Intel und EU streiten über Rekord-Kartellstrafe

In dem jetzt angelaufenen Berufungsverfahren geht es um die 2009 verhängte Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro. Intel hält die damals angeführten Beweise für "völlig unzureichend". Es fordert eine Aufhebung oder Herabsetzung der Strafe.

Vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat das von Intel angestrengte Berufungsverfahren (Aktenzeichen: T-286/09) gegen die 2009 durch die EU-Kommission verhängte Kartellstrafe begonnen. In der zunächst auf vier Tage angesetzten Anhörung vor dem zweithöchsten EU-Gericht bezeichnete Intel-Anwalt Nicholas Green die damals angeführten Beweise als „völlig unzureichend“.

„Die Analyse ist hoffnungslos und unheilbar fehlerhaft“, sagte Green laut Reuters. „Die Klage der Kommission beruht auf subjektiven Auffassungen von Kunden.“

Die EU-Kommission hatte Intel im Mai 2009 wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei Prozessoren zur Zahlung einer Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro verurteilt. Sie entspricht 4,15 Prozent seines Umsatzes aus 2008. Die mögliche Höchststrafe beträgt 10 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens. Die Wettbewerbshüter sahen es nach jahrelangen Ermittlungen als erwiesen an, dass Intel in einem Zeitraum von mehr als fünf Jahren durch unzulässige Rabatte und Direktzahlungen an Hersteller und Händler versucht hat, Konkurrenten wie AMD aus dem Markt zu drängen. Daher ordnete die Aufsichtsbehörde außer der Geldstrafe auch an, dass Intel diese illegale Geschäftspolitik, soweit noch nicht geschehen, umgehend einzustellen hat.

„Diese Art von Rabatten können nur mit der Absicht eingeräumt worden sein, Kunden zu binden und Wettbewerber in eine ungünstige Position zu bringen“, sagte Nicholas Khan, Anwalt der EU-Kommission, in der Anhörung vor dem EuG. „Intel hat seine wettbewerbsfeindlichen Praktiken sorgsam verschleiert.“

Intel hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit stets zurückgewiesen: Der Chipmarkt funktioniere normal, und Intel habe sich rechtmäßig, wettbewerbsorientiert sowie kundenfreundlich verhalten. „Wir sind der Meinung, dass diese Entscheidung nicht richtig ist und das die Besonderheiten eines hoch wettbewerbsintensiven Marktes außer Acht gelassen wurden. Der Endverbraucher hat absolut keinen Schaden erlitten. Intel wird Berufung einlegen“, sagte CEO Paul Otellini nach Verkündung der EU-Entscheidung 2009. Drei Jahre später will Intel nun vor dem EuG eine Aufhebung oder zumindest eine erhebliche Herabsetzung der Strafzahlung zu erreichen.

Hoffnung könnten Intel die Aussagen des EU-Ombudsmanns machen, der das Kartellverfahren schon im August 2009 kritisiert hatte. Er bemängelte, die Wettbewerbshüter hätten entlastende Hinweise, die die Vorwürfe über Absprachen zwischen Intel und PC-Herstellern entkräften, nicht berücksichtigt. Unter anderem ging es dabei um ein Treffen der Ermittler mit einem Dell-Manager, der die Performance von AMD-CPUs als „sehr schwach“ bezeichnet haben soll.

Mit einem Urteil des EU-Gerichts im Beurfungsverfahren ist in den kommenden Monaten zu rechnen. Sollte es nicht zu Intels Gunsten ausfallen, könnte der Konzern in letzter Instanz den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Erst vergangene Woche hatte das EuG die 2008 von der EU-Kommission gegen Microsoft verhängte Kartellstrafe leicht gesenkt. Statt 899 Millionen Dollar muss der Softwarekonzern nun 860 Millionen Euro zahlen, weil er ungerechtfertigte Lizenzgebühren für technische Informationen berechnet und damit früheren EU-Sanktionen aus dem Jahr 2004 zuwidergehandelt hat.

[mit Material von Charlie Osborne, ZDNet.com]

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