Richter lehnt Wiederaufnahme des Oracle-Google-Prozesses ab

Da Oracle mit seinem Antrag gescheitert ist, wird es jetzt wahrscheinlich vor ein Berufungsgericht ziehen. Um schneller in Berufung gehen zu können, hatte es im Juni auf Schadenersatz verzichtet. Google fordert seinerseits von Oracle die Erstattung von Gerichtskosten.

Der zuständige Richter William Alsup hat am Freitag im Patentprozess gegen Google Oracles Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahren abgewiesen. Nachdem die zwölfköpfige Jury während der Prozessphase, in der es um das Urheberrecht ging, zu keinem einstimmigen und vollständigem Urteil gekommen war, hatte Oracle gehofft, zusätzliche Beweise und eine neue Argumentation vorlegen zu dürfen.

Nach der Abweisung durch Richter Alsup wird das Verfahren nun aber nicht neu aufgerollt werden. Oracles nächster Schritt dürfte jetzt sein, den Fall vor ein Bundesberufungsgericht zu bringen.

Im Juni teilten Oracles Anwälte mit, dass ihr Mandant im Rechtsstreit um die Verwendung von Java in Android auf Schadenersatz verzichte. Sie forderten Google auf, eine gesetzliche Entschädigung in Höhe von 0 Dollar zu zahlen. Sie bezieht sich auf die insgesamt neun Zeilen Code der RangeCheck-Methode, die Google kopiert haben soll.

Durch den Verzicht auf Schadenersatz wollte Oracle den Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens beschleunigen, um möglichst schnell in Berufung gehen zu können. Sollte ein Urteil in zweiter Instanz zu seinen Gunsten ausfallen, stünde eine Entschädigung wieder zur Diskussion.

Google fordert seinerseits von Oracle Gerichtskosten in Höhe von 4 Millionen Dollar zurück. Das geht aus einem Antrag hervor, den der Internetkonzern Anfang vergangener Woche beim zuständigen Bezirksgericht in San Fancisco eingereicht hat. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

Oracle hatte Google 2010 wegen der Verwendung von Java in Android verklagt. Seit der Übernahme von Sun Microsystems Anfang 2010 ist Oracle Eigentümer von Java.

Ende Mai 2012 entschied Richter Alsup, dass Oracles 37 Java-APIs nicht dem Urheberrecht unterliegen. Zuvor hatten die Geschworenen festgestellt, dass Google Oracles Patente nicht verletzt. Da weder ein Verstoß gegen das Urheberrecht noch gegen Schutzrechte vorlag, wurde der dritte Teil des Verfahrens, der der Ermittlung des Schadenersatzes dienen sollte, abgesagt.

Oracle v. Google: Motion for Retrial

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

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Themenseiten: Gerichtsurteil, Google, Java, Oracle, Patente, Patentstreit, Urheberrecht

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