EU: Handelsabkommen CETA ist keine Neuauflage von ACTA

Ein EU-Sprecher bestätigt die Echtheit des durchgesickerten Entwurfs. Aus ACTA kopierte Passagen sind demnach nicht mehr Bestandteil des Abkommens. Konkret nennt er allerdings nur zwei Paragrafen, die entfernt wurden.

Ein Sprecher der EU-Kommission hat zu dem Anfang der Woche durchgesickerten Entwurf des Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada Stellung bezogen und dessen Echtheit bestätigt. Demnach wurden aus einer aktuellen Version des Vertrags alle Paragrafen zum Urheberrecht gestrichen, die dem vom EU-Parlament abgelehnten ACTA entsprachen.

Protest gegen ACTA

Zuvor hatte sich die Kommission geweigert, den Entwurf zu kommentieren. Die Verhandlungen zum Comprehensive Economic Trade Agreement (CETA) werden derzeit hinter verschlossenen Türen geführt. John Clancy, Sprecher von Handelskommissar Karel De Gucht, teilte jedoch nun per Twitter mit, dass aus ACTA kopierte Teile aus CETA gelöscht wurden. „Der durchgesickerte Text ist vom Februar und hat sich geändert“, schreibt Clancy.

In seinem Tweet nennt Clancy die ACTA-Artikel 27.3 und 27.4, die nun nicht mehr Bestandteil des aktuellen CETA-Entwurfs seien. Sie beschreiben die staatliche Förderung von „Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben, die darauf ausgerichtet sind, Verstöße gegen Marken, Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wirksam zu bekämpfen“ und die Verpflichtung von Internet Service Providern, gegenüber Rechteinhabern „die nötigen Informationen zur Identifizierung eines Abonnenten offenzulegen“.

Clancy ergänzte, das CETA keinerlei Vorschriften enthalte, die sich von vorhandenen EU-Gesetzen unterschieden. Allerdings hatte De Guchts Behörde dies auch über ACTA gesagt. „Ein künftiger Vertrag zwischen der EU und Kanada hat viele Ähnlichkeiten mit einem Abkommen mit Südkorea, das es seit einem Jahr gibt. Es hat nicht zum Ende des freien Internets geführt“, schreibt Clancy weiter.

Der durchgesickerte Text enthält jedoch weitere Passagen, die aus ACTA kopiert wurden. Darunter ist der Artikel 23, der jegliche Form von kommerziellen Urheberrechtsverletzungen unter Strafe stellt, und der Artikel 27.6, der die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen kriminalisiert. Ob diese Teile auch entfernt wurden, ist unklar.

[mit Material von David Meyer, ZDNet.com]

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