Apple scheitert vor OLG München mit Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Samsung

Wie zuvor das Landgericht zweifelt auch das Oberlandesgericht die Gültigkeit des von Apple angeführten Patents an. Apple wollte auf seiner Grundlage den Verkauf des Galaxy Tab 10.1N und des Galaxy Nexus in Deutschland verbieten lassen. Microsoft erlitt in München eine Niederlage im Patentprozess gegen Motorola.

Apple ist in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München mit dem Versuch gescheitert, den Verkauf von Samsungs Tablet Galaxy Tab 10.1N und des Smartphones Galaxy Nexus per einstweiliger Verfügung in Deutschland zu stoppen. Wie im Februar das Landgericht München (Az. 21 O 26022/11) zweifelte auch das OLG an der Gültigkeit des von Apple angeführten Patents.

Das Schutzrecht EP 2126678 B1, das Samsung angeblich mit seinen Mobilgeräten verletzt, beschreibt unter anderem eine Technik namens „overscroll bounce“. Sie weist Nutzer per Vibrationssignal darauf hin, wenn sie beim Scrollen das Ende eines Bildschirms oder einer Liste erreicht haben.

Das LG München hatte in seiner damaligen Urteilsbegründung geschrieben: „Samsung hat gezeigt, dass die Aufhebung des Patents mehr als wahrscheinlich ist, da die Technologie bereits im Markt war, bevor das Schutzrecht für das geistige Eigentum beantragt wurde.“ Das Oberlandesgericht bestätigte diese Einschätzung.

Der Blog FOSS Patents weist darauf hin, dass Apple das Patent auch in ein Verfahren gegen Motorola in München eingebracht hatte, allerdings ohne eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Hier wird eine Entscheidung für den 9. August erwartet. Das heutige Urteil des OLG München dürfte Apple das Verfahren gegen Motorola aber nicht erleichtern. Auf den am 30. Juli startenden Prozess zwischen Apple und Samsung vor dem US-Bezirksgericht von Nordkalifornien wird es vermutlich keine Auswirkungen haben.

Das Landgericht München I gab am Nachmittag auch eine Entscheidung im Fall Microsoft gegen Motorola Mobility bekannt. Es wies die Klage von Microsoft ab, bei der es um ein Patent für eine Event-Management-Architektur ging. Als Begründung führte das Gericht laut FOSS Patents an, dass es nicht überzeugt sei, dass die Implementierung der fraglichen Technik in Android tatsächlich unter das Patent falle.

„Die heutige Entscheidung ist nur eine in vielen laufenden Verfahren und hat keinen Einfluss auf zwei einstweilige Verfügungen, die Microsofts bereits gegen Produkte von Motorola in den USA und Deutschland erwirkt hat“, sagte Microsofts stellvertrender Chefanwalt David Howard. „Wir haben weiterhin vollstes Vertrauen in unsere Forderungen und werden gegen das heutige Urteil in Berufung gehen.“

Eigentlich sollte das Landgericht in einem anderen Verfahren noch ein Urteil zu einem weiteren Microsoft-Patent fällen, dieses wurde aber auf September vertagt. Morgen steht vor dem Landgericht Mannheim eine Entscheidung im Patentstreit zwischen Microsoft und dem inzwischen zu Google gehörenden Smartphone-Hersteller an.

Themenseiten: Apple, Gerichtsurteil, Microsoft, Motorola Mobility, Patente, Samsung

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Apple scheitert vor OLG München mit Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Samsung

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *