Apple und Samsung streiten ab 20. September über Verkaufsverbot

Es richtet sich gegen die Smartphones der Koreaner, die Apples Schutzrechte verletzen. Ein Verbot wäre aufgrund anderer ausstehender Beschlüsse nur vorübergehend. Wahrscheinlich wird erst ein Berufungsgericht abschließend darüber befinden.

Der Patentstreit zwischen Apple und Samsung geht voraussichtlich am 20. September in die nächste Runde. Dann will der iPhone-Hersteller ein Verkaufsverbot für die Produkte von Samsung beantragen, die nach Ansicht der Geschworenen Apples Schutzrechte verletzen. Das haben Apples Anwälte am Freitag angekündigt.

Patentstreit Apple Samsung

Ein Verkaufsverbot würde angesichts ausstehender Beschlüsse der vorsitzenden Richterin Lucy Koh nur vorübergehend gelten. Es könnte dauerhaft in Kraft treten, sobald Koh abschließend über das Jury-Urteil entschieden hat. Falls Samsung gegen die Entscheidung vorgeht, was zu erwarten ist, wird ein übergeordnetes Gericht eine einstweilige Verfügung wahrscheinlich aufheben, bis es sein eigenes Urteil gefällt hat.

Zudem bleibt abzuwarten, ob ein Verkaufsverbot Samsung kurzfristig überhaupt schadet. Bei den meisten Geräten, die Gegenstand von Apples Klage sind, handelt es sich um ältere Modelle. Darüber hinaus haben Firmen wie Samsung schon bewiesen, dass sie sehr geschickt darin sind, ihre Produkte so zu überarbeiten, dass sie gerichtliche Verfügungen umgehen. Allerdings könnten Änderungen am Design eine größere Herausforderung darstellen als beispielsweise Anpassungen an der Software.

Indes hat einer der neun Geschworenen einige Einblicke in die Arbeit der Jury gegeben. In einem Interview mit News.com sagte Manuel Ilagan, dass sich die Jury schon nach dem ersten Tag ihrer Beratungen einig war, dass Samsung Apple Unrecht getan habe. „Wir haben aufgrund der Beweise für Apple entschieden“, erklärte Ilagan. „Es war klar, dass es Verstöße gab.“

Für ihn seien unter anderem die E-Mails von Samsung-Managern ausschlaggebend gewesen, die Funktionen des iPhone behandelten, die in Samsungs Smartphones integriert werden sollten. „Und am letzten Tag hat Apple Bilder von Handys gezeigt, die Samsung gemacht hat, bevor das iPhone herausgekommen ist, und von denen, die sie danach gemacht haben“, ergänzte Ilagan. Außerdem seien die Samsung-Manager in ihren Video-Aussagen allen Fragen aus dem Weg gegangen. „Sie haben keine einzige beantwortet. Das hat nicht geholfen.“

Samsung habe sich auch mit der Behauptung, Apple verletzte zwei seiner 3G-Patente, nicht bei der Jury durchsetzten können, sagte Ilagan. Apple habe dargelegt, dass Samsung ein Patentabkommen mit Intel unterzeichnet habe, dem Hersteller des fraglichen 3G-Chips. Der Vereinbarung zufolge könne Samsung keine Firmen verklagen, die die fraglichen Chips bei Intel gekauft hätten. Apples Argument sei glaubhaft gewesen.

Am Freitag hatten die Geschworenen nach weniger als drei Tagen entschieden, dass Samsung mit zahlreichen Smartphones vorsätzlich Patente und geschützte Geschmacksmuster von Apple verletzt. Sie erlegten Samsung dafür eine Schadenersatzzahlung von 1,05 Milliarden Dollar auf.

[mit Material von David Hamilton, News.com]

Themenseiten: Apple, Gerichtsurteil, Mobile, Patente, Samsung, Smartphone, Tablet

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Neueste Kommentare 

5 Kommentare zu Apple und Samsung streiten ab 20. September über Verkaufsverbot

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  • Am 27. August 2012 um 12:00 von Paule

    Da zeigt der Apfel zähne, weil man ihm in der Vergangenheit schon Spielsachen geklaut hat? Niedlich.

    • Am 28. August 2012 um 0:03 von Wolfgang

      Apple spielt mit dem Feuer, denn wenn z.B. das I-Phone irgend ein Patent eines anderen Unternehmens verletzt, werden die selben Maßstäbe (einschl. Verkaufsverbot) anzulegen sein, was für Apple sicherlich sehr viel schwerere Konsequenzen hätte, als für Samsung. Damokles lässt grüßen!

  • Am 27. August 2012 um 23:59 von Wolfgang

    Willkommen in Absurdistan!

    Dieser Streit ist doch Käse, der letztlich beiden Unternehmen nützen wird. Im Endeffekt werden die Geräte teurer und das bezahlt schliesslich der Verbraucher. Die eine Mrd. Dollar an Strafe kann man dabei, wie Josef Ackermann es ausdrücken würde, als „Peanuts“ abschreiben.

    Weiter finde ich die Patente beispielsweise für die runden Ecken oder die Icons, die nun Apps heissen, ziemlich schwachsinnig. Beides gab es schon. Die runden Ecken hat Braun schon gehabt und die Anordnung der Icons erinnert doch sehr an den Dateimanager aus Windows 3.1. Irgendwann lässt sich ein Bauer noch ovale Eier oder eine vierbeinige Kuh patentieren.

    Wäre dieser Prozess nicht in den USA vor einem Geschworenengericht sondern in einem unabhängigen Staat mit ordentlicher „sachkundiger“ Gerichtsbarkeit verhandelt worden, wäre das ausgegangen wie das Hornberger Schiessen.

    Die Kursschwankungen der beiden Unternehmen nach dem Urteil sind abenteuerlich. Wir alle wissen, wie schnellebig die Internet- und Mobilfunkbranche ist. Dem sicherlich profitablen Unternehmen Apple jedoch einen Börsenwert von über 600 Mrd $ zuzuschreiben, ist doch fern jeder Realität. Das Unternehmen ist lediglich einen Bruchteil dessen wert. Auch dieser Blase wird die Luft ausgehen. Die Frage ist nur: Wann? Wie wir ja alle schon gesehen haben, ist der Knall umso größer, je grösser die Blase ist. Ich wünsche den geldgeilen Anlegern, die jetzt noch Apple kaufen wollen, viel Spass beim abschreiben ihrer Anlagen. (Sofern nicht wieder der Steuerzahler dafür haften muss)

  • Am 28. August 2012 um 9:55 von Simon L.

    das ist wiedermal typisch !!!

  • Am 28. August 2012 um 10:42 von Mike Ziegenhardt

    Vielleicht sollte Samsung mal die Äpfel vor ein koreanisches Gericht zitieren. Patentverletzungen kann man sicher auch unseren Apple Freunden nachweisen, denn das iPhone kann beispielsweise telefonieren und das konnten Andere schon lange vorher! Icons gab es auch schon lange vorher und, wer häte das gedacht, das Ding hat ja einen Touchscreen und auch das ist nicht NEU. Diese Liste läßt sich recht lange fortsetzen…

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