Google will eigene Inhalte in Suchresultaten kennzeichnen

Das ist einer von mehreren Vorschlägen, mit denen der Internetkonzern eine formelle Kartellklage der EU abwenden will. Wettbewerbern geht die Maßnahme jedoch nicht weit genug. Sie bemängeln, dass Google so immer noch seine Services auf Kosten anderer bevorzugen könne.

Um eine langwierige Kartelluntersuchung durch die EU abzuwenden, will Google künftig eigene Dienste in seinen Suchergebnissen kennzeichnen, damit sich diese Resultate auf einen Blick identifizieren und von den übrigen unterscheiden lassen. Wie die Financial Times berichtet, sollen etwa Karten, Aktienkurse oder Fluginformationen markiert werden.

Der Vorschlag ist eines von mehreren Zugeständnissen, die der Internetkonzern in den letzten Wochen und Monaten nach Aufforderung durch EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia gemacht hat. Damit will er die Vorwürfe von Wettbewerbern entkräften, er missbrauche seine dominante Stellung im Suchmarkt zum Vorteil eigener Produkte. Einige Konkurrenten haben den Vorschlag laut den Quellen der Financial Times aber bereits abgelehnt. Sie bemängeln, dass Google auf diese Weise immer noch seine eigenen Services auf Kosten anderer bevorzugen könne, indem es sie höher in den Suchergebnissen platziere.

Ein Google-Sprecher erklärte auf Nachfrage, dass sein Unternehmen „weiterhin mit der Europäischen Kommission kooperiert“. Allerdings läuft dem Suchriesen langsam die Zeit davon. Ende September warnte Almunia Google öffentlich vor einem formellen Verfahren wegen Verstößen gegen EU-Recht und einer möglichen Geldstrafe. Man sei noch nicht zu einer Einigung gelangt und die Verhandlungsgespräche dürften sich nicht weiter in die Länge ziehen. Mit einer Entscheidung über eine formelle Kartellklage ist laut Financial Times bis Ende des Jahres zu rechnen.

Die EU-Kommission untersucht die Vorwürfe gegen Google seit November 2010. Erstens geht es dabei darum, ob Google eigene Sites in der Suche bevorzugt, zweitens darum, ob es Inhalte anderer Suchanbieter kopiert. Drittens wollte die Kommission erfahren, ob Googles Verträge mit Anzeigenkunden Konkurrenten ausschließen, und viertens, ob es Einschränkungen für Entwickler gibt, Werkzeuge für den Transfer von Anzeigenkampagnen zwischen AdWords und anderen Plattformen zu schreiben.

Sollte es zu der angedrohten Kartellklage kommen, riskiert Google eine Strafzahlung von bis zu 3,8 Milliarden Dollar. Das entspräche zehn Prozent seines Umsatzes im vergangenen Jahr.

[mit Material von Lance Whitney, News.com]

Themenseiten: European Commission, Google, Internet, Politik, Suchmaschine

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