US-Berufungsgericht lehnt Verkaufsverbot gegen Samsungs Galaxy Nexus ab

Es hebt eine entsprechende Verfügung auf. Das zuständige Bezirksgericht hat demnach seinen Ermessensspielraum überschritten. Es fehlt der Nachweis, dass Verbraucher das Handy wegen der angeblich patentverletzenden Suchfunktion kaufen.

Samsung hat im Patentstreit mit Apple einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Ein US-Bundesberufungsgericht hat auf Antrag der Koreaner entschieden, dass Apple keine einstweilige Verfügung gegen Samsungs Android-Smartphone Galaxy Nexus erhalten kann. Es hob damit eine frühere Entscheidung eines Bezirksgerichts in Kalifornien auf. Das soll mit dem Verkaufsverbot seine „Entscheidungsfreiheit missbraucht“ haben, berichtet die Agentur Reuters.

Prozess Apple gegen Samsung

Das Berufungsgericht bemängelte demnach Apples Argumente für ein Verkaufsverbot. Unter anderem hatte der iPhone-Hersteller behauptet, die Suchfunktion des Galaxy Nexus verletzte eines seiner Patente. Die Suche sei allerdings ein Feature von Android und nicht speziell auf das Galaxy Nexus beschränkt. „Das Release der angeblich patentverletzenden Version der Android-Plattform ist älter als das Galaxy Nexus, aber Google ist in diesem Prozess nicht angeklagt“, heißt es in der Urteilsbegründung (PDF).

Außerdem habe Apple unterstellt, dass das Galaxy Nexus die „einheitliche Suchfunktion“ seines patentierten Sprachassistenten Siri nutze, obwohl das Samsung-Handy keine Siri entsprechende Funktion enthalte. „Um einen kausalen Zusammenhang herzustellen, muss Apple zeigen, dass Verbraucher das Galaxy Nexus kaufen, weil es mit der in dem Patent beschriebenen Technik ausgestattet ist – und nicht, weil es überhaupt suchen kann, nicht einmal wegen einer einheitlichen Suche“, so das Berufungsgericht. Das Bezirksgericht habe diesen Punkt gar nicht untersucht.

Die zugrunde liegende Patentklage hatte Apple im Februar gegen Samsung eingereicht. Im Juni gewährte die Bezirksrichterin Lucy Koh Apples Antrag auf ein Verkaufsverbot. Samsung legte am 1. Juli Beschwerde ein. Koh lehnte eine Aussetzung der Verfügung jedoch ab, woraufhin Samsung den US Court of Appeals for the Federal Circuit anrief. Das Bundesberufungsgericht hob das Verbot schon am 1. August vorläufig auf.

Die Klage gegen das Galaxy Nexus steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem ebenfalls von Richterin Koh verhandelten Prozess, den Samsung Ende August verloren hatte. Allerdings könnte sich die genauere Prüfung der von Apple erhobenen Vorwürfe durch das Bundesberufungsgericht im weiteren Verlauf des Rechtsstreits mit Apple für Samsung als hilfreich erweisen.

[mit Material von Lance Whitney, News.com]

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