Patentstreit mit Apple: Motorola droht Verkaufsverbot in Deutschland

Laut Urteil des Landgerichts München darf Apple eine einstweilige Verfügung gegen Motorola Mobility beantragen. Unter Umständen muss die Google-Tochter sogar ihre Produkte zurückrufen. Das hängt von der Höhe der Sicherheitsleistung ab, die Apple hinterlegt.

Mit fünf Wochen Verspätung hat das Landgericht München entschieden, dass Apple eine einstweilige Verfügung gegen Motorola Mobility beantragen kann, um den Verkauf von Mobiltelefonen und Tablets der Google-Tochter in Deutschland zu verbieten. Das berichtet Florian Müller, der unter anderem Firmen wie Oracle und Microsoft in Patentfragen berät, in seinem Blog FOSS Patents.

Patente

Motorola verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen ein Patent, das den sogenannten „Gummiband-Effekt“ beschreibt: Verschiebt ein Nutzer auf einem mobilen Gerät beispielsweise eine Browserseite mit dem Finger über den Bildschirmrand hinaus, federt sie wieder zurück. Diese Technik hat sich Apple in Europa und den USA schützen lassen.

Müller zufolge hatte Motorola bei einer Anhörung im April den Verstoß eingeräumt. Anschließend versuchte es, Apples Patent für ungültig erklären zu lassen. Im August habe das Unternehmen seine Strategie aber wieder geändert und die Kopiervorwürfe zurückgewiesen. Beide Taktiken waren offenbar nicht erfolgreich.

Apple könne nun eine Sicherheitsleistung von 25 Millionen Euro hinterlegen, um ein Verkaufsverbot durchzusetzen, heißt es weiter in dem Blog. Das Verbot sei aber nur vorläufig. Gegen Zahlung weiterer 10 Millionen Euro könne Apple Motorola zwingen, alle patentverletzenden Geräte zu zerstören. Falls Apple noch weitere 10 Millionen Euro drauflege, müsse Motorola die fraglichen Produkte auch aus dem Handel zurückrufen.

Es wird erwartet, dass Motorola Mobility gegen das Urteil Berufung einlegt. Es dürfte außerdem weiterhin beim Europäischen Patentamt gegen Apples Schutzrecht vorgehen.

Nach Ansicht von Müller bedeutet die Entscheidung der Münchener Richter vor allem mehr Ärger für Googles Mobilbetriebssystem Android. „Der Ausgang dieser Fälle zeigt, dass Android mehr Patentprobleme hat, als jede andere Art von Software in der Geschichte der Computerindustrie“, schreibt Müller. „Und das beunruhigt viele von Googles Hardware-Partnern.“ Die direkten Folgen für Motorola seien im Vergleich eher gering, da das Unternehmen in Deutschland nicht sehr erfolgreich sei.

[mit Material von Lance Whitney, News.com]

Themenseiten: Android, Apple, Gerichtsurteil, Mobile, Motorola Mobility, Patente, Smartphone, Tablet

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13 Kommentare zu Patentstreit mit Apple: Motorola droht Verkaufsverbot in Deutschland

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  • Am 14. September 2012 um 9:11 von rolf degen

    Mit einem Software Update ließe sich das Problem leicht aus der Welt schaffen. Ich habe ein Galaxy Nexus mit Android 4.1.1 Eine „Gummiband“ Effekt gibt es im System nicht.

  • Am 14. September 2012 um 9:13 von Lucas

    Was Android-Hasser Florian Müller veröffentlicht, ist bekanntlich meistens nur die halbe Wahrheit. Leider wird sein FUD von den Redaktionen regelmäßig ungefiltert übernommen, auch wenn er zumindest nicht mehr als „Patentexperte“ bezeichnet wird. Trotzdem sollte jeder inzwischen wissen, dass Herr Müller in erster Linie nur sein persönliches Wunschdenken zum Ausdruck bringt und nicht irgendeine fundierte Einschätzung.

    So ist es doch zum Beispiel totaler Unsinn, dass Motorola seine Geräte zerstören müsse – auch wenn Herrn Müller bei dieser Vorstellung ganz warm ums Herz werden sollte und er sich gerne zur Verfügung stellen würde, um mit dem Vorschlaghammer die verhassten Android-Produkte höchstpersönlich ihrer „gerechten Strafe“ zuzuführen!

    Wann hört diese Zeitung endlich auf, den Lobbyisten und Android-Hasser Florian Müller zu zitieren?!

    • Am 14. September 2012 um 9:55 von Florian Kalenda

      Ich hätte da einen Vorschlag: Setzen Sie sich jede Woche in die Gerichtssäle der Landgerichte und liefern Sie ausführliche Darstellungen plus Kommentare. (Sie müssen ja nicht den Platz neben Florian Müller wählen.) Nicht nur wir, auch unsere US-Kollegen von ZDNet.com und News.com und viele andere Nachrichtensites weltweit werden es Ihnen danken.

      • Am 14. September 2012 um 13:45 von Ikarus

        Auch wenn die Wortwahl des obigen Kommentars etwas deplaziert erscheint, so kann man doch nicht umhin, dem Grundgedanken des Kommentator zu folgen. So manches Ergo welches von Hr. Müller gezogen wird, ist eben juristischer Unsinn. Was so manche gerichtliche Anordnung für Vollstreckbare Konsequenzen nach sich zieht oder eben nicht, wird leider recht häufig von Hr. Müller falsch angenommen. Ich unterstelle da keine böse Absicht oder gar einen „Hass“ auf irgendein Betriebssystem, es ist wohl lediglich die Folge von juristischer Unwissenheit. Als Jurist darf ich das sicherlich beurteilen. Im Tenor des Kommentators, wäre es demnach vieleicht keine schlechte Idee, so komplexe Angelegenheiten wie eine Patentstreitigkeit, im Ergebnis der dagestellten Schlussfolgerungen entweder als „Meinung“ zu deklarieren oder diese von einem Juristen gegenprüfen zu lassen. Das betrifft allerdings nicht nur Hr. Müller, sondern meiner Einschätzung nach einen Großteil der schnelllebigen Medienwelt.

        • Am 14. September 2012 um 14:10 von Florian Kalenda

          Ich bitte um einen Beleg. Wo im Artikel wird eine Meinung von Herrn Müller nicht als Meinung ausgewiesen?

          • Am 14. September 2012 um 15:53 von Ikarus

            Bitte nicht falsch interpretieren, MEIN Kommentar bezog sich im Allgemeinen auf die Ausführungen von Hr. Müller, nicht spezifisch auf diesen. Ich habe daher auch keine Stelle des Artikels explizied benannt, die eine falsche Schlussfolgerung beinhalten würde, dazu hätte ich die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegen haben müssen. Ich sprach davon, dass im Tenor des schimpfenden Kommentators, auch mir aufgefallen ist, dass eine nicht irrelevante Anzahl von Schlussfolgerungen die Hr. Müller, zumindest in den letzten Monaten in denen ich diese Seite verfolge, formal juristisch inkorrekt sind. Ich habe wie gesagt nicht die schriftlichen Aussführungen des Gerichts vor mir, es erscheint mir aber, um auf diesen Artikel einzugehen, äußerst unwahrscheinlich dass das Gericht eine Zerstörung der Produkte, welche EIN Patent von Apple verletzen sollen, in Aussicht stellte. Um ein Produkt wegen einer (hier sogar nur möglichen – weil nicht letztinstandlich entschieden) Patentrechtsverletzung per Anordnung zerstören zu lassen, muss ein Produkt in seiner Gesammtheit eine Verletzung eines Schutzrechts darstellen oder eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Warenverkehrs oder der Inbetriebnahme implizieren. Das darf hier doch stark bezweifelt werden.

            Um aber auf meinen Einganskommentar zurückzukommen, wollte ich damit vordergründig zum Ausdruck bringen, dass Vielerorten (eben nicht nur bei Hr. Müller) im Zuge der Popularität von Apple und der damit einhergehenden Berichterstattungen auch über prozessuale Geschehnisse, diese oft von juristischen Laien kommentiert werden und sich dadurch desöfteren fälschlicherweise gezogene Schlüsse, sich diese als Tatsachen verbreiten. Daher mein Apell an die Medienlandschaft, Schlussfolgerungen von Kommentatoren, Bloggern etc. aus Urteilen oder gerichtlichen Anordnungen entweder von einem Juristen prüfen zu lassen oder eben diese deutlich als ungeprüfte Meinung zu kennzeichnen. Schlicht um Missverständnisse zu vermeiden.
            MfG

    • Am 14. September 2012 um 11:20 von TTX

      Zu mal es Unsinn ist, das Android diese Probleme hat. Die Anpassungen von Motorala sind das Problem, Android selber nutzt den Glow Effekt. Das zeigt deutlich das der „Redakteur“ absolut keine Ahnung hat.

      • Am 14. September 2012 um 11:37 von Florian Kalenda

        Sie wollten vermutlich sagen, dass der Richter keine Ahnung hat? Denn der Kollege, von dem der Artikel stammt, hat nichts dergleichen behauptet.

        Davon abgesehen tritt der Effekt bei meinem Android 4.0 (Sony) auch auf.

    • Am 14. September 2012 um 18:04 von Werner Keil (@wernerkeil)

      Lustigerweise nutzt selbst „Android-Hasser“ Florian Müller privat seit über 2 Jahren kein anderes Gerät, als Android, Samsung Galaxy II oder inzwischen vermutlich III. Und selbst wenn er von Apple für seine Aussagen vielleicht ein iPhone5 geschenkt bekommen mag, längerfristig nutzen dürfte er es nicht!
      Das Allein sagt wohl über die tatsächliche Marktlage schon genug aus;-D

  • Am 14. September 2012 um 10:43 von Leif

    Ein Problem für Android ist es nicht da dort inzwischen das bounce back Verhalten durch ein Aufleuchten und leichtes Kippen ersetzt wurde. Dies betrifft höchstens noch Geräte mit alten Android Versionen oder manche Custom UIs. Ein gutes hat das ganz – irgendwann werden die Hersteller evtl bemerken dass sie mit Stock Android auf der sichereren Seite sind.

    • Am 14. September 2012 um 18:07 von Werner Keil

      Stimmt, genau wie beim Samsung Prozess nur Heisse Luft oder Altes, abgestandenes Bier. Etwa wie das „revolutionäre“ iPhone 5, das selbst mit geringfügig grösserem Display oder dem ganzen Retina Quatsch nicht mehr wirklich mit den modernen Geräten von Samsung, Motorola, Sony und anderen Herstellern mithalten kann. Android- oder teils auf Windows Phone basierend.

  • Am 14. September 2012 um 18:02 von Werner Keil (@wernerkeil)

    Noch nicht so erfolgreich. Immerhin sind Motorola Geräte in Deutschland sogar so begehrt, dass mein Xoom vor knapp einem Jahr nahe Frankfurt im ICE gestohlen wurde. In Deutschland profitiert wohl allenfalls T-Mobile von der einseitigen Unterstützung nur einer bestimmten Frequenz für LTE durch das iPhone5, aber speziell bei den Mitbewerbern dürfte das die Android Vorherrschaft in Deutschland nur noch verstärken. Motorola mag verglichen mit etwa Samsung geringen Anteil an diesem Kuchen haben, aber Android insgesamt dominiert Smartphones mit rund 70% Marktanteil! Daran dürfte auch das eher lieblose und unspaktakuläre iPhone5 wenig ändern.

  • Am 19. September 2012 um 20:42 von bix

    den Spaß will Apple sich bestimmt nicht nehmen lassen aber wegen einer solch lächerlichen Lappalie wird kein seriöser und Unabhängiger Richter eine solche harte Maßnahme in Erwägung ziehen eine Verpflichtung zur Nachbesserung und eine Geldstrafe und das war es, immerhin geht es nicht um das Gerät(Hardware) sondern um das Betriebssystem (Software).

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