Telekom-Spitzelaffäre: BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Bonn

Das oberste Gericht konnte keinen Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagen feststellen. Dieser wurde im November 2010 wegen Betrug, Untreue und Verletzung des Fernmeldegeheimnisses in sieben Fällen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Revision des einzig verbliebenen Angeklagten in dem als „Telekom-Spitzelaffäre“ bekannt gewordenen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen. Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten ergeben. Seine Verurteilung ist damit rechtskräftig. Damit findet der Skandal, der die Deutsche Telekom zwischen 2008 und 2010 in die Schlagzeilen gebracht hatte, seinen endgültigen Abschluss.

Der Bundesgerichtshof konnte im Verfahren des Landgerichts Bonn vom November 2010 keinen Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagen erkennen.

Im November 2010 hatte das Landgericht Bonn den ehemaligen Leiter der Konzernabteilung für interne Ermittlungen, Klaus Trzeschan, zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Ansicht der Richter hat er in sieben Fällen das Fernmeldegeheimnis verletzt. Außerdem hat er sich der Untreue und des Betrugs schuldig gemacht, indem er vom Konzern erhaltene Vorschüsse in Höhe von 175.000 Euro für sich selbst verwendet hat. Mit dem Urteil folgten sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Trzeschan war der einzig verbliebene von ursprünglich vier Angeklagten im Prozess um die 2008 ans Licht gekommene Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom. Er hatte die alleinige Verantwortung für das illegale Ausspähen von sieben Personen, darunter Aufsichtsratsmitglieder und Journalisten, übernommen. Zwei der anderen Angeklagten kamen mit einer Geldbuße davon, gegen den Dritten wurde das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt.

Es ging bei der Affäre um die Handlungen einer etwa 15-köpfigen Sonderabteilung der Telekom, die unter Trzeschans Leitung unter anderem systematisch Telefonverbindungsdaten gesammelt und später von einem externen Dienstleister hatte auswerten lassen. Angeblich sollten dadurch undichte Stellen im Konzern aufgedeckt werden, über die Interna an Journalisten gelangt waren.

Zu den Beschuldigten in der Affäre gehörten auch Ex-Vorstand Kai-Uwe Ricke sowie der frühere Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel. Beide sollen schon frühzeitig vom Ausspähen der Telefondaten gewusst haben, bestritten die Vorwürfe aber stets. Aus Mangel an Beweisen musste die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die ehemaligen Führungskräfte schließlich einstellen.

Im Februar 2011 erklärten sich die beiden Manager dann zu einem Vergleich mit der Deutschen Telekom bereit – obwohl sie daran festhielten, „keinerlei Pflichtverletzungen“ begangen zu haben, wollten sie „einen beträchtlichen Teil des der Deutschen Telekom entstandenen Schadens durch Zahlungen in jeweils gleicher Höhe ausgleichen“. Dies waren nach Informationen der Süddeutschen Zeitung jeweils 250.000 Euro. Nach Angaben der Telekom sagten Ricke und Zumwinkel auch zu, diese Zahlungen aus eigener Tasche zu leisten und nicht gegenüber einer für solche Fälle vorgesehenen Versicherung geltend zu machen.

Themenseiten: Deutsche Telekom, Gerichtsurteil

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Telekom-Spitzelaffäre: BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Bonn

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *