Hollywood-Hacker erhält zehnjährige Haftstrafe

Christopher Chaney drang durch Beantworten von Sicherheitsfragen in Mailkonten ein. Zu seinen Opfern zählten Christina Aguilera und Scarlett Johansson. Wegen seiner "Gleichgültigkeit" hielt der Richter ein erhöhtes Strafmaß für angemessen.

Hollywood-Hacker Christopher Chaney ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er in die privaten Mailkonten von über 50 Prominenten eingebrochen war und deren Daten teilweise veröffentlicht hatte. Unter anderem machte er Nacktfotos publik, die die Schauspielerin Scarlett Johansson mit ihrem iPhone von sich selbst geschossen hatte. Auch Mila Kunis und Christina Aguilera zählten zu seinen Opfern.

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Chaney hatte sich schuldig bekannt, stieß aber beim Richter dennoch auf wenig Verständnis. James Otero sagte der Associated Press: „Es ist schwer, die Gedanken von jemandem nachzuvollziehen, der all dies vollbringt. Solche Verbrechen sind ebenso bösartig und ernst wie tatsächliches Stalking.“

Der 35-jährige Chaney ist in Florida wohnhaft. Er wurde von der Bundespolizei nach elfmonatigen Ermittlungen gefasst, die unter der Bezeichnung „Operation Paparazzi“ liefen. Er hatte zunächst auf nicht schuldig plädiert, bekannte sich aber später in neun Anklagepunkten (darunter Identitätsdiebstahl und nicht autorisierter Zugriff auf Computersysteme) für schuldig. Er überantwortete außerdem alle seine Computer, Speichermedien und Mobiltelefone den Behörden.

Die Namen der mehr als 50 Betroffenen aus der Unterhaltungsindustrie sind überwiegend nicht bekannt. Die Schauspielerin Johansson aber lieferte eine Aussage, die vor Gericht per Video eingespielt wurde. „Ich wurde wirklich gedemütigt und bloßgestellt. Ich halte das Vorgehen von Christopher Chaney für pervers und verwerflich.“ Ihre Fotos waren für ihren damaligen Ehemann Ryan Reynolds bestimmt.

Chaney hatte sich in der Mehrzahl der Fälle über die Funktion „Passwort vergessen“ Zugriff zu Mailkonten verschafft, indem er Sicherheitsabfragen mit öffentlich verfügbaren Informationen beantwortete. Nach eigener Aussage kam er so an tausende Mails der Prominenten, darunter auch Vertragsentwürfe.

Die theoretische Höchststrafe wären 60 Jahre Gefängnis gewesen. Die Anklage hatte ein Minimum von sechs Jahren gefordert. Wegen seiner „gefühllosen Gleichgültigkeit“ in Bezug auf sein Handeln entschied Richter Otero schließlich auf zehn Jahre Haft. Anschließend läuft zudem eine drei Jahre lange Bewährungsfrist.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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