Rückschlag für Apple: Kein US-Verkaufsverbot für Samsung-Geräte

Laut Bezirksrichterin Lucy Koh sind die patentverletzenden Features nur ein Teil des gesamten Funktionsumfangs der Geräte. Deswegen lehnt sie ein Verbot ab. Sie wies auch Samsungs Antrag auf eine Neuverhandlung zurück.

Die US-Bezirksrichterin Lucy Koh hat Apples Antrag auf ein Verkaufsverbot gegen insgesamt 26 Tablets und Smartphones von Samsung abgelehnt. Die patentverletzenden Funktionen sind ihrer Ansicht nach nur ein Teil des gesamten Funktionsumfangs der Geräte und rechtfertigen deswegen nicht die Einstellung des Verkaufs.

Apple-Samsung-Urteil

„Die fraglichen Mobiltelefone bieten viele Funktionen und nur ein kleiner Teil davon wird von Apples Patenten abgedeckt“, schreibt Koh in der Urteilsbegründung. „Auch wenn Apple ein berechtigtes Interesse daran hat, dass es bestimmte Features exklusiv hat, bedeutet das nicht, dass ein komplettes Produkt für immer vom Markt verbannt werden muss, weil es, neben unzähligen anderen Features, auch einige wenige geschützte Funktionen unterstützt.“

Im August hatte eine Jury festgestellt, dass 26 Mobilgeräte von Samsung gegen mehrere Patente von Apple verstoßen. Die Geschworenen sprachen Apple 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz zu. Apple beantragte daraufhin eine Verfügung gegen die patentverletzenden Produkte, um sie aus dem Handel nehmen zu lassen.

Koh erteilte jetzt aber auch einem Antrag von Samsung eine deutliche Absage. Die geforderte Neuverhandlung wegen angeblichen Fehlverhaltens des Jury-Sprechers Velvin Hogan lehnte sie ebenfalls ab. Samsung habe während der Auswahl der Geschworenen die Gelegenheit nicht genutzt, die Verbindung zwischen Hogan und Seagate zu untersuchen. „Samsung hätte den Prozess mit Seagate oder zumindest die Meinung von Herrn Hogan über Seagate aufdecken können, wenn es bei der Befragung die notwendige Sorgfalt gezeigt hätte“, sagte Koh.

Samsung wirft Hogan vor, einen Rechtsstreit mit seinem früheren Arbeitgeber Seagate verschwiegen zu haben, der später zu Hogans Privatinsolvenz führte. Der koreanische Elektronikkonzern ist wiederum nach dem Verkauf seiner Festplattensparte an Seagate der größte Anteilseigner des US-Unternehmens.

Eine Entscheidung Kohs zur Ermittlung des Schadenersatzes, den Samsung an Apple zahlen muss, steht noch aus. Während einer Anhörung Anfang des Monats hatte Apple für eine Erhöhung der Entschädigung plädiert, während Samsung wie erwartet Argumente für eine Reduzierung der Summe vorlegte.

[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]

Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Themenseiten: Apple, Gerichtsurteil, Mobile, Patente, Patentstreit, Samsung, Smartphone, Tablet, iPad, iPhone

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Rückschlag für Apple: Kein US-Verkaufsverbot für Samsung-Geräte

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *