Urteil: Motorola darf deutsches Verkaufsverbot gegen Microsoft nicht durchsetzen

Ein US-Berufungsgericht bestätigt ein entsprechendes Urteil aus erster Instanz. Es bezieht sich auf einen in Mannheim verhandelten Rechtsstreit. In den USA soll nun zuerst über eine Klage von Microsoft gegen Motorola entschieden werden.

Motorola Mobility darf im Patentstreit mit Microsoft ein in Deutschland erlassenes Verkaufsverbot auch künftig nicht durchsetzen. Das haben einem Bericht von Bloomberg zufolge drei Richter eines Bundesberufungsgerichts in San Francisco entschieden. Sie bestätigten damit ein erstinstanzliches Urteil eines Bezirksgerichts in Seattle.

Logos von Microsoft und Motorola

Hintergrund ist eine in Deutschland eingereichte Klage, wonach Microsoft zwei von Motorola gehaltene EU-Patente verletzen soll. Sie beschreiben Techniken für einen „adaptiven Bewegungsausgleich“ und eine „adaptive Kompression digitaler Videodateien„. Im Mai erteilte das Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft, mit der Motorola den deutschlandweiten Vertrieb von Windows 7, Xbox 360, Internet Explorer und Windows Media Player theoretisch stoppen könnte.

Seit November 2010 – acht Monate vor den von Motorola in Deutschland initiierten Prozessen – beschäftigt sich allerdings ein Gericht in Seattle mit einer ähnlich gelagerten Klage von Microsoft. Der Softwarekonzern will erreichen, dass Motorola seine standardrelevanten Patente zu „fairen und vernünftigen Bedingungen“ (FRAND) lizenziert. Bloomberg zufolge hält es das Berufungsgericht für angemessen, dass das deutsche Verkaufsverbot ausgesetzt wird, bis beide Parteien in Seattle eine Gebühr für die fraglichen FRAND-Patente ermittelt haben.

„Es ist klar, dass es eine Vereinbarung gibt, die von Microsoft durchgesetzt werden kann“, zitiert Bloomberg aus der Urteilsbegründung des Berufungsgerichts in San Francisco. Die Abmachung umfasse nicht nur US-Patente, sondern auch die Schutzrechte, die Gegenstand des Verfahrens in Deutschland seien.

Anfang April leitete die EU-Kommission zwei förmliche Prüfverfahren gegen Motorola ein. Auslöser war eine Beschwerde von Microsoft. Es soll untersucht werden, ob Motorola seine standardrelevanten Patente „missbräuchlich und unter Umgehung seiner Zusagen gegenüber Normungsorganisationen genutzt“ hat, um den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zu seinen Gunsten zu beeinflussen.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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Themenseiten: Gerichtsurteil, Microsoft, Motorola Mobility, Patente

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4 Kommentare zu Urteil: Motorola darf deutsches Verkaufsverbot gegen Microsoft nicht durchsetzen

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  • Am 1. Oktober 2012 um 9:40 von Michael

    So weit ist es nun schon gekommen… jetzt bestimmen amerikanische Gerichte über Deutsches Recht. Und das wo der Patenttrolle Microsoft sich geschickt aus Deutschland zurückgezogen hat und in die Niederlande abgewandert ist.

    • Am 1. Oktober 2012 um 14:40 von ich & Ich

      Wat is?
      Das tangiert doch die Mannheimer Entscheidung für den deutsche Raum doch nicht?
      Und anders herum: Ich glaube es ist noch nicht soweit, dass dt. Recht in den USA gilt. :-)

      • Am 2. Oktober 2012 um 0:46 von Ralf Streger

        Eine Ausdrucksweise auf einem höherem Niveau könnte man doch bitte wenigstens auf ZDNet.de erwarten.

      • Am 2. Oktober 2012 um 12:52 von Michael

        Die Mannheimer Richter interessiert es nicht, aber Motorola darf zugestandenes Recht nicht anwenden weil sonst im Heimatland Strafen drohen… und dort hat Microsoft die Richter im Griff.

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