Facebook-Börsengang: Richter benennt Hauptankläger

Es sind überwiegend staatliche Pensionskassen. Ihr behaupteter Verlust durch Facebooks fehlerhafte Informationspolitik beläuft sich auf insgesamt 7,1 Millionen Dollar. In der Klage gegen die Börse Nasdaq wurden Firmen gewählt, die am ersten Tag zusammen 316 Millionen Dollar umsetzten.

Im Prozess um den Börsengang von Facebook hat der zuständige US-Richter jetzt die Kläger benannt, die eine führende Rolle einnehmen sollen, wie Reuters berichtet. Dem Bezirksrichter Robert Sweet waren nämlich insgesamt 42 Einzelklagen zugeteilt worden, die er im Oktober zu einem einzigen Verfahren zusammenführte.

Facebook-IPO am Nasdaq

Die führenden Kläger sind überwiegend staatliche Pensionskassen, darunter North Carolina Retirement Systems, Arkansas Teacher Retirement System, die Fresno County Employees‘ Retirement Association und Banyan Capital Master Fund. Zusammen melden sie Verluste durch den Facebook-Fehlstart in Höhe von 7,1 Millionen Dollar. Reuters zufolge wählen Richter für diese Aufgaben zumeist die Kläger mit den größten Verlusten aus. Sweet führt aber an, dass es sich um Investoren mit Erfahrungen in solchen Prozessen und ausreichend Mitteln handle, um die Klage voranzubringen.

Facebook hatte mit seinem Börsengang im Mai rund 16 Milliarden Dollar erlöst. Die Aktie eröffnete zum Preis von 38 Dollar. Bis auf eine kurzzeitige Spitze am ersten Tag hat sie anschließend monatelang an Wert verloren. Erst in letzter Zeit Konnte sie sich stabilisieren; gestern schloss sie bei 26,97 Dollar.

Die Kläger sehen eine Täuschung durch Facebook während des kritischen Zeitraums rund um den Start als gegeben an. Die „deutliche Redaktion“ der Umsatzprognosen wegen der steigenden Mobilzugriffe sei nicht öffentlich gemacht, sondern nur Großinvestoren kommuniziert worden.

Facebook hält sich für unschuldig. Es gibt dem Handelssystem Nasdaq aber einen Teil der Schuld an seinem Fehlstart. Am ersten Handelstag war es zu mehreren Aussetzern gekommen. Käufe und Verkäufe wurden nicht oder verzögert durchgeführt. Dem Nasdaq-Management zufolge waren daran „arrogante“ und „überhebliche“ Börsenmitarbeiter Schuld.

Richter Sweet hat auch Hauptankläger für das Verfahren gegen die Nasdaq benannt. Reuters zufolge sind es First New York Securities, T3 Trading Group und Avatar Securities. Sie hatten an Facebooks Erstverkaufstag mit Aktien des Unternehmens im Wert von insgesamt 316 Millionen Dollar gehandelt.

Wie vorgestern bekannt geworden war, wird Facebook ab 12. Dezember in den Index Nasdaq 100 aufgenommen werden. Das heißt, dass Fonds, die sich an diesem Index orientieren, Facebook-Aktien aufkaufen werden, was einen leichten Kursgewinn verspricht.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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Themenseiten: Facebook, Gerichtsurteil, NASDAQ, Networking, Soziale Netze

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