Sponsored Stories: Gericht gibt Facebook vorläufig grünes Licht für Vergleich

Die Einigung sieht unter anderem eine Entschädigung von 10 Dollar für jeden berechtigten Kläger vor. Laut dem zuständigen Richter Richard Seeborg weist sie "keine offensichtlichen Mängel" auf. Einen ersten Vergleichsvorschlag hatte er abgelehnt.

Facebook hat die vorläufige gerichtliche Zustimmung für seinen im Oktober unterbreiteten Vergleichsvorschlag erhalten, mit dem es eine Sammelklage beilegen will. In dem Fall geht es um die sogenannten „Sponsored Stories“, mit denen Nutzer des Social Network auch ohne Einwilligung zu Werbeträgern werden.

Der vor zwei Monaten ausgehandelte Vergleich sieht vor, dass Facebook alle berechtigten Kläger mit jeweils 10 Dollar entschädigt. Außerdem will das Unternehmen „leicht zugängliche Methoden“ bereitstellen, damit die Nutzer einsehen können, welche ihrer Inhalte oder Interaktionen in gesponserten Anzeigen herausgestellt wurden. Die Eltern von Facebook-Nutzern unter 18 Jahren sollen ihre Kinder aus dem Programm ausschließen können. Sind die Eltern eines Minderjährigen nicht ebenfalls bei Facebook, sollen keine gesponserten Anzeigen in seinem Namen eingeblendet werden.

Beispiel für eine Sponsored Story (Screenshot: ZDNet)Beispiel für eine Sponsored Story (Screenshot: ZDNet)

Der zuständige Bezirksrichter Richard Seeborg erklärte jetzt laut einem Bericht von San Jose Mercury News, die Einigung weise „keine offensichtlichen Mängel“ auf und scheine das Ergebnis ernsthafter Verhandlungen zwischen Facebooks Anwälten und der Nutzergruppe zu sein, die die Klage vergangenes Jahr eingereicht habe. Facebook zeigte sich mit der vorläufigen Zustimmung des Gerichts zufrieden.

Einen ersten im Mai ausgehandelten Vergleich hatte Richter Seeborg im August abgelehnt, nachdem er den Fall von Bezirksrichterin Lucy Koh übernommen hatte. Damals monierte er sowohl die geringe Höhe als auch die geplante Aufteilung der Schadenersatzzahlung.

Sponsored Stories hatte Facebook Ende Januar 2011 eingeführt. Damit werden Nutzer ungefragt und unbezahlt zu Testimonials. Wer über Places seinen Standort übermittelt oder etwas per „Gefällt mir“-Button kennzeichnet, kann unverhofft als Werbeträger auf den Seiten seiner Freunde auftauchen. Tätig werden müssen nur die „beworbenen“ Unternehmen – das Einverständnis der Nutzer holt Facebook bisher nicht ein.

Die fünf ursprünglichen Kläger beschwerten sich über die Verletzung ihrer Privatsphäre, da Facebook sich herausnahm, ihre Person und die von ihnen bevorzugten Seiten für Werbung in der gesamten Site einzusetzen. Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, dass eine gesponserte Anzeige für Facebook bis zu dreimal so viel einbringt wie andere Werbung. Damit wirkt sich der Vergleich auch auf Facebooks Bemühungen aus, seine Werbeeinnahmen zu steigern.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

Themenseiten: Facebook, Gerichtsurteil, Networking, Soziale Netze

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