Frankreich: Erstes Urteil gegen Filesharer seit Hadopi-Einführung

Alain Prevost muss eine Strafe von 150 Euro zahlen. Er reagierte auch auf die dritte Mahnung nicht. Über sein ungesichertes Netz lud jemand wiederholt geschütztes Material herunter. Die Behörde Hadopi hat noch 13 Fälle Gerichten übergeben.

In Frankreich ist zum ersten Mal ein Nutzer nach dem Antipiraterie-Gesetz verurteilt worden, mit dem die Überwachungsbehörde Hadopi eingeführt wurde. Alain Prevost muss eine Strafe von 150 Euro zahlen, weil er seine Internetverbindung nicht abgesichert hatte und auf Warnungen nicht reagierte, dass über diese Leitung illegale Downloads vorgenommen würden. Dies berichtet Ars Technica.

Hadopi

Hadopi steht für „Haute Autorité pour la Diffusion des oeuvres et la Protection des Droits sur Internet“. Die Behörde wurde gegen erhebliche Widerstände und verfassungspolitischer Probleme eingerichtet, um die Zahl illegaler Downloads zu reduzieren und die Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen zu forcieren. Derzeit liegen aufgrund ihrer Ermittlungen weitere 13 Fälle Gerichten zur Entscheidung vor.

Schon im April hatte die Behörde gemeldet, die Zahl illegaler Downloads sei aufgrund ihrer Anstrengungen start zurückgegangen: Zwischen 1. Oktober 2010 und 1. Dezember 2011 haben 755.015 Anschlussinhaber wegen der Vorgänge über ihr Nutzerkonto mindestens eine Warnung von Hadopi erhalten. 25 Prozent der insgesamt von Hadopi versandten Nachrichten gingen an Personen, die bereits eine erste Warnung erhalten hatten. Die „Mehrzahl“ der Betroffenen habe sich dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Zugangspunkt zu sichern oder die unerlaubte Nutzung von Peer-to-Peer-Angeboten darüber zu unterbinden, so Hadopi.

Genauere Zahlen finden sich ebenfalls bei Ars Technica. Laut der Zusammenfassung hat Hadopi bis heute 3 Millionen IP-Adressen ermittelt, von denen illegale Kopien heruntergeladen wurden. Sie versandte 1,15 Millionen Erstverwarnungen. 102.854 Anwender erhielten eine zweite Warnung. Davon ging an 340 eine dritte Warnung. Nur 30 hätten ihre Aktivitäten anschließend fortgesetzt, und davon habe Hadopi bisher 14 Fälle Gerichten übergeben.

[mit Material von Greg Sandoval, News.com]

Themenseiten: Gerichtsurteil, Urheberrecht

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Frankreich: Erstes Urteil gegen Filesharer seit Hadopi-Einführung

Kommentar hinzufügen
  • Am 16. September 2012 um 0:46 von Alceste

    102854 erhielten eine zweite Verwarnung der Rest hat sich ein Rapidshare Jahresabo geholt :) Wann kapieren die Deppen das denn endlich, dass man dem nicht mit repressiver Gesetzgebung begegnen muss, sondern mit legalen Angeboten, die einen Vorteil gegenüber dem illegalen haben. Dafür muss man kein Philosoph sein (wobei das für Foucault ein fruchtvoller Ansatz war).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *