zurückweisen…Jeder Fall von Nichterfüllung, falschen Angaben oder betrügerischer Absicht wird durch uns ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Die Folgen wären ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sowie ein gerichtliches Mahnverfahren. usw. das und noch vieles mehr, stand in diesem Schreiben. Ich werde die Rechnung auf keinen Fall bezahlen, habe auch recherchiert im Internet und überall wird darauf hingewiesen, dass man nicht bezahlen soll.

  • Am 7. Juni 2013 um 9:32 von Sternprogramm

    Hallo Leidensgenossen, mein Lebensgefährte ist leider auch auf diese unseriöse Vorgehensweise reingefallen. Haben nun eine letzte außergerichtliche Mahnung – Klageandrohung erhalten, geförderter Betrag 240EUR zzgl. Mahngebühr. Werden heute ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und wären bei Erhebung einer Sammelklage auf jeden Fall mit dabei! Solchen üblen Machenschaften muß entgegen gewirkt werden!

    • Am 7. Juni 2013 um 11:34 von Georg L.

      Ich habe soeben all das hier gelesen und muss ehrlich sagen, ich bin amüsiert.
      Anscheinend ist die einzige Methode zu lernen, dass Geiz nicht Geil ist, wenn es weh tut.
      Statt richtig „lesen“ und „schreiben“ zu lernen, ist man auf der Suche nach „dem“ Schnäppchen.
      Was nutzen da all die Hinweise im den Medien, wenn diese die betroffenen Personen nicht wahrnehmen wollen.

      • Am 12. Juni 2013 um 10:27 von Michael

        Auch ich habe mal die meines Erachtens nach überheblich, gar arrogant wirkende Meinung Vertreten, und muss heute sagen es kann jeden zu jeder Zeit treffen.
        So wie es mich nun auch getroffen hat :-((
        Es genügt nur ein winziger Moment der Unachtsamkeit durch welche umstand dies auch immer geschuldet sei.
        Ich könnte mir vorstellen, nachdem sie nun diesen Kommentar auf ihre Antwort gelesen haben, dass Sie zu sich sagen, mir wird das nie passieren.
        Ich hoffe und wünsche Ihnen von ganzem Herzen, das dies so sein wird. ;-)

      • Am 6. Juli 2013 um 16:07 von wofi

        Wenns so einfach wäre! Bei mir wars ohne Gier!!! Beim Bestellen von Ware bei einem Bootshändler tauchte ein Formular auf, von dem ich annahm,dass es dazu dienen sollte meine Date bei diesem Bootsgeschäft zu updaten. Das wars dann und ich bin mit im Klub. Eine ganz linke Masche!

        • Am 5. Dezember 2013 um 1:33 von Khati

          Bist wohl selber bei B2b sehr amüsant was solche abzocker wie du so von sich geben

      • Am 11. März 2014 um 7:43 von Hans

        lol, das habe ich mir auch gedacht. Anstatt zu lesen wird hirnlos auf alles geklickt was nach „Geiz ist geil“ aussieht. Und dann nach Sammelklage schreien, klar, wird ja auch in Deutschland so praktiziert.

        Ist wie mit den Leuten, die keine englisch sprechenden Leute kennen, aber auf alle Links in den englisch verfassten Pishing-Mails klicken….wo man klicken kann wird halt vorsorglich das Gehirn weg geglegt!

    • Am 4. Juli 2013 um 15:00 von nur so

      Ich bin durch Zufall auf diese Kommentare gestoßen und möchte nur sagen, dass Ihr in solchen betrügerischen Fällen auf keinen Fall zahlen sollt! Sonst hören diese Typen nie auf! Dieses System funktioniert, weil es immer leute gibt, die bei kleinster Drohung nachgeben. Inkassoanschreiben kommen sofort in den Mühleimer und Mahnbescheiden widersreche ich 1x Mal. Wenn dan was kommt, dann gehe ich zum Anwalt und er setzt für 50€ ein zusätzliches Schreiben auf. Weiter ist es bis jetzt noch nicht gekommen!

      Also nicht runterkriegen lassen!

  • Am 6. Juli 2013 um 0:56 von Walans-Versand

    hab mich registriert . bezahlt warte sei Tagen auf meine Zugangsdaten
    hab schon dreimal dort angerufen immer nur Hotline
    die sagten mir immer wir werden es weiterleiten
    scheint kein Seriöses Unternehmen zu sein.
    mich kann man googeln unter
    walter anselm – schwäbisch gmünd

    • Am 16. Juli 2013 um 21:20 von Guido

      Wenn Ihr etwas tun wollt, dann nutzt das Medium Internet mit seinen sozialen Netzwerken wie facebook, Twitter und co. Postet den oberen Beitrag ( Foto ) (Screenshot: ZDNet.de). So wird der laden hoffentlich bald dicht gemacht. Wenn Ihr das macht wissen es morgen sicher schon mehr als 1000 Leute……:-) also ran und Posten. Alles andere bringt nicht. Aufklärung ist hier gefragt ….:-)

  • Am 19. Juli 2013 um 11:57 von Meindl

    Habe am 24.6. ein „Friedensangebot“(Persönliches Kulanzangebot) über eine einmalige Zahlung von 84€ erhalten, zahlbar innerhalb von sieben Tagen. Heute ist der 19.7.
    und ich lebe immer noch, ohne dass irgendwelche angekündigten Reppressalien umgesetzt worden wären. Die Devise heißt, wie auch schon von anderen Kommentatoren geraten, durchhalten und nichts zahlen. Erst auf Mahnbescheide reagieren, damit sie nicht rechtlich wirksam werden.

  • Am 22. Juli 2013 um 23:37 von Mazman

    Meine tochter hat sich angemeldet mit meinen daten habe dann ein schreiben geschrieben sie sei minderjährig und kein vertrag zustande gelommen ist un abgeschickt per einschreiben mit rückschein heute kam ein schreiben ich soll ihre geburtsurkunde schicken wo ersehenlich sein soll das sie minderjährig ist allerdings sollten mein name sein und nicht ihrs allso ich würde auch bei einer sammel klage mitmachen ich habe die rechnung auch nicht bezahlt

    • Am 5. Dezember 2013 um 22:39 von katja

      Hallo, mein sohn ist 17 und hat sich mit seinem Namen und meiner Adresse angemeldet. Ich habe nicht richtig verstanden wie es bei dir weiter gegangen ist. Hat man erfolg bei minderjährigen?

  • Am 31. August 2013 um 19:04 von Peter wilken

    Bin bei einer Sammelklage dabei
    lg peter wilken

  • Am 2. September 2013 um 22:21 von Marion

    ich staune nur wie viele Menschen auf so ein Unternehmen reinfallen wie auch ich.Also ich kann nur sagen alles was hier gepostet wurde mit Verbraucherzentrale u.s.w.hab ich auch durch,bin beim Anwalt und der hat mich aufgeklärt.Keine Panik die können einen gar nichts also wer das viele Geld bezahlt(aus Angst) selber schuld!Wie schnell man Menschen so unter druck setzen kann,und Sie dann alles tun, das ist doch nur ne Fressen für die!!(jeden Tag steht ein Dummer auf) heißt es bei denen.

    • Am 13. September 2013 um 11:32 von Jürgen Koschmann

      Auf der Seite steht wenn man sich anmeldet erhält man SOFORT den Zugang
      zu den Angebotenen Seiten. Nirgendwo steht das man erst nach Bezahlung
      der Rechnung den Zugang erhält. Also ist diese Verbrecherfirma meiner
      Meinung nach hier schon Vertragsbrüchig. Außerdem hat hier jemand geschrieben
      das er auch mit den Zugangsdaten nichts Bestellen konnte.
      Ich denke das nichts von den Angeboten real ist und ich werde ganz bestimmt
      nichts zahlen.

      • Am 11. Dezember 2013 um 15:03 von Gabriele Munk

        Was ist bisher passiert? Ich habe gestern die Mahnung bekommen und sie wollen wenn ich nicht binnen 1 Woche überweise, Strafanzeige gegen mich stellen…. Haben Sie gezahlt? LG Gabi

    • Am 18. November 2013 um 16:47 von George

      Hallo, ich habe das gleiche dumme gemacht. Was hat der Anwalt gesagt? Ich habe noch nicht den geforderten Preis zu zahlen! Warten auf Ihre Antwort. Danke!

  • Am 7. Oktober 2013 um 13:51 von sweety

    ich habe heute einen Brief bekommen. soll 240Euro zahlen für 12Monate GrundGebühr im voraus.ich habe garnichts abgeschlossen. bin fix und fertig was kann man da gegen machen? passiert da was wenn ich der Zahlungsaufforderung nicht nach komme

  • Am 20. November 2013 um 19:03 von Elvis

    Bin auch Opfer dieser Seite. Kann mir jemand jetzt ein Ratschlag geben?

    • Am 25. November 2013 um 15:20 von petra

      ich reihe mich da ein.bei einer klage gerne dabei

      • Am 27. November 2013 um 19:39 von Andreas

        Hallo, ich habe die gleiche Dummheit gemacht und bekam dann einen Brief, in dem stand, ich soll 240€ bezahlen, ich habe es getan,
        weil in dem Schreiben mit Inkasso und Strafanzeige gedroht wurde.

        MfG
        Andreas

  • Am 29. November 2013 um 12:43 von Reinhard Kraus

    Hallo zusammen,
    ich bin auch darauf rein gefallen, wollte nur die Angebote ansehen.
    Was kann ich da machen ?
    Gruss
    Reinhard

  • Am 5. Dezember 2013 um 18:28 von Wolfgang Keller

    Habe mich auch am 23.11.2013 angemeldet und 2 Tage später schon die Rechnung über 240,–€ erhalten.Weil ich nicht gezahlt habe,erhielt ich heute schon eine Mahnung.Ich werde keine Zahlung leisten.

  • Am 9. Dezember 2013 um 18:43 von Daniel

    Hallo
    Wir haben heute auch so eine Zahlungaufforderung bekommen.
    Wir sind sofort so Polizei gefahren,
    und Anzeige gemacht.Wir sind auch zum
    Rechtsanwalt.Wir sind kann’s froh diese
    Seite gefunden zu haben. Ihr habt uns
    Mutgemacht.Wenn ihr eine sammel Klage
    Macht sind wir dabei.Die müssen wir,dass Handwerk legen.

    • Am 10. Dezember 2013 um 18:40 von Gabriele Munk

      Bin auch drauf reingefallen, aber ich hab noch nicht mal die Seite bestätigt (weil ich nicht auf Kaufen gedrückt habe) Sondern die Internetseite sofort verlassen, als ich sah, daß mich der Spaß 240 € kostet, trotzdem haben die meine Daten. Hab auch kein Gewerbe nichts – ich werde nicht bezahlen! Morgen ruf ich bei meinem Rechtschutz an und werde gegebenenfalls Anzeige gegen die erstatten. Falls es eine Sammelklage gibt – ich bin dabei!!! LG Gabi

      • Am 10. Dezember 2013 um 19:56 von Valentin

        Ganz einfach
        Niemand bezahlt, Briefe unfrankiert zurückschicken.
        Dann auf die Seite gehen und Fakeadressen ohne Ende eingeben, am besten zu hunderten.
        Ein paar Spezialisten hier können die Seite auch mit Anfragen überhäufen, so dass diese zusammenbricht.
        Leider ist das Rechtssystem in Deutschland wie in der übrigen EU eine lahme Katastrophe.
        Also ist Selbstjustiz gefragt, ich hätte auch nichts dagegen wenn Freunde die Adressen rausfinden in die besagten Büros einbrechen, alles Stehlen und verwüsten. Am Schluss anzünden, ist das Gesetzesbruch?

