Patentstreit mit Samsung: Apple muss iPhone-Profite offenlegen

Richterin Koh geht es auch um produktspezifische Absatzzahlen und Kosten. Sie verwirft Apples Argumentation, wonach dessen Rivalen von den Angaben profitieren könnten. Auch in Großbritannien erzielt Samsung einen Teilerfolg gegen Apple.

Apple muss im Patentstreit mit Samsung Detailangaben zu den Gewinnen, die es mit dem iPhone erzielt, offenlegen. Das hat die vorsitzende Richterin Lucy Koh angeordnet. Wie die britische Zeitung The Telegraph berichtet, geht es ihr um Apples Verkaufszahlen, Erträge und Gewinnmargen.

Patentstreit Apple gegen Samsung

Als börsennotiertes Unternehmen meldet Apple jedes Quartal die Verkäufe seiner verschiedenen Produkte. Den Profit, den es mit jedem iPhone erwirtschaftet, macht es aber nicht öffentlich. Vor Gericht behauptete das Unternehmen stets, dass seine Konkurrenz von diesen Angaben profitieren könnte. Koh schloss sich diesem Argument offenbar nicht an.

„Apple konnte nicht belegen, dass die Veröffentlichung von produktspezifischen Absatzzahlen, Umsätzen, Profiten, Gewinnmargen und Kosten seinen Mitbewerbern tatsächlich einen Vorteil verschafft“, zitiert The Telegraph aus Kohs Urteilsbegründung. Apple kann sich nun noch an den US Court of Appeals wenden, um die Entscheidung aufheben zu lassen.

Auch in Großbritannien erlitt Apple in dieser Woche eine Niederlage. Der britische High Court bestätigte ein erstinstanzliches Urteil, wonach das Unternehmen in verschiedenen großen Zeitungen des Landes Anzeigen schalten muss, die darlegen, dass Samsung nicht das Design von Apples mobilen Geräten kopiert hat.

Nach Ansicht der Berufungsrichter ist das Logo auf der Vorderseite von Samsungs Produkten ausreichend, um die Geräte von Apples Design unterscheiden zu können. Außerdem gehe es nicht darum, ob Samsung Apples geistiges Eigentum kopiert habe, sondern darum, ob sich die Geräte beider Firmen zu ähnlich seien, heißt es in der Begründung.

„Wir glauben weiterhin, dass Apple nicht als erstes ein Tablet mit rechteckiger Form und abgerundeten Ecken entwickelt hat und dass es viele Beispiele dafür gibt, dass Apples geschütztes Design Prior Art ist“, kommentierte Samsung die Entscheidung des High Court. Auch in Großbritannien hat Apple die Möglichkeit, das Urteil anzufechten sowie den Supreme Court anzurufen.

[mit Material von Lance Whitney, News.com, und Steve McCaskill, TechWeekEurope]

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Themenseiten: Apple, Gerichtsurteil, Mobile, Patente, Samsung, Smartphone, Tablet, iPad, iPhone

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