LG Mannheim: Motorola verstößt nicht gegen Microsoft-Patent

Es geht um ein Schutzrecht für die Ausführung von Programmen auf unterschiedlichen Mobilfunkgeräten. Der Vorsitzende Richter Andreas Voß stellt keine Verletzung fest. Microsoft wird wahrscheinlich gegen das Urteil vorgehen.

Das Landgericht Mannheim hat am Freitag im Patentstreit mit Microsoft zugunsten von Motorola Mobility entschieden. Wie die Agentur Reuters berichtet, verstößt die Google-Tochter nicht gegen ein von Microsoft gehaltenes Patent. Es beschreibt eine Technik zur Ausführung von Programmen auf unterschiedlichen Mobilfunkgeräten, ohne dass der Code der Anwendung für jedes Produkt neu geschrieben werden muss.

Logos von Microsoft und Motorola

Der Vorsitzende Richter Andreas Voß habe seine Entscheidung noch nicht begründet, schreibt Patentblogger Florian Müller, der unter anderem Microsoft und Oracle in Patentfragen berät. „Es war anscheinend schwierig für Microsofts Anwälte, die offensichtliche Skepsis des Gerichts zu überwinden“. Müller erwartet, dass das Unternehmen aus Redmond Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

„Diese Entscheidung hat keinen Einfluss auf die mehreren von Microsoft erwirkten einstweiligen Verfügungen gegen Motorola-Produkte in Deutschland“, sagte Microsoft-Anwalt David Howard. „Es bleibt dabei, dass Motorola weitgehend Microsofts geistiges Eigentum verletzt. Wir hoffen, dass es sich der großen Mehrheit der Android-Hersteller anschließen wird und Microsofts Patente lizenziert.“

Erst eine Woche zuvor bestätigte ein US-Berufungsgericht in San Francisco in einem anderen Fall ein erstinstanzliches Urteil, das es Motorola untersagt, in Deutschland ein Verkaufsverbot gegen Microsofts Betriebssystem Windows und die Spielkonsole Xbox durchzusetzen. Zuvor hatte Motorola ein deutsches Gericht davon überzeugen können, dass die Produkte des Softwarekonzerns ein von Motorola gehaltenes Patent für den Video-Standard H.264 verletzen. In den USA soll nun zuerst über eine ähnlich gelagerte Klage von Microsoft entschieden werden, bevor die von Motorola erwirkte Verfügung in Kraft treten kann.

Beide Verfahren zeigen, dass es bisher weder Microsoft noch Motorola gelungen ist, in dem Rechtsstreit die Oberhand zu gewinnen. Sobald eine Partei einen Teilerfolg erzielt, erringt die andere Partei vor einem anderen Gericht ebenfalls einen Sieg. Ähnlich verhält es sich auch bei Auseinandersetzungen zwischen anderen Firmen aus der Mobilfunkbranche.

Das Mannheimer Urteil hat keinen Einfluss auf die anderen Klagen, mit denen sich Microsoft und Motorola weltweit überzogen haben. Motorola wollte die Entscheidung des Richters auf Nachfrage von News.com nicht kommentieren.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

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