        • Am 11. Dezember 2013 um 15:06 von Gabriele Munk

          Hallo,
          mich würde mal interessieren, was aus den Anzeigendrohungen seitens b2b bisher geworden ist? Sind die wirklich so dreist und erstatten Anzeige?
          Man hat es mir angedroht, wenn ich binnen 1 Woche nicht zahle. Dabei habe ich gar kein Gewerbe.
          ICH ZAHLE NICHT !!! LG Gabi

          • Am 14. Dezember 2013 um 14:09 von Michi

            Hallo,
            ich bin ebenfalls Opfer dieser Betrüger geworden. Mir wird ebenfalls mit Strafranzeige gedroht. Aber das Beste ist, als ich mich schriftlich dagegen gewehrt habe, (Brief per Einschreiben/Rückschein) wurde die Annahme meiner Post verweigert!!!
            Falls eine Sammelklage ansteht, bin ich dabei.

            Grüße, Michi

          • Am 8. März 2014 um 7:08 von Katrin Ilgner

            Hallo, auch ich war so doof .Bin in Widerruf.Nun wird mit Inkasso gedroht, Wie geht es nun weiter ?Würde mich über eine Nachhricht von Ihnen Freuen .VG K.I.

  • Am 17. Dezember 2013 um 10:12 von Hubrich Klaus

    Hallo

    Habe sofort per Einschreiben mit Rückschein wiedersprochen. Dieses kam als Annahme verweigert wieder zurück. Rechtliche Schritte lasse ich prüfen.

    • Am 18. Dezember 2013 um 21:49 von Gabriele Munk

      Hallo, bei mir war es genauso. Mein Einschreiben wurde nicht angenommen und zurück geschickt. Und nun?

      • Am 19. Dezember 2013 um 22:12 von Gabriele Munk

        Habe heute mit einer Anwältin meiner Rechtsschutversicherung gesprochen, die meinte daß man nicht zahlen soll. Aber den Zahlungsaufforderungen immer widersprechen. Alles per Einschreiben (ohne Rückschein, denn der wird nicht angenommen) sondern nur per Posteinwurf schicken. Wenn von der Inkasso was kommt auch sogleich Widerspruch einlegen und auf die anderen Schreiben verweisen. Z.B. siehe Schreiben vom …. usw. Die Inkasso kann dann keinen Negativeintrag in die Schufa machen! Meist gehören die Inkassofirmen auch zu der jewiligen Firma, hätten oft sogar die gleiche Anschrift. Also dann legen wir mal los! Viel Glück. Würde mich echt freuen, wenn sich die die vor Monaten geschrieben haben hier mal melden würden…. LG

    • Am 19. Dezember 2013 um 22:17 von Gabriele Munk

      gleich wieder als Einschreiben per Posteinwurf versenden.

  • Am 20. Dezember 2013 um 10:13 von D.

    WER LESEN KANN IST KLAR IM VORTEIL!!!!!
    Auch wenn ich der Meinung bin, das die Firmen etwas mehr Kulanz an den Tag legen oder Anmeldungen ohne Firmenangabe grundsätzlich ausschließen könnten, sind sie im Recht. Wenn jemand nur an Gewerbetreibende verkaufen möchte, dann haben sich Verbraucher danach zu richten oder gelten eben als Gewerbetreibende. Das man überall richtig lesen muss, sollten alle in dieser Gesellschaftsform lebenden Menschen – ob Verbraucher oder Gewerbetreibende, ob im Internet unterwegs oder nicht – mittlerweile wissen. Ich bin auch Verbraucher, kann aber lesen und übe auch das Textverständnis jeden Tag (Unterrichtsstoff ab 3. Klasse). Wenn ich mir nicht sicher bin, dann verlasse ich die Seite. Alle sich hier beschwerenden haben nicht die AGB gelesen, sonst wüssten sie das sie kein Widerrufsrecht haben. Ich finde die Gerichtsurteile rechtens, wer lesen kann… Und auch in anderen Bereichen des Lebens schützt Unwissenheit vor Strafe nicht!

    • Am 22. Dezember 2013 um 0:32 von Gabriele Munk

      hahaha das habe ich gemacht, leider haben sie meine Daten trotzdem….. !!!! Ich habe die Seite verlassen ohne auf „Kaufen“ oder sonstwas zu drücken!!!!

  • Am 30. Dezember 2013 um 10:59 von Julian

    Einfach abwarten un nichts zahlen wurde mir von meinem Anwalt gesagt.

    • Am 5. Januar 2014 um 17:45 von Gabriele Munk

      Heute habe ich einen Brief bekommen mit Androhung einer Strafanzeige. Langsam find ichs nicht mehr lustig. Werde gleich Dienstag mit meinem Rechtsschutz telefonieren.

      • Am 10. März 2014 um 10:19 von katrin

        Hallo, wie ging es nun bei Ihnen weiter ? Auch ich habe schon eine Mahnung bekommen.Würde mich über Info freuen.VG

  • Am 11. Januar 2014 um 12:59 von Scubi

    Die machen nur weiter weil ihr immer weiter Zahlt.Kein Geld mehr an die Abzocker und die müssen selbst Arbeiten gehen.Ihr müsst nur auf das erste schreiben Antworten schriftlich per einschreiben und dann Warten.
    Auf keinen Fall Zahlen habe selbst 5 Briefe mit Drohungen bekommen aber nicht gezahlt jetzt haben Sie aufgegeben.

    • Am 9. Februar 2014 um 10:38 von Werner Günther

      Mir ging es wie vielen anderen. Ich wollte günstig einkaufen und habe in dieser Aufregung übersehen, das diese Seite kostenplichtig ist.Was sicher auch gewollt ist. Nun habe ich auch die Rechnung über genannte 240€ bekommen. Da ich aber aus Gesundheitsgründen selbst wenn ich wollte das Geld nicht aufbringen kann, habe ich einen versuchten widerruf gestartet. ich bekam telefonisch, wie auch per Mail die Antwort, das das nicht möglich sei. Was soll ich tun? Um die Rechnung zu bezahlen könnte ich meinen täglichen Kosten nicht nachkommen.

    • Am 10. März 2014 um 10:28 von katrin

      Hallo, kam schon mal wieder was ?Oder ist wirklich Ruhe ?

  • Am 15. Februar 2014 um 22:34 von Celik

    LEUTE ZAHLEN SIE AUF JEDENFALL KEIN CENT AN DIE BETRUGS FIRMEN DA WERDEN EUCH 6-8 BRIEFE KOMMEN AUCH VON INKASSO FIRMA ABER NUR KEIN ANGST DAS SIND NUR BETRUGS FIRMEN DA WIRD NICHTS PASSIEREN ICH SPRECHE VON ERFAHRUNGEN BEI MIR WAR DAS MIT DER FIRMA MELANGO.DE
    ALSO EINE SAMMELKLAGE IN DEUTSCHLAND IST DAS SINNLOS !
    EINE ANZEIGE KÖNNEN SIE ERSTATTEN UND SUCHEN SIE EIN ANWALT AUF WENN SIE WENIG EINKOMMEN HABEN DA KÖNNEN SIE EINEN BEANTRAGEN GEHEN SIE ZUM jOBCENTER DA WIRD IHNEN WEITER GEHOLFEN UND DANN MÜSSEN SIE ZUM AMTSGERICHT EINE BEFREIUNGSHILFESCHEIN BEANTRAGEN MIT DIESES SCHREIBEN KÖNNEN SIE DANN ZUM ANWALT KOSTENLOS DIE WERDEN DAS GELD DANN VOM JOBCENTER BEKOMMEN.

  • Am 11. Mai 2014 um 17:18 von Katrin Ilgner

    Fahrt einfach mal nach Chemnitz….

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