Neue Untersuchung soll Klarheit über Gesundheitsbelastung durch Laserdrucker schaffen

Durchgeführt wird sie von Arbeits- und Umweltmedizinern der LMU München gemeinsam mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Zu den Förderern zählt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Mit Ergebnissen ist in etwa einem Jahr zu rechnen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung fördert eine neue Untersuchung zur Gesundheitsbelastung durch Laserdrucker. Durchgeführt wird sie von Arbeits- und Umweltmedizinern der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) in Kooperation mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Mit Ergebnissen ist in etwa einem Jahr zu rechnen, wie das Fachhandelsblatt Channelpartner berichtet.

Laut der Gesetzlichen Unfallversicherung steht fest, dass Laserdrucker zu den vielen natürlichen und technischen Emissionsquellen für Gase und Partikel zählen. Die meisten Menschen verwendeten diese Geräte zwar, ohne von Auswirkungen auf ihre Gesundheit zu berichten, aber „eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Personen“ schildere im Zusammenhang mit dem Gebrauch solcher Geräte Symptome wie Atemprobleme, Allergien und Kopfschmerzen. „Nachgewiesen ist, dass Laserdrucker im Betrieb Partikel und Gase abgeben. Art und Menge dieser Emissionen hängen allerdings in erheblichem Umfang von Gerätetyp, Papier, Betriebszustand und weiteren Faktoren ab.“

In der Studie soll nun „zum ersten Mal unter systematisch variierten, kontrollierten Versuchsbedingungen geprüft werden, welche Effekte die Emissionen auf den menschlichen Körper haben können und wie stark diese ausfallen.“ Die Schwierigkeit dabei sei es, Büroarbeitsplätze so realistisch wie möglich nachzubilden und zugleich sicherzustellen, dass bei unterschiedlichen Personen vergleichbare Versuchsbedingungen herrschen.

Die BAM hat bereits im Frühjahr 2012 Testverfahren und Prüfvorgaben (PDF) für ultrafeine Partikel erarbeitet, die ihr zufolge beim Betrieb von Laserdruckern neben Feinstaubpartikeln ebenfalls freigesetzt werden und nur „eingeschränkt bis gar nicht über Nachrüstfilter am Druckgerät minimieren“ lassen. Das Umweltbundesamt, dass auch für den „Blauen Engel“ zuständig ist, beabsichtigt die Prüfvorgaben für die Vergabe des Umweltsiegels „im Hinblick auf die Erfassung ultrafeiner Partikel anzupassen und zu verschärfen“. Dazu soll auf die von der BAM erarbeiteten Verfahren zurückgegriffen werden. Die verschärften Prüfbedingungen werden voraussichtlich ab 2013 angewandt. Die Experten gehen davon aus, dass etwa drei Viertel der derzeit am Markt erhältlichen Laserdrucker die neuen Prüfvorgaben nicht erfüllen werden.

Einen Vorgeschmack auf das, was damit auf die Hersteller zukommen könnte, bekam vor kurzem bereits Samsung. Nachdem bei einer Überprüfung festgestellt wurde, dass die von der Justiz in Niedersachsen verwendeten Samsung-Drucker die vorgegebenen Emissionswerte überschreiten, sollen einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zufolge alle 4033 von der Behörde eingesetzten Druckgeräte der Koreaner verschrottet werden.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

